Hintergrund des Falles:
Ein Mann war seit Ende 2009 erkrankt und erhielt von seinem privaten Krankenversicherer Krankentagegeld.
Der Mann erhielt seit Oktober 2011 außerdem, nach einem gewonnen Rechtsstreit, mehrere Berufsunfähigkeits-Renten aus verschiedenen Verträgen. Anfang 2017 erfuhr der private Krankenversicherer davon uns forderte die überzahlten Beträge zurück.
Urteil Az.: Landgericht Cottbus, Urteil vom 9. Januar 2020 AZ.: 6 O 444/18
Laut Versicherungsbedingungen:
Mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeits-Rente endet der Versicherungsschutz einer Krankentagegeld-Versicherung. Auch ist der Versicherte bedingungsgemäß verpflichtet, den Bezug einer BU-Rente seinem Versicherer anzuzeigen, so die Urteilsbegründung. „Denn ein gleichzeitiger Bezug von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeits-Rente schließt sich aus. Ein Nebeneinander beider Versicherungsleistungen ist rechtlich nicht gewollt“ heißt es weiter.
Unzulässige Rechtsausübung:
Somit hat der klagende Versicherer einen Anspruch auf Rückzahlung. Das zuviel gezahlte Krankentagegeld wird mit den, bis zum Eintritt des Beendigungsgrundes, gezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet.