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Größter PKV Vergleich: Über 2.499.082 Tarife und Testsieger vergleichen
In den Berufsgruppen Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte/Beamtenanwärter sowie Kinder vergleichen wir für Sie insgesamt 2.479.092 Tarifkombinationen für die Eintrittsalter 0 bis 55.
In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie alle ausgewerteten privaten Krankenversicherer mit der Anzahl der verglichenen Tarifkombinationen je Berufsgruppe:
Versicherer | Arbeitnehmer | Selbstständige | Beamte / Beamtenanwärter |
---|---|---|---|
Allianz ![]() | 910 | 910 | 83.985 |
ALTE OLDENBURGER ![]() | 1.950 | 1.950 | 58.938 |
ARAG ![]() | 18.612 | 18.612 | 197.986 |
AXA ![]() | 1.386 | 1.386 | 0 |
Barmenia ![]() | 990 | 990 | 77.109 |
BBKK ![]() | 1.844 | 1.764 | 69.320 |
CONCORDIA ![]() | 14.040 | 14.040 | 480.128 |
Continentale ![]() | 645 | 645 | 48.678 |
DBV (Zweigniederlassung der AXA) ![]() | 0 | 0 | 89.886 |
Debeka ![]() | 792 | 792 | 43.542 |
Deutscher Ring ![]() | 240 | 240 | 33.459 |
DKV ![]() | 2.508 | 2.508 | 54.289 |
GENERALI Deutschland ![]() | 325 | 325 | 7.409 |
Gothaer ![]() | 15.048 | 15.048 | 29.126 |
Hallesche ![]() | 3.679 | 3.679 | 104.276 |
HanseMerkur ![]() | 3.104 | 3.104 | 28.006 |
HUK-COBURG ![]() | 660 | 660 | 47.410 |
Inter ![]() | 594 | 594 | 34.384 |
LKH ![]() | 3.660 | 3.660 | 205.097 |
LVM ![]() | 4.680 | 4.680 | 31.462 |
Münchener Verein ![]() | 720 | 720 | 99.848 |
Nürnberger ![]() | 2.196 | 2.196 | 11.322 |
ottonova ![]() | 528 | 528 | 69.581 |
Provinzial KV ![]() | 792 | 792 | 19.764 |
R+V ![]() | 732 | 732 | 56.655 |
SDK ![]() | 13.440 | 13.440 | 24.699 |
SIGNAL IDUNA ![]() | 869 | 869 | 71.848 |
UKV ![]() | 1.844 | 1.764 | 63.545 |
uniVersa ![]() | 3.864 | 3.864 | 73.018 |
Versicherer im Raum der Kirchen ![]() | 660 | 660 | 42.850 |
Württembergische ![]() | 9.504 | 9.504 | 0 |
Wer kann sich privat versichern?
Arbeitnehmer können in die private Krankenkasse (PKV) eintreten, sofern sie ein Einkommen haben, welches regelmäßig über der JAEG, also der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze beläuft sich aktuell auf ein Gehalt von 64.350 EUR brutto. Beamte, Beamtenanwärter Freiberufler und Selbstständige können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.
Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, einer privaten Krankenkasse beizutreten. Der Eintritt in die PKV gilt für die gesamte Studienzeit. Die privaten Krankenkassen unterstützen diese Entscheidung zu Beginn des Studiums, indem sie den Studenten besonders günstige Tarife anbieten.
Selbst Kinder können Mitglied einer PKV werden. Auch dann, wenn beide Elternteile Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der Vorteil bezieht sich auf den höherwertigen Versicherungsschutz, welchen das Kind durch den privaten Versicherer bekommt.
Versicherungsnehmer erhalten durch die PKV eine individuelle und umfassende Versorgung. Zu den Vorteilen gehören insbesondere:
Wenn Sie sich für einen Einstiegstarif entscheiden, können Sie mit Leistungen rechnen, welche mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleichzusetzen sind. Allerdings kommen zahlreiche Leistungen hinzu, welche von der GKV im Regelfall nicht übernommen werden. Als privater Versicherungsnehmer haben Sie somit für gewöhnlich Zugang zu besseren Heil- und Hilfsmitteln und profitieren von hochwertigeren Behandlungen.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es im Rahmen einer PKV keinen Leistungskatalog, aus welchem hervorgeht, welche Leistungen vom Versicherer übernommen werden und welche nicht. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer selbst aussuchen kann, für welche Leistungen er bezahlen will. Das bedeutet, dass Sie sich unter anderem aussuchen können, ob Sie im Krankenhaus im Einzel- oder Mehrbettzimmer untergebracht werden wollen oder ob Sie Wert auf eine Behandlung durch den Chefarzt legen.
Diese Leistungen sind wirklich wichtig
Wenn Sie Ihren Tarif die die PKV wählen, entscheiden Sie darüber, welche Leistungen für Sie besonders wichtig sind und auf welche Sie ruhig verzichten können. Dabei handelt es sich zwar um eine persönliche Entscheidung, dennoch gibt es einige Empfehlungen, welche nachfolgend aufgelistet werden. Diese dienen zu Ihrer Orientierung und sollen Ihnen dabei helfen, den für Sie passenden Tarif, beziehungsweise das ideal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungspaket zusammenzustellen.
Als Versicherungsnehmer sollten Sie darauf achten, dass Ihnen von der Versicherungsanstalt ausreichend hohes Krankentagegeld gezahlt wird, wenn Sie länger krank sind. Das betrifft insbesondere Selbstständige, die parallel zu ihren Lebenshaltungskosten die laufenden Kosten für ihr Unternehmen zu tragen haben. Gesetzlich Versicherte erhalten gesetzliches Krankengeld. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird das sogenannte Krankentagegeld gezahlt. Häufig ist dies bereits in den Tarifen inbegriffen. Es gibt aber auch Tarife, bei denen das Krankentagegeld separat mitversichert werden muss, indem eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird.
in der PKV ist für bestimmte medizinische Leistungen ein Selbstbehalt vorgesehen, welcher tarifabhängig ist. Dafür fällt der Versicherungsbeitrag welcher monatlich zu zahlen ist, geringer aus. Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, um den Selbstbehalt zu berechnen. Sie haben dabei die Möglichkeit, eine bausteinbasierte Selbstbeteiligung oder einen Fixbetrag zu wählen. Es gibt aber noch eine dritte Option. Demnach wird die Zahlung über einen prozentualen Anteil abgewickelt.
Die private Krankenversicherung passt die Tarifkalkulation an Ihr individuelles Gesundheitsrisiko an. Die Altersrückstellungen sind in diesen Tarifen bereits inbegriffen. Privatversicherer sind nicht immer gesetzlich dazu verpflichtet, neue Antragsteller aufzunehmen. Leistungen können im Falle eines Wechsels von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen, gekürzt werden.
Der zu zahlende Beitrag in der GKV wird durch die Höhe Ihres Gehalts vorgegeben. Die Gesundheitsausgaben werden durch die Beitragseinnahmen finanziert. Dabei handelt es sich um ein Umlageverfahren, da die Mehrkosten für Leistungen auf alle Mitglieder der GKV verteilt werden. Wenn sich trotz staatlicher Zuschüsse die bisherigen Standards nicht halten lassen, können die Policen aufgrund von Gesetzesbeschlüssen geändert werden.
Im Jahr 2016 wurde das KKV-Versorgungsstärkegesetz verabschiedet, welches für Verbesserungen in ländlichen Regionen sorgen soll, in denen ein zunehmender Ärztemangel herrscht, welcher mit langen Wartezeiten in Arztpraxen einhergeht. Im Zuge dieses Gesetzes wurden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet, mit denen garantiert werden soll, dass gesetzlich Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt bekommen. Außerdem soll der Gesetzgeber seitdem stärker beeinflussen können, an welchen Standorten sich die Ärzte niederlassen. Und nicht zuletzt soll im Bedarfsfall auch die ambulante Versorgung von Hochschulambulanzen und Krankenhäusern übernommen werden.
