Kieferorthopädie: Wann leistet die Zahnzusatzversicherung?

Auch wenn Kieferorthopädie in der Regel bei Kindern und Jugendlichen ein Thema ist, wird sie immer häufiger von Erwachsenen nachgefragt. Es geht speziell um Informationen zu Kosten, mögliche Erstattung, die einzelnen Indikationsgruppen und wie sich die Behandlung aus der Sicht eines Angstpatienten darstellt.

Bevor eine kieferorthopädische Behandlung beginnt, hat der Zahnarzt den Patienten bereits auf eine Zahnfehlstellung hingewiesen. Ab diesem Zeitpunkt ist es sozusagen aktenkundig, dass eine kieferorthopädische Maßnahme durchgeführt werden sollte. Wer bis dato noch keine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, der wird für die angeratene Behandlung oftmals keine oder nur eingeschränkte Leistungen erhalten.

KIG: Befunde der Kieferorthopädie und deren Bedeutung für Leistungen

Die Schwere einer Zahnfehlstellung wird heute in Kieferorthopädische IndikationsGruppen (KIG) eingeteilt. Unterschieden werden die Gruppen 1 bis 5 – also gewissermaßen von „sehr leicht“ bis hin zu „sehr schwer“.

Leichte Anomalien werden in KIG 1 und 2 eingestuft. Hier anfallende Kosten einer Behandlung werden nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Ab KIG 3 erfolgt eine Kostenzusage der Krankenkassen bei Kindern. Der Schweregrad der Fehlstellung kann kauen, beißen, sprechen oder atmen erheblich beeinträchtigen.

Für Erwachsene gibt es nur in Ausnahmefällen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen. Es muss eine besondere Schwere der Kieferanomalie vorliegen und die kieferorthopädische Behandlung muss auch im Zusammenhang mit einer Kieferoperation stehen, die für den Ausgleich der Fehlstellung sorgt.

In der Privaten Krankenversicherung gehören kieferorthopädische Maßnahmen zum Standardrepertoire für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene werden hier in der Regel keine Leistungen erbracht. Entgegen den Regelungen bei der GKV, erstatten die privaten Krankenversicherer auch bereits bei leichteren Anomalien (KIG 1 und KIG 2) einen Teil der Kosten. Hier muss aber zwischen Vollkosten- und Zahnzusatzversicherung unterschieden werden.

Vor allem in der Zusatzversicherung sind die kieferorthopädischen Leistungen meistens auf bestimmte Erstattungshöhen begrenzt. Zum Teil handelt es sich auch um maximale Beträge, die sich sogar auf die gesamte Vertragslaufzeit beziehen können, sogenannte Summenbegrenzungen.

Kosten einer Zusatzversicherung für Kieferorthopädie

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung sind unterschiedlich. Das trifft auch auf die Preise für Zahnzusatzversicherungen zu. Bei solchen, die auch Erstattung von Kieferorthopädie einschließen, liegen die Beiträge für Kinder und Jugendliche zwischen 6,33 EUR und 30,60 EUR monatlich. Abhängig ist das von der jeweiligen Erstattungshöhe und dem Leistungsversprechen in Bezug auf die KIG-Stufe sowie dem sonstigen Versicherungsumfang.

Für Erwachsene gibt es nur vereinzelt Tarife, die auch Kosten von kieferorthopädischen Maßnahmen erstatten. Hier liegen die Beiträge zwischen 10,30 EUR und 19,53 EUR für 20-Jährige. Sie steigen mit zunehmendem Alter und für 40-Jährige liegt der Monatsbeitrag bereits zwischen 18,83 EUR und 41,78 EUR.

Alterungsrückstellung vs. Risikoprämien – Vor- und Nachteile

Tarife für Zahnzusatzversicherungen lassen sich auf zwei Arten kalkulieren. Entweder mit Alterungsrückstellung, wie das auch in der Vollkostenkrankenversicherung gemacht wird, oder nach Art der Schadenversicherung. Beide Kalkulationsarten haben Vor- und Nachteile.

Werden Alterungsrückstellungen gebildet, dann soll das verhindern, dass die Beiträge aufgrund des Älterwerdens und des damit verbundenen gestiegenen Kostenrisikos angehoben werden müssen. Einerseits haben Alterungsrückstellungen den Vorteil eines stabileren Beitrags über die gesamte Vertragslaufzeit. Andererseits ist der Beitrag von Beginn an höher.

Der Nachteil bei einer Kündigung ist, dass damit auch alle aufgebauten Alterungsrückstellungen verloren gehen. Übertragungswerte – wie in der Vollkostenversicherung – werden bei Zusatzversicherungen nicht gebildet.

Wird der Tarif als Risikoprämie kalkuliert, dann ist er von vorneherein preisgünstiger. Hier sind nur die Kosten für das Risiko und die Verwaltung enthalten. Der Nachteil an dieser Art der Kalkulation ist, dass der Beitrag im Laufe der Zeit steigt. Mit zunehmendem Alter ändert sich der Preis.

Kieferorthopädie: Unterschiede zwischen GKV und PKV

Während in der Gesetzlichen Krankenversicherung erst ab KIG 3 eine Behandlung übernommen wird, sieht die PKV bereits ab KIG 2 die medizinische Notwendigkeit als gegeben an.

Die GKV übernimmt 80 Prozent der anfallenden Kosten. Der Patient hat einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent, der nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet wird.

In der Privaten Krankenversicherung reichen die Erstattungssätze bis 100 Prozent der anfallenden Kosten. Summenbegrenzungen und Höchstbeträge sind möglich. Dadurch lässt sich der Eigenanteil nicht so einfach eingrenzen.

Daher ist es in der PKV immer ratsam, bei vielen Tarifen sogar vorgeschrieben, einen Heil-und Kostenplan einzureichen. Dadurch ist bereits vor Behandlungsbeginn bekannt, wie hoch die Erstattung des Versicherers ausfällt und welcher Anteil der Kosten selbst zu tragen ist.

Zahnzusatzversicherung und Erstattung der Kosten für Angstpatienten

Die Angst vor dem Zahnarzt oder dem Kieferorthopäden ist ein weit verbreitetes Phänomen. Daher haben viele Praxen Behandlungsmethoden entwickelt, die speziell bei Angstpatienten zum Einsatz kommen. Ziel ist es, die Behandlung so angenehm wie möglich zu machen – und dazu stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Nicht nur naturheilkundliche Verfahren kommen zu Einsatz, sondern auch Entspannungstechniken oder medizinische Hypnose sind anwendbar. Für alle, die den Termin am liebsten verschlafen würden, ist eine Behandlung unter Narkose ein Weg. Wer sich den Risiken einer Vollnarkose entziehen möchte, der verschläft seinen Termin im Dämmerzustand.

Angstpatienten scheuen einen Besuch beim Zahnarzt. Das führt dazu, dass die Zahngesundheit speziell von diesem Klientel oftmals bereits bedroht ist. Da die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen auch die aktuell vorherrschenden gesundheitlichen Verhältnisse erfragen, kann das dazu führen, dass der ersehnte Versicherungsschutz nicht oder nur mit Einschränkungen bzw. zu einem höheren Beitrag gewährt wird.

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