Spare als Beamter bis zu 70% in der PKV!
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Beamte haben grundsätzlich den Anspruch auf eine Beihilfe. Diese wird grundsätzlich von dem jeweiligen Dienstherr gezahlt – und zwar bei einer ganzen Reihe von verschiedenen Voraussetzungen.
Der klassische Fall ist, dass Beamte die Beihilfe bei Krankheit erhalten. Andere Möglichkeiten sind Pflege, die Geburt oder auch der Tod. Auch Rehabilitationen, Schutzimpfungen und Heilkuren können eine Beihilfe nach sich ziehen.
Ein genauer Beihilfesatz, der immer greift, ist nicht zu bestimmen. Stattdessen passt sich dieser immer der individuellen Lebenssituation und Familiensituation der jeweiligen Beamten an. Der Satz kann sich beispielsweise durch die Geburt eines Kindes erhöhen.
Die genaue Höhe des Beihilfesatzes unterscheidet sich auch in den Bundesländern. In der Regel übernimmt der Dienstherr einen Betrag in Höhe von 50 bis 80 Prozent der Behandlungskosten, welche in dem jeweiligen Beamten anfallen.
Rund um die Lebenssituation gelten in der Regel folgende Beihilfesätze:
Beamte, die von der Beihilfe profitieren wollen, müssen selbst tätig werden. Zunächst muss jeder Beihilfeberechtigter und jede Beihilfeberechtigte die Rechnung bei dem zuständigen privaten Krankenversicherer einreichen – und zwar das Original und keine Kopie.
Auf einem Duplikat wird dann ein Vermerk bezüglich der Erstattung notiert. Eine Kopie geht an die Beihilfeberechtigen zurück und diese muss dann bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Dort wird die Abrechnung fertiggestellt.
Bei der Bestimmung von Beihilfeberechtigten gibt es eine klare Regel: Beihilfeberechtigt sind nur Beamte – und zwar nur die, welche förmlich durch eine Ernennungsurkunde ernannt wurden.
Die Bundesbeihilfeverordnung gilt nur für Bundesbeamte. Für alle Landesbeamte gelten hingegen alle Regelungen, die in dem jeweiligen Bundesland erlassen wurde.
Eine Sorgeregelung gibt es bei Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Diese sind nämlich ebenfalls beihilfeberechtigt.
Im Folgenden sind alle beihilfeberechtigten noch einmal förmlich zusammengefasst:
Alle Beamten haben in Deutschland die Qual der Wahl: Entweder setzen sie auf eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV). Es ist deutlich, dass sich mehr Beamte für die private Krankenversicherung entscheiden. Der Anteil liegt bei rund 85 Prozent. Das hat gute Gründe, denn zwischen den beiden Varianten gibt es einige Unterschiede.
Der wohl größte Unterschied ist, dass die Tarife bei gesetzlichen Krankenkassen sehr stark von dem Einkommen abhängt. Bei einem ordentlichen Verdienst der Beamten werden die Beiträge in der Regel schnell sehr teuer.
Bei dem Prinzip der privaten Beihilfeversicherung fallen vergleichbare Tarife oft günstiger aus. Ein weiterer großer Unterschied findet sich in der Art der Leistungen, welche beide Möglichkeiten der Krankenversicherung mit sich bringen.
Klar, die Kosten stehen bei einem Vergleich zwischen PKV und GKV im Fokus. Hierbei kann die PKV bei Beamten punkten, doch es gibt noch mehr Vorteile, welche die private Krankenversicherung mit sich bringt.
Ein Überblick:
Status von Privatpatienten: Alle Beamten profitieren durch eine PKV von genau den Vorteilen, welche mit dem privaten Versicherungssschutz einhergeht. Das kann zum Beispiel ein besserer Tarif bei einem Krankenhausaufenthalt sein. Auch die Behandlung durch den Chefarzt, ein Einzelzimmer und allgemein eine freie Ärztewahl können ein Teil dieses Status sein.
Die Kosten: Bei der privaten Beihilfeversicherung zahlen Beamte in der Regel deutlich geringere Beträge als Selbständige und andere versicherte. Die Beiträge werden von dem Gesundheitszustand, nach dem Alter und dem gewünschten Umfang der Beihilfeversicherung beeinflusst, welcher gewünscht ist.
Hohe Zuschüsse: Bei der PKV werden den Versicherten in einigen Situationen deutlich höhere Zuschüsse gewährt, wie das bei der GKV der Fall ist. Das gilt beispielsweise beim Zahnersatz oder auch bei einer alternativmedizinischen Behandlung wie einem Arzt für Naturheilkunde oder einem Heilpraktiker.