Im Gegensatz zur GKV wird der monatlich zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenkasse nicht anhand der Gehälter der Versicherungsnehmer berechnet, sondern basierend auf den persönlichen Voraussetzungen, welche zu Beginn des Versicherungszeitraums festgestellt wurden. Versicherungsexperten sind dafür zuständig, neue Mitglieder entsprechend ihres Gesundheitszustandes und ihres Alters einzustufen. Wenn Sie die Versicherung in jungem Alter und in bestem Gesundheitszustand abschließen, zahlen Sie entsprechend niedrige Beiträge. Für ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen fallen die monatlichen Prämien deutlich höher aus. Das Europäische Gerichtshof urteilte dazu, dass seit Anfang 2013 Unisex-Tarife im Zuge einer Geschlechtergleichstellung angeboten werden müssen. Zuvor waren die monatlichen Beiträge für Frauen in der Regel höher, da sie statistisch betrachtet eine höhere Lebenserwartung haben und die Heilkosten welche mit einer Schwangerschaft einhergehen sehr hoch ausfallen können.
In der PKV wird zusätzlich nach dem Alterungsrückstellungsmodell operiert. Damit soll vermieden werden, dass sich die Beiträge mit zunehmendem Alter unproportioniert erhöhen, sobald die Inanspruchnahme der Leistungen steigt. Dazu werden die Prämien geglättet, weshalb bereits im jungen Alter höhere Beiträge gezahlt werden müssen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass diese konstant bleiben.
Das Versicherugs-Aufsichtsgesetz (VAG) reguliert die Beitragserhebungen maßgeblich durch entsprechende Vorschriften.Die Altersrückstellungen werden angerechnet, wenn Beiträge erhöht werden. Somit es rechtlich nicht möglich, dass die Beiträge für eine private Krankenversicherung aufgrund des Alters steigen oder die Leistungen deshalb gemindert werden. Die Höhe Ihres Beitrags für die PKV richtet sich jedoch nicht nur nach den Altersrückstellungen, sondern umfasst auch Ihre persönlichen Wünsche.
Wenn Sie sich nach einer passenden PKV umschauen, werden Sie mit zahlreichen Anbietern und einem entsprechenden Tarif-Dschungel konfrontiert. Die Versicherungsunternehmen sind so zahlreich am Markt vertreten, dass es kaum möglich ist, alle Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen. Diese Vorhaben würde Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund werden Vergleichsrechner angeboten, mit denen sich das für Sie beste Angebot innerhalb von Sekunden finden lässt. Und zwar übersichtlich und kostenlos. Damit finden Sie passende Leistungspakete, welche individuell auf Ihre Wünsche und Ihre Lebensumstände zugeschnitten sind.
Bei den privaten Krankenversicherungen handelt es sich um wirtschaftliche Unternehmen, welche miteinander konkurrieren. Sie müssen im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben einhalten, weshalb sich auch die Leistungen der einzelnen Versicherer deutlich voneinander unterscheiden. Private Krankenversicherungen bieten zum Beispiel besondere Leistungspakete an, welche sich speziell an Studenten oder Familien richten.
Vor allem langfristig betrachtet, zeichnen sich die Unterschiede der Tarife deutlich ab. Bei einer PKV sind die Leistungen ausschlaggebend. Wenn Sie schon frühzeitig damit beginnen Leistungen in Ihren Tarif einzubinden, haben Sie im Alter mehr Vorteile. Auch, wenn später ernsthafte Erkrankungen diagnostiziert werden. Handelt es sich um einen sehr günstigen Tarif, sollten Sie diesen stets mit Vorsicht genießen, da einige davon nicht einmal mit der gesetzlichen Krankenversicherungen deckungsgleich sind. Viele Billigangebote beinhalten zum Beispiel keine Erstattungen für Heilkuren oder Therapien, welche in jedem Fall von der GKV übernommen würden.
Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen lohnt sich auch für Menschen mit Erkrankungen, die sich als heilkostenintensiv einstufen lassen. Denn die unterschiedlichen Versicherungsanstalten errechnen auch unterschiedliche Risikozuschläge und Beiträge. Vergessen Sie dabei nicht den Blick auf Zusatzbausteine, welche sich unter anderem über das Krankentagegeld definieren. Dieses ist nicht bei allen Leistungspaketen inkludiert.
Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um ein privatrechtliches Unternehmen, während die gesetzliche Krankenversicherung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Es gibt maßgebliche Unterschiede, welcher der Übersichtlichkeit wegen, tabellarisch aufgeführt werden:
Wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie den Länderaufsichtsbehörden kontrolliert.
Die Leistungspakete lassen sich variabel gestalten und können flexibel an die individuellen Ansprüche der Kunden angepasst werden.
Wurden die Leistungen erst einmal vertraglich vereinbart. Dürfen diese im Nachhinein nicht durch den Versicherer gekürzt oder geändert werden.
Die Beiträge werden unabhängig vom Gehalt bemessen und richten sich nach dem Gesundheitszustand, dem Krankheitsrisiko und dem Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung. Hinzu kommt der gewünschte Leistungsumfang.
Damit die Beiträge mit zunehmendem Alter und der damit einhergehenden erhöhten Inanspruchnahme von Leistungen nicht mitwachsen, werden die Beiträge in der PKV geglättet. Junge Versicherungsnehmer zahlen bereits höhere Beiträge, aus welchen dann die Altersrückstellungen resultieren.
Kinder von Beamten-Eltern können über die Beihilfeverordnung mitversichert werden. Dazu werden zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten übernommen. Beitragsfrei können Kinder nicht mitversichert werden.
Ehepartner:innen können in bestimmten Fällen über die Beihilfe mitversichert werden. Eine Mitversicherung ohne Beiträge ist jedoch nicht möglich.
Für erfolgte Leistungen gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Rechnungen direkt an den Versicherungsnehmer gesendet werden. Dieser legt Zahlungs- und Rezeptbelege seinem Versicherer vor, um sich die jeweiligen Beträge auszahlen zu lassen. Dabei ist die Wahl des Arztes oder des Facharztes freigestellt. Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig, erfolgt die Abrechnung für gewöhnlich zwischen Krankenhaus und Versicherer.
Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung waren im Jahr circa 8,75 Millionen Menschen privat versichert.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden durch das Bundesversicherungsamt und die Länder kontrolliert.
Die Leistungen unterliegen gesetzlichen Vorgaben, sodass es in Bezug auf die Leistungsangebote zwischen den einzelnen Versicherern kaum Variationen gibt.
Potenzielle neue Gesetzgebungen können dafür sorgen, dass Leistungsansprüche nachträglich verändert werden.
Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3 Prozent zahlen. Im Jahr 2015 ist auch ein Zusatzbetrag dazugekommen, welcher unabhängig vom Einkommen ist. Die Höhe dieses Betrags wird von den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen bestimmt.
Die Ausgaben werden durch die Beitragseinnahmen finanziert. Unter Berücksichtigung der Gehaltshöhe werden steigende Mehrkosten für Leistungen auf alle Versicherungsnehmer:innen verteilt, hier als ein Umlageverfahren greift.
Kinder können mitversichert werden.
Ehepartner:innen können ebenfalls beitragsfrei mitversichert werden. Unabhängig davon, ob sie über ein geringfügiges Einkommen verfügen.
Leistungen werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend des Sachleistungsprinzips abgerechnet, indem die Krankenkassenkarte vorgelegt wird. Fällt eine Selbstbeteiligung (richtet sich nach der Art der medizinischen Versorgung) an, müssen Versicherungsnehmer:innen die Kosten dafür selbst tragen. Gesetzlich Versicherte können ausschließlich Ärzte mit Kassenzulassung konsultieren.
Laut des Bundesministeriums für Gesundheit waren im Jahr 2018 circa 56,6 Millionen Menschen in den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Hinzu kommen 16,18 Millionen, die beitragsfrei mitversichert waren.
