Versicherungs-App-Anbieter sagen: „Klick mich!“. Was über einen Link im Internet auch ganz einfach ist. Teilweise erscheint die Aufforderung zum Download der Versicherungs-App auch schon auf dem TV-Gerät. Bunte, leicht lesbare Webseiten (besser als bei „alten“ Versicherungen, das muss man zugeben!) locken dann den User in die App-Stores für iPhone- oder Android-Nutzer. Ist die Versicherungs-App erst einmal auf dem Smartphone gelandet, dann soll alles ganz einfach gehen: Name, E-Mail, Name des Versicherungsunternehmens und Sparte (Hausrat, Haftpflicht und weitere) eingeben. Eine Unterschrift auf das Display „malen“, fertig. Und dann? Dann ist mit einem Klick der angestammte Versicherungsmakler oder -vertreter weg.

Unfreiwillige Handlung durch Versicherungs-App

Was der User erst zu spät auf seinem Smartphone bemerkt: Er hat mit seiner Unterschrift einen neu unterschriebenen Maklerauftrag bei dem Versicherungs-App-Anbieter abgeschlossen. Der bisherige Versicherungsmakler erhält daraufhin von der Versicherung des Users die Info, dass nun ein anderer Makler (ohne Namensangabe: Datenschutz) den Kunden übernommen hat und künftig betreut.

Das Problem dabei: Die allermeisten Versicherungsnehmer sind mit ihrem Versicherungsvertreter zufrieden. Den neuen Auftrag wollten sie gar nicht erteilen, haben es aber unbewusst getan und dabei ungewollt ihren Makler quasi deinstalliert.

Der Weg zurück zum bisherigen Versicherungsmakler

Zur Ehrenrettung einiger App-Makler sei allerdings gesagt, dass manche Unternehmen von neuen Kunden nicht direkt nach dem Download der Versicherungs-App einen Maklerauftrag verlangen. Stattdessen bieten sie diese Option erst später an, wenn der Kunde die Versicherungs-App bereits länger nutzt. Dann ist das Verfahren auch transparent für den Verbraucher.

Aber was ist zu tun, wenn man als Kunde den unfreiwillig erteilten Auftrag an den App-Makler wieder rückgängig machen will?

Zum Ablauf:  Meistens erfährt der bisherige Makler vom Versicherer, dass er seinen bisherigen Kunden an einen App-Anbieter verloren hat. Anschließend informiert der bisherige Makler seinen Kunden über den meist unfreiwilligen Wechsel. Wenn der Kunde weiterhin von diesem betreut werden möchte, unterschreibt er einfach einen neuen Maklerauftrag bei ihm.