Digital-Vorsorge-Gesetz: Patientendaten im Dienste der Wissenschaft
Mit dem Digital-Vorsorge-Gesetz (DVG) lockert die große Koalition den Datenschutz für Forschungszwecke. Künftig dürfen Behörden, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken in den Patientenakten der rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland stöbern – ohne Rücksprache, versteht sich. Nicht nur Patientenschützern schlägt das übel auf.