Elternunterhalt: Was das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz regelt
Bisher mussten Kinder pflegebedürftiger Eltern deren Pflegekosten mitschultern, wenn sie als Alleinstehende mehr als 21.600 Euro netto im Jahr verdienten - so eine Art Elternunterhalt also. Mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Angehörigen-Entlastungsgesetz gibt es eine neue Einkommensgrenze für den familiären Zuschuss zur Pflege und Betreuung.