Damit sich die Tarifoptimierung durch einen Wechsel langfristig lohnt, sollten Sie parallel zu den monatlichen Beiträgen, auch den Leistungsumfang berücksichtigen. Damit Ihre individuellen Bedürfnisse auch weiterhin erfüllt werden, ist es empfehlenswert wenn der neue, günstigere Tarif einen vergleichbaren Versicherungsschutz gewährleistet.
Insbesondere ältere Menschen, welche aus finanziellen Gründen einen Wechsel anstreben, nutzen meist die sogenannten Sozialtarife für ihre private Krankenversicherung, deren Leistungen mit den Standard- und Basistarifen der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar sind.
In der Regel haben Sie innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, zu einem günstigeren Tarif für Ihre private Krankenversicherung zu wechseln. Sofern der neue Vertrag höhere Leistungen beinhaltet, kommen interne Gesundheitsfragen im Zuge dieser Mehrleistungen auf Sie zu, mit denen Sie sich konfrontieren müssen. Stellt der Versicherer dabei aufgrund von Vorerkrankungen oder bestimmten aktuellen Erkrankungen erhöhte Risiken fest, kann es passieren, dass dieser Risikozuschläge erhebt.
Wenn Sie sich für einen Sozialtarif entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass die vereinbarten Leistungen langfristig auf die gesundheitlichen Anforderungen abgestimmt sind. Wenn Sie dann in Ihren alten Tarif zurückwechseln wollen, weil dieser bessere Leistungen umfasst, müssen Sie sich einer erneuten Gesundheitsprüfung stellen und sich mit einem vermutlich teureren Tarif abfinden. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass Sie aufgrund Ihres aktuellen Alters eingestuft werden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre private Krankenversicherung zum Ende des Jahres zu kündigen. Dabei gilt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Wurde Ihr Beitrag für die private Krankenversicherung erhöht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses können Sie zwei Monate nach Mitteilung über die Änderung nutzen.
Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, sollten Sie die unterschiedlichen Leistungsangebote der einzelnen Versicherer gründlich miteinander vergleichen. Überprüfen Sie dabei, ob es ausreicht wenn Sie eine Tarifoptimierung innerhalb der Gesellschaft vornehmen oder ob es sinnvoller ist, den Anbieter zu wechseln.
Hinweis: Kein privater Anbieter ist verpflichtet, neue Mitglieder in der angestrebten Tarifgemeinschaft aufzunehmen. Damit der durchgängige Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird, sollten Sie die aktuell laufende private Krankenversicherung erst dann kündigen, wenn Sie einen Vertrag unterzeichnet haben.
Beim Basistarif handelt es sich um einen branchenweit einheitlichen Tarif in privaten Krankenversicherungen, welcher mit dem Artikel 44(1) GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)[2] am 01.Januar 2009 eingeführt wurde.
Mit der Altersrückstellung trifft die private Krankenversicherung Vorsorge. Im Fokus liegt dabei der Umstand, dass ältere Menschen mehr Leistungen ihres Versicherers in Anspruch nehmen. Die private Krankenversicherung betreibt die Altersrückstellungen verbindlich mit Techniken der Lebensversicherung, da es sich auf versicherungstechnischer und materieller Ebene um Anlagen handelt, welche der Rentenversicherung ähneln. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dagegen das Umlageverfahren praktiziert. Die laufenden Kosten werden dementsprechend durch die jeweilige Beitragsgeneration gedeckt.
Wenn Sie für Ihre private Krankenversicherung einen Tarif mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen haben, bekommen Sie einen Teil Ihrer Beiträge von dem Versicherer zurück, sofern Sie das Jahr über keine Rechnungen eingereicht haben.
Angestellte müssen ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 63.350 EUR haben, um in eine private Krankenversicherung eintreten zu können. Dabei handelt es sich um die Verdienstgrenze, welches jedes Jahr neu ermittelt wird. Im Jahr 2020 waren es noch 62.550 EUR.
