Beitragsentwicklung in der GKV

Finanzreserven der GKV in Höhe von 21 Milliarden Euro (also nicht verbrauchte Steuergelder) müssten eigentlich dem Steuerzahler zurückgegeben werden. Sie werden aber stattdessen für andere Zwecke ausgegeben. Beispiele aus der Vergangenheit gibt es hierfür bereits genug: Egal ob Ökosteuer, Soli, Rentenversicherung – nur ein Bruchteil der jeweiligen Mittel wird zur Erfüllung des eigentlichen Zweckes eingesetzt.

Beitragsentwicklung GKV: Sind PKV-Tarife wirtschaftlich nachhaltiger?

„Enorme Beitragssteigerungen bei der privaten Krankenversicherung!“ oder: „Medizinisch notwendige Behandlungen müssen Privatversicherte selbst bezahlen!“ kritisieren Verbraucherschützer mittlerweile regelmäßig.

Im Sinne einer sachlichen Diskussion sollten aber gerade die vom Steuerzahler finanzierten Verbraucherzentralen die private Krankenversicherung (PKV) nicht nur einseitig kritisieren, sondern beide Krankenversicherungssysteme in Deutschland. Also auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), und zwar in puncto Beitragsentwicklung und die damit einhergehende Entwicklung der Kassenleistungen. Denn die Beiträge zur GKV sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch ständig gestiegen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Leistungskürzungen der GKV für die Versicherten bedeuten, was Sie über den Zusatzbeitrag der GKV wissen sollten, wie die Beitragsentwicklung in der GKV aussieht und warum die PKV-Tarife das wirtschaftlich nachhaltigere System sind.

Leistungskürzungen in der GKV

Die Realität zeigt: Trotz steigender Krankenversicherungs-Beiträge wurden Leistungen, wie z.B. Brille, aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. Außerdem orientieren sich Kassenleistungen immer weniger am tatsächlich vorhandenen medizinischen Fortschritt (z.B. Kunststofffüllungen, Implantate). Mehr noch: Immer weniger Kassenpatienten erhalten tatsächlich Zugang zu diesen Leistungen.

Mittlerweile müssen auch gesetzlich Krankenversicherte damit rechnen, wichtige Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr von ihrer Kasse bezahlt zu bekommen – z.B. weil sie eine neu eingeführte Altersgrenze noch nicht erreicht haben oder weil für sie nach Familienkrankengeschichte kein Hochrisiko besteht, an dieser bestimmten Krankheit zu erkranken.

Der Zusatzbeitrag in der GKV

Die GKV finanziert sich durch den Krankenkassenbeitrag und einen Bundeszuschuss. Grundsätzlich werden die Krankenversicherungs-Beiträge von den Versicherten, Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern oder sonstigen Stellen einkommensabhängig getragen und fließen dem Gesundheitsfonds zu, der sie als Zuweisungen an die Krankenkassen verteilt.

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FWQG) wurde der allgemeine gesetzliche Krankenkassenbeitrag im Januar 2015 von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Die Hälfte, also 7,3 %, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber.

Jede GKV kann aber seitdem auch einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Wird der Zusatzbeitrag von einer Krankenversicherung erhöht, haben die Versicherten das Recht, ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben und in eine andere Krankenkasse zu wechseln.

Seit Januar 2017 erheben alle 108 GKV (Stand: 2019) einen Zusatzbeitrag. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ausfällt, hängt insbesondere davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet. Der Anreiz, eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten und effizient zu wirtschaften, bleibt laut Bundesgesundheitsministerium dadurch erhalten, dass die Krankenkassen im Wettbewerb um Mitglieder bestrebt sind, die Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten. Die Einführung des Zusatzbeitrags hat natürlich einen erheblichen Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der GKV.
Stand 2021: Im Durschnitt wurde der Zusatzbeitrag im Vergleich zu 2020 um 0,2 Prozent erhöht und liegt somit bei 1,3 Prozent.

Die Beitragsentwicklung in der GKV

Eine Krankenversicherung – auch die GKV – muss allein schon aufgrund des medizinischen Fortschritts und des Inflationsausgleichs im Beitrag steigen. Laut des Analysehauses Assekurata beträgt z.B. der Steigerungsdruck durch den medizinischen Fortschritt 5,5 % pro Jahr!

