Ein Versicherungsvertrag zwischen einem PKV-Unternehmen und einem neuen Kunden ist stets privatrechtlicher Natur. Auch bei einer PKV bei Vorerkrankungen. Will heißen: er kommt nur zustande, wenn beide Parteien mit dem Inhalt und den Bedingungen einverstanden sind. Eine Annahmepflicht – wie in der GKV – gibt es also nicht.
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