Vor allem Medikamente, deren therapeutischer Nutzen nicht nachweisbar ist, wurden im Zuge der Kostendämpfung aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen, genauso wir Hilfsmittel von geringem Abgabepreis.

In der privaten Krankenversicherung ist die Kostenerstattung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln von der tariflichen Zusage abhängig und außerdem von einem möglicherweise beinhalteten Preisverzeichnis.