Beihilfe: Der Anspruch auf die Beihilfe ist einer der wichtigsten Faktoren, der für die PKV spricht. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung entfällt der Anspruch auf eben jene Beihilfezahlungen hingegen.
Situation für Beamtenanwärter: Auch als Anwärter auf das Amt eines Beamten kann die Beihilfeversicherung bereits genutzt werden. Wenn nach dem Abschluss eines Referendariats dann eine Verbeamtung folgt, dann wird der Tarif ohne eine weitere Prüfung der Gesundheit übernommen.
Umfassendes Leistungspaket: Einer der größten Vorteile der privaten Krankenversicherung ist das Gesamtpaket, welches geschnürt wird. Viele Leistungen sind ohne eine Zuzahlung erhältlich. Als gesetzlich versicherter Beamte müssten viele dieser Leistungen aus der. eigenen Tasche bezahlt werden.
Individuelle Auswahl: Bei der PKV können sich die Versicherten ein individuelles Paket zusammenstellen, welches auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Vorteile der PKV sind eindrücklich, doch auch die gesetzliche Krankenversicherung hat so manchen Vorzug zu bieten. Auch hier gibt es den Überblick:
Gut versichert mit Vorerkrankungen: Bei der GKV hängt der Betrag nicht von Vorerkrankungen und ähnlichen Faktoren ob. Das ist ein großer Vorteil für Personen mit Erkrankungen, die bei der PKV höhere Beträge zahlen oder sogar eine Ablehnung fürchten müssten.
Entlastung von Geringverdienern: Die Beiträge in der GKV sind abhängig vom Einkommen, was Geringverdiener entlastet. Wenn diese weniger verdienen, dann ist auch der Beitrag entsprechend geringer.
Kostenlose Familienversicherung: Womöglich der größte Vorteil der GKV, denn durch die kostenlose Familienversicherung können Kinder ohne weitere Kosten in die Versicherung mit eingebunden werden. Auch Ehepartner oder Lebenspartner können kostenlos mitversichert werden und das volle Leistungsspektrum der GKV nutzen. Ausnahme ist das Krankengeld, welches in manchen Situationen anfällt.
Es ist kein Zufall, dass sich 85 Prozent der Beamten für die private Krankenversicherung und gegen die GKV entscheiden. Der wichtigste ist für die meisten wohl, dass in der PKV deutlich geringere Kosten winken, wenn man alle Parameter miteinander vergleicht. Das hat mit dem Einkommen zu tun, denn mit der Höhe eines Beamten-Einkommens ist man bei der GKV vergleichsweise schlechter aufgestellt.
Ein weiterer Faktor ist der Anspruch rund um die Beihilfeversicherung, denn die Beihilfen sind oftmals enorm attraktiv und lukrativ. Neben den Kosten ist auch die Qualität bei der PKV sehr gut. Mit dem Status eines privat Versicherten können Vorzüge bei Behandlungen und Krankenhaus-Aufenthalten geltend gemacht werden.
Auch wenn die GKV durchaus auch ihre Vorzüge hat – rund um das Beamtentum überwiegen die Vorteile der PKV recht deutlich.
Es gibt einige Parameter, die bei der Bestimmung der Kosten für die PKV für Beamte von entscheidender Bedeutung sind. Die wichtigsten sind zum einen das Alter und der Gesundheitszustand und außerdem der Leistungsumfang, welcher gewünscht ist.
Grundsätzlich sind Beiträge ab einem Betrag von 185 Euro im Monat realistisch für alle Beamten. Die Kosten können aber auch auf bis zu 420 Euro pro Monat ansteigen. Es wird auch zwischen einem Basis-Tarif und einem Premium-Tarif unterschieden, was die Kosten deutlich beeinflusst.
Die gute Nachricht für alle Beamten ist, dass sie als Beihilfeberechtigte auf jeden Fall in der PKV sparen können – wenn man den Leistungsumfang und die jeweiligen Kosten mit der GKV vergleicht. Wie groß die Ersparnis ist, das hängt ganz von der Hohe der Beihilfeberechtigung ab. Ab dem Wert von 50 Prozent lohnt sich die private Krankenversicherung in den meisten Fällen bereits. Doch es kann auch ein Wert von bis zu 70 Prozent bei der Beihilfeversicherung erreicht werden. Das hängt von den