In 2018 soll durch die IDD (Insurance Distribution Directive, Deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie), die den Vertrieb von Versicherungen weiterentwickelt, ein weiterer Schritt in deutsches Recht umgesetzt sein. Ziel dabei ist, dass alle Vertriebsvarianten einbezogen werden und es grundsätzlich nur noch zwei Arten der Entlohnung geben soll:

  1. Provision an Vermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler)
  2. Honorar, das der Kunde in seine Beratung investiert (Versicherungsberater wie bisher oder auch derzeit als Honorarversicherungsberater diskutiert).

Transparenz für den Verbraucher steht im Fokus

Es gelten dann für alle „Arten der Vermittlung“ die gleichen rechtlichen Voraussetzungen in der öffentlichen Offenbarung „Wer bin ich“. So müssen auch Online- und Vergleichs-Portale den Besuchern direkt auf der Startseite klar und sofort erkennbar aufzeigen, ob sie als Makler fungieren. Wenn ja, müssen sie die dafür gesetzlich erforderlichen Beratungsstandards auf dem Portal einhalten. Außerdem muss klar ersichtlich sein, welche Versicherungsgesellschaften sie vermitteln und von wem sie Provisionen erhalten.

Das Ganze dient der Transparenz und damit dem Verbraucherschutz. Der Kunde soll schnell erkennen können, mit wem er es zu tun hat: Vermittler auf Provision oder Berater auf Honorar, und das auch in den Web-Portalen.

Die Versicherer müssen dafür wie bisher Provisionstarife vorhalten und sollen zusätzlich Nettotarife (Tarife ohne eingerechnete Provision) für die Honorarberatung bereitstellen. Wenn eine Versicherungsgesellschaft keinen Nettotarif anbietet, der Tarif aber für den Kunden passend ist und vom Versicherungsberater empfohlen und vermittelt wird, muss der Versicherer 80 % der Provision auf das Kundenkonto gutschreiben. Die restlichen 20 % sind für die damit verbundenen Arbeiten.

Kunde wählt die bevorzugte Beratungsform selbst aus

Heute und künftig entscheidet der Kunde, welche Form der Beratung er bevorzugt:

  • Berater: Beratung gegen Honorar. Der Kunde kauft Wissen und Zeit des Beraters mit oder ohne Vermittlungsunterstützung.
  • Vermittler: Beratung auf Provision. Der Kunde erhält Wissen und Zeit des Vermittlers (Versicherungsvertreter oder -makler) kostenlos und zahlt bei einer erfolgreichen Vermittlung die Provision des Vermittlers wie bisher über seinen Tarifbeitrag.

Ziel des Gesetzgebers ist: weg von der Provision, hin zum Honorar. Mögliche Folgen: Wenn die Provisionen wegfallen, könnten die Policen günstiger werden. Außerdem könnte ein Preiswettbewerb bezüglich des Honorars entstehen. Doch hier ist der gesunde Menschenverstand des Käufers gefragt: Eine qualitativ hochwertige Beratung wird nicht kostenlos oder billig zu haben sein.

Was die Kunden wählen bzw. was besser ist, wird die Zukunft zeigen.

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