Vor allem Selbstständige können ihre Beiträge beim Finanzamt profitabel geltend machen und damit Steuern sparen, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss für ihre Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Wie Sie als privat Krankenversicherter die steuerlichen Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes optimal nutzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das ist im Bürgerentlastungsgesetz geregelt

Seit einigen Jahren hat jeder PKV versicherte Bürger laut BEG die Möglichkeit, seine anrechenbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ohne Krankentagegeld) von der Steuer abzusetzen – einschließlich der Beiträge für Ehepartner und Kinder.

Mitglieder einer GKV können ihre Beiträge (ohne Krankengeld) zu 100 % geltend machen. Für privat Krankenversicherte gilt je nach Vertrag (versicherte Leistungen) eine Quote von etwa 80 bis 90 % als sehr grobe Faustformel. Denn: Bestimmte Tarifleistungen, z.B. Chefarzt, Zweibett-Zimmer, Heilpraktiker oder bestimmte Zahnleistungen, dürfen vom Finanzamt vom Beitrag her nicht anerkannt werden.

Private Krankenversicherung steuerlich absetzen: die absetzbare Quote

Laut Bürgerentlastungsgesetz dürfen nur die Tarifbestandteile einer PKV steuerlich geltend gemacht werden, die der Basiskrankenversicherung einer GKV entsprechen.

Das heißt: Die absetzbare Quote ist unmittelbar davon abhängig, wie der PKV-Tarif eines Versicherten inhaltlich ausgestaltet ist. Billige einfache Tarife mit wenig Inhalt bringen steuerlich gesehen weniger, als höherwertige Qualitätstarife. Qualität wird also günstiger.

Tipp:

Prüfen Sie die Ausgestaltung Ihres Tarifs auch auf die steuerliche Absetzbarkeit, denn durch das Bürgerentlastungsgesetz werden die hochwertigen Qualitätstarife unter dem Strich preiswerter. Das rechnet sich auf Dauer. Für die steuerzahlenden Selbstständigen noch stärker als für Angestellte und Beamte.

Ihr Versicherer rechnet jedes Jahr die steuerlich absetzbaren Anteile Ihres Tarifbeitrags aus und stellt Ihrem Finanzamt den entsprechenden Betrag in Form einer Bescheinigung zur Verfügung. Natürlich erhalten auch Sie die Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

Der absetzbare Betrag bezieht sich auf die so genannte Basiskrankenversicherung, also den Teil Ihres PKV-Tarifs, der mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar ist. Wie die Leistungen zugeordnet werden, steht in der Krankenversicherungsbeitragsanteilsermittlungsverordnung (KVBEVO), auf der das Bürgerentlastungsgesetz fußt. Eine steuerliche Entlastung in Höhe von 50, 80 und 100  Euro pro Monat ist keine Seltenheit.

Berechnung der abzugsfähigen Beiträge:

Wie genau die Berechnung der abzugsfähigen Beiträge erfolgt inkl. Berechnungsbeispiel, haben wir für Sie in einem speziellen Fachartikel zusammengefasst.

Selbstständige profitieren am meisten vom Bürgerentlastungsgesetz

Liegen die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung über 2.800 Euro (Beamte 1.900 Euro) pro Jahr, kann man diese Kosten bei der Steuer voll geltend machen. In diesem Fall wird das Finanzamt aber keine so genannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen mehr anerkennen, wie z.B. die Beiträge für eine private Haftpflicht- oder Unfall-Police. Das heißt: Selbstständige profitieren stärker vom Bürgerentlastungsgesetz, da sie den ganzen Beitrag allein bezahlen und im Gegenzug immerhin mehr Steuern sparen.

Tipp:

Wer die Vorsorgeaufwendungen ganz legal weiter nutzen möchte, sollte mit seinem PKV-Versicherer oder qualifizierten Berater über die Gestaltung seiner Beitragszahlung sprechen. Möglicher Gewinn: 1.000 Euro Steuer-Ersparnis pro Kalenderjahr. Voraussetzung dafür: Sie sind bereit, das Erforderliche dafür zu tun.

So holen Sie den größten Nutzen für sich raus

1. Konsultieren Sie zunächst einen qualifizierten Berater

Steuerlich abzugsfähig sind neben den anrechenbaren Anteilen einer PKV nach dem BEG auch so genannte Beitragsentlastungstarife einer PKV. Diese reduzieren neben dem Wegfall des gesetzlichen 10 % Zuschlags und dem Krankentagegeld im Ruhestand die Beiträge für eine PKV. Arbeitnehmer profitieren hier doppelt: steuerliche Absetzbarkeit plus Arbeitgeber-Zuschuss. Diese Option ist im heutigen Nullzinsumfeld nicht uninteressant. Nutzen Sie hierzu das Wissen eines qualifizierten Beraters. Er kann Sie zur optimalen Tarifgestaltung unter Einbeziehung des BEG beraten, zudem zeigt er Ihnen Ihre Möglichkeiten zum Einbinden eines solchen Beitragsentlastungstarifes in der PKV-Police auf. Welche Beratertypen es gibt und wie sich diese unterscheiden, lesen Sie hier.

2. Wobei der Steuerberater Ihnen helfen kann

Wichtig ist, dass Sie erst dann Ihren Steuerberater konsultieren, wenn Sie vorher mit Ihrem Berater die inhaltlich und steuerlich passenden Tarife, einschließlich der Beitragsentlastungstarife Ihrer PKV zusammengestellt haben, die für Sie in Frage kommen. Ihr Steuerberater kann den wichtigen Schritt der vorangestellten Beratungsleistung nicht für Sie erbringen.

Fazit:

Die Policengestaltung, die passende Tarifauswahl und eine Beitragsreduzierung im Ruhestand ist heutzutage Teamarbeit.
Ist es günstiger Rechnungen einzureichen? Oder eine im Tarif vorhandene, jedoch steuerlich ungünstige Beitragsrückerstattung zu nutzen?
Berater und Versicherer gestalten zusammen mit Ihnen, Ihren Wünschen und Bedürfnissen die Police. Erst dann informieren Sie den Steuerberater. Wenn Sie dies berücksichtigen, haben Sie den größten Nutzen.

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