Die private Krankenversicherung muss das nur zum Teil über Beitragsanpassungen ausgleichen. Eine GKV hingegen kann dies einfach durch Steuergelder ausgleichen. Das heißt: Jeder einzelne, steuerzahlende Bundesbürger, muss seinen Anteil dazu beitragen.

Ab Jahr 2017 beträgt der Steuerzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung 14,5 Milliarden Euro pro Jahr (Haushaltsbegleitgesetz 2014).

Und zusätzlich wird der GKV-Beitrag real oder fiktiv erhöht durch:

  • Leistungskürzungen,
  • Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen,
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG),
  • Erhöhung des Beitragssatzes und
  • Einführung eines Zusatzbeitrags in der GKV

Der Krankenkassenbeitrag bleibt im Gegensatz zur PKV vielleicht optisch stabil, wird aber durch Leistungskürzungen, die Einführung von Zuzahlungen und die Erhebung von Zusatzbeiträgen künstlich frisiert.

Alle Steuerzahler bezahlen mit – unabhängig von ihrer Krankenversicherung

Die 14,5 Milliarden Euro Steuerzuschuss werden von allen steuerzahlenden Bürgern der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht. Verteilt auf derzeit 45,1 Millionen Erwerbstätige zahlt also im Durchschnitt jeder Steuerzahler ca. 319 Euro im Kalenderjahr oder ca. 26,58 Euro im Monat zusätzlich als versteckten Beitrag in das gesetzliche Krankenversicherungs-System ein. Egal ob er tatsächlich bei einer GKV versichert ist oder nicht.

Neun Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland privat krankenversichert. Diese PKV-Versicherten subventionieren die gesetzlichen Krankenkassen also mit ca. drei Milliarden Euro Steuerzahlungen und bekommen dafür nichts, da sie im System der GKV ja gar nicht anspruchsberechtigt sind.

Beitragsentwicklung PKV GKV KV FUX 2023 1

Höchstbeitrag in der GKV

Wer seit dem Jahr 1970 durchgängig als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert ist, hat bis heute über 254.666 Euro als Beitrag an eine GKV gezahlt.

Ein Beispiel:
Die Tabelle zeigt am Beispiel eines freiwillig versicherten GKV-Mitglieds die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und damit die Beitragsentwicklung in der GKV (Höchstbeitrag) ohne den gesetzlichen Pflegepflichtversicherungsbeitrag:

Versichert seit Beitragsbemessungsgrenze (monatlich) in Euro Durchschnittlicher Beitragssatz in % Höchstbeitrag (monatlich) in Euro
1970 614 8,20 50
1975 1.074 10,50 113
1980 1.611 11,50 185
1990 2.416 12,50 302
2000 3.298 13,60 449
2011 3.713 15,50 575
2012 3.825 15,50 593
2016 4.238 14,6 + 1,1 Zusatzbeitrag 665
2017 4.350 14,6 + 1,1 Zusatzbeitrag 683
2018 4.425 14,6 + 1,0 Zusatzbeitrag 690
2019 4.537,50 14,6 + 0,9 Zusatzbeitrag 703,31
2020 4.687,50 14,6 + 1,1 Zusatzbeitrag 735,94
2021  4.837,50 14,6 + 1,3 Zusatzbeitrag 769,16
Entwicklung des GKV Höchstbeitrags von 1980 bis 2021
Quelle: KVpro.de GmbH

Warum PKV-Tarife grundsätzlich das wirtschaftlich nachhaltigere System sind

Eine private Krankenversicherung kann eine bei Abschluss der Versicherung zugesagte Tarifleistung nicht kürzen oder gar wegfallen lassen. Diese einmal gekaufte Leistung ist damit ein Leben lang garantiert. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen kann medizinische Leistungen jederzeit kürzen und zusätzlich ihre Beitragseinahmen über Steuermittel stützen.

Derzeit dürfen sich nur freiwillig Versicherte zwischen GKV und PKV entscheiden. Deshalb sollten der GKV Höchstbeitrag und mindestens das Leistungsniveau der GKV bei Untersuchungen der Vergleichsmaßstab zur PKV sein.

Ein Beispiel, warum privat Versicherte im Vergleich zu gesetzlich Versicherten weniger Beitrag zahlen:

Private Krankenversicherungen bieten Tarife an, die 18 Jahre oder länger am Markt sind. Der Beitrag für eine damals 39-jährige Person hat sich je nach Tarif nur zwischen 4,4 % und 6,2 % pro Jahr verändert. Ein ordentliches Ergebnis, wenn man bedenkt, dass aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Inflation mindestens 7 % erforderlich gewesen wären.

Verglichen mit der Beitragssteigerung in der GKV bedeutet das: Ein privat Krankenversicherter hat innerhalb von 18 Jahren zwischen 53.000 und 76.000 Euro (je nach Tarif) an Krankenversicherungs-Beiträgen gezahlt. Bei einem gesetzlich Krankenversicherten flossen in demselben Zeitraum ca. 106.000 Euro an die GKV.

Der privat Krankenversicherte hat also zwischen 30.000 und 53.000 Euro Beitrag gespart. In 18 Jahren! Und das bei einem Schutz analog zur GKV, aber inhaltlich auf einem höheren Niveau.

Ein Vergleich, der lediglich den zu zahlenden Monatsbeitrag zu einem bestimmten Zeitpunkt betrachtet, verschleiert die Fakten und Tatsachen enorm und macht so eine Untersuchung wissenschaftlich angreifbar. Das obige Ergebnis zeigt, dass private Krankenversicherungs-Tarife mit versicherungsmathematischen Ansätzen ähnlich wie bei der Lebensversicherung grundsätzlich das wirtschaftlich nachhaltigere und demografisch sicherere System für die Zukunft sind.

Eine lösungsorientierte und sachliche Diskussion ist gefragt

Das System der PKV als solches ist nachhaltig und sollte jedem Bürger offen stehen – dann wird es noch nachhaltiger. Eine in politischen Lagern diskutierte und angestrebte Bürgerversicherung würde das ursächliche Problem nicht lösen. Sie wäre nur eine neue Verpackung, unter deren Deckmantel noch mehr (Steuer-)Gelder in ein nicht mehr zeitgemäßes System gepumpt würden. Stellvertretend hierfür sei auf die „Kosten einer Bürgerversicherung“ in der Schweiz oder England hingewiesen.

Probleme durch politische Entscheidungen

Ein Problem für die PKV waren in der Vergangenheit auch einige politische Entscheidungen, wie z.B. die von der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt für GKV-Mitglieder eingeführte Wechselsperrfrist von drei Jahren. Durch diese Frist wurden Personen drei Jahre lang daran gehindert, durch ihr jüngeres Eintrittsalter in der PKV für später vorzusorgen. Diese Wechselsperrfrist wurde mittlerweile glücklicherweise wieder aufgehoben.

Ein weiteres Problem stellt die Einführung der Versicherungspflicht für jeden Bürger dar. Früher waren die nicht Versicherungswilligen und Nichtzahler durch das Sozialamt abgesichert. Heute müssen die GKV und PKV das Problem lösen. Das kann in den Bilanzen der PKV Anbieter verheerende Folgen haben. Der Grund: Jeder Nichtzahler muss dem Basistarif zugeordnet werden. Wer jedoch 300 Euro PKV-Beitrag nicht zahlt, steht dann nicht mit 300 Euro, sondern mit ca. 769 Euro (Beitrag des Basistarifs; Stand 2021) in den Bilanzen.

Das heißt: Das Gesetz macht aus einem Nichtzahler bilanztechnisch zwei Nichtzahler. Daher fordern manche PKV einen Nichtzahler-Tarif.

Finanzreserven der GKV in Höhe von 21 Milliarden Euro (also nicht verbrauchte Steuergelder) müssten eigentlich dem Steuerzahler zurückgegeben werden. Sie werden aber stattdessen für andere Zwecke ausgegeben. Beispiele aus der Vergangenheit gibt es hierfür bereits genug: Egal ob Ökosteuer, Soli, Rentenversicherung – nur ein Bruchteil der jeweiligen Mittel wird zur Erfüllung des eigentlichen Zweckes eingesetzt.

Sorgen Sie bestmöglich für Ihre ganz persönliche Zukunft vor. Der Grund: Die geringe Anzahl junger Bürger in Deutschland wird definitiv nicht in der Lage sein, die immensen Beitragssummen aufzubringen, die für die zunehmend vergreisende Gesamtbevölkerung erforderlich sind. Die Beitragsentwicklung in der GKV unterstreicht dies bereits deutlich. Wir sitzen also auf der tickenden Sozialversicherungs-Zeitbombe.

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