Wenn die private Krankenversicherung für Sie keine Option ist, Sie aber dennoch die Vornehmlichkeiten einer PKV in Anspruch nehmen wollen, können Sie den Leistungsumfang Ihrer GKV mit Zusatzversicherungen erweitern. Diese werden nachfolgend aufgelistet:
Damit haben Sie die Möglichkeit das Krankenhaus frei zu wählen. Sie haben außerdem das Anrecht auf eine Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und Rooming-In-Service für Ihre Kinder. Damit dürfen Sie sich auch nachts im Zimmer ihres stationierten Kindes aufhalten.
Mit diesem Zusatz haben das Recht, sich bei einem ambulanten Eingriff vom Chefarzt behandeln zu lassen.
Mit dem Krankenhaustagegeld lassen sich Extrakosten und Zuzahlungen auffangen. Dazu gehören unter anderem Krankenhausanfahrtskosten für Angehörige und deren Verpflegung oder Haushaltshilfen. In der Regel ist das Krankenhaustagegeld nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Höhe im Vorfeld vereinbart wird. Im Leistungsfall können Sie dieses Geld in Anspruch nehmen und müssen keine Rechenschaft über die Verwendung ablegen.
Es gibt Tarife, welche die Kostenübernahme für Behandlung im europäischen In- und Ausland beinhalten. Dazu gehören auch potenzielle Schutzimpfungen und der Krankenrücktransport.
Sie können mit einer Zusatzversicherung auch Kur- und Rehabilitationsleistungen vereinbaren, welche sich auf ambulante Maßnahmen und stationäre Krankenhausaufenthalte beziehen.
Diese Versicherung greift immer dann, wenn Sie länger krank sind und keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers haben. Das betrifft insbesondere Selbstständige, die im Falle einer Krankheit kein Einkommen zur Verfügung haben.
Viele alternative Behandlungsmethoden werden von der GKV nicht mehr gezahlt, weshalb eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein kann, sofern Sie Besuche beim Heilpraktiker anstreben, Massagen, Akupunkturen oder homöopathische Arztleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Hier können Kosten für folgende Hilfsmittel von der Zusatzversicherung übernommen werden:
Viele Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen oder nur teilweise gezahlt. Mit einer Zusatzversicherung für Zähne können kieferorthopädische Behandlungen, Zahnreinigungen, Kronen, Brücken und Inlays übernommen werden.
Zum Beispiel Pflegegeld oder Psychotherapiekosten
Nein, für die private Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Eine beitragsfreie Versicherung ist für Familienmitglieder nicht möglich. Sie können über die Beihilfeverordnung mitversichert werden, wobei Kosten von 50 bis 80 Prozent übernommen werden.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal antworten. Die Beiträge werden individuell berechnet und richten sich nach dem Leistungsumfang, dem Alter, den Gesundheitszustand, dem Krankheitsrisiko und den persönlichen Wünschen des Versicherungsnehmers. Hier kann ein Tarifrechner im Internet genutzt werden, um sich eine grobe Übersicht über die Prämien zu verschaffen.
Aufgrund der Altersrückstellung bleiben die vereinbarten Prämien dauerhaft konstant. Es ist ratsam, die private Krankenversicherung so früh wie möglich abzuschließen, um die besten Konditionen zu sichern.
Die Beiträge richten sich nach unterschiedlichen Faktoren. Die gewünschten Leistungen, das Alter, der Gesundheitszustand und das Krankheitsrisiko geben die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge vor.
Nein, Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter 63.350 EUR können nicht in die private Krankenversicherung eintreten. Angestellte die mehr verdienen, können einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen. Gehaltsunabhängig können Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamte eintreten.
Die PKV lohnt sich für Menschen, die sich bereits in jungen Jahren für die besonderen Leistungen entscheiden und somit von niedrigen Beiträgen profitieren.
Der Wechsel zurück in die GKV ist grundsätzlich nicht möglich. Hier gibt es allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn eine Gehaltsabsenkung dazu führt, dass das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet.
Ja, diese können sich allerdings auf die Beitragsbemessung auswirken.
Nein, die privaten Krankenversicherungen sind nicht leistungsgebunden und können selbst bestimmen, welche Leistungen sie anbieten.