Familienversicherung bei Trennung

Familienversicherung bei Trennung: Wenn eine Ehe auseinandergeht, ist das für alle Fa­mi­lien­mit­glie­der eine emotional schwierige Situation. Zudem stellen sich viele organisatorische Fra­gen, wie die nach der Fa­mi­li­en­ver­si­cher­ung der Krankenversicherung. Was das für die Fa­mi­li­en­ver­si­cher­ung bei Trennung der Ehegatten bedeutet, erfahren Sie hier.

Die Scheidung betrifft etwas mehr als jede Dritte Ehe. Das zeigt die Statistik: Während sich im Jahr 2017 4,9 Paare je 1.000 Einwohner das Ja-Wort gaben, traten im gleichen Zeitraum 1,9 je 1.000 Einwohner vor den Scheidungsrichter. Das sind zwar weniger als noch in den Jahren 2003 und 2004, als sich 2,6 Paare je 1.000 Einwohnern scheiden ließen und 4,6 beziehungsweise 4,8 Ehen geschlossen wurden. Doch zeigt sich ein deutlicher Wandel. Denn noch in den 1950-er Jahren gab es um die 10 Eheschließungen je 1.000 Einwohner bei einer ähnlichen Scheidungsquote.

Damals bedeutete eine Scheidung vor allem für die oft nicht berufstätige Frau finanzielle Nachteile. Um den schwächeren Ehepartner zu schützen, gab und gibt es zum Beispiel einen Unterhaltsanspruch. Und wie sieht das heute aus? Was bedeuten eine Trennung und die Scheidung für die Familie, und beispielsweise für die Familienversicherung bei Trennung?

Familienversicherung bei Trennung

Im Fünften Sozialgesetzbuch im Paragrafen 10 wird die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Während in der privaten Krankenversicherung auch Kinder sich selbst versichern können und demzufolge Beiträge zahlen müssen, gilt der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen für den Nachwuchs aber auch für denjenigen Ehegatten, der über kein eigenes Einkommen oder nur über ein geringes (bis maximal 450 Euro monatlich) verfügt.

Entscheiden sich die Ehepartner nun, getrennt zu leben, ist das zunächst kein Grund dafür, die Familienversicherung bei Trennung im Trennungsjahr aufzuheben. Erst mit der Scheidung erlischt die Möglichkeit zur kostenlosen Mitversicherung.

Bedingung:

Bedingung für das Bestehen der Familienversicherung ist jedoch, dass das Einkommen des familienversicherten Partners nicht über die Grenze von 450 Euro pro Monat steigt. Das wäre bereits dann der Fall, wenn derjenige Anspruch auf Unterhalt hat und diesen erhält. Der Betrag kann das Einkommen soweit erhöhen, dass die Voraussetzung für eine Familienversicherung nicht mehr erfüllt ist.

Familienversicherung bei Scheidung

Sobald jedoch die Scheidung vollzogen ist, kann der bisher familienversicherte Ehegatte nicht weiter versichert sein. Für die Kinder dagegen muss die Scheidung nicht zwangsläufig Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Sie können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zum Alter von 25 Jahren, wenn sie sich in der Ausbildung befinden, familienversichert bleiben.

Familienversicherung bei Trennung trotz Hartz 4? Nein:

Bezieht der (Noch)-Ehepartner Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vom Jobcenter, ist eine Familienversicherung seit 2016 ausgeschlossen. Hier gilt die Regelung, dass jeder Leistungsbezieher ab 15 Jahren ein eigenständiges Mitglied einer Krankenversicherung werden muss.