Hintergrund des Falles:

Ein Mann war seit Ende 2009 erkrankt und erhielt von seinem privaten Krankenversicherer Krankentagegeld.
Der Mann erhielt seit Oktober 2011 außerdem, nach einem gewonnen Rechtsstreit, mehrere Berufsunfähigkeits-Renten aus verschiedenen Verträgen. Anfang 2017 erfuhr die private Krankenversicherung davon und forderte die überzahlten Beträge zurück.

Urteil Az.: Landgericht Cottbus, Urteil vom 9. Januar 2020 AZ.: 6 O 444/18

Laut Versicherungsbedingungen:

Mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeits-Rente endet der Versicherungsschutz einer Krankentagegeld-Versicherung. Auch ist der Versicherte bedingungsgemäß verpflichtet, den Bezug einer BU-Rente seinem Versicherer anzuzeigen, so die Urteilsbegründung. „Denn ein gleichzeitiger Bezug von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeits-Rente schließt sich aus. Ein Nebeneinander beider Versicherungsleistungen ist rechtlich nicht gewollt“ heißt es weiter.

Unzulässige Rechtsausübung:

Laut §242 BGB ist es treuwidrig und rechtsmissbräuchlich Krankentagegeld und Berufsunfähigkeits-Rente gleichzeitig zu empfangen und zu behalten.

Somit hat der klagende Versicherer einen Anspruch auf Rückzahlung. Das zuviel gezahlte Krankentagegeld wird mit den, bis zum Eintritt des Beendigungsgrundes, gezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet.

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