Paragraph 6 VVG
Der Paragraph 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetzes), beschreibt die Pflicht der Beratung des Versicherungskunden durch das Versicherungsunternehmen. Der Hier wird genau erläutert, wie, wann und in welchem Umfang die Beratung, vor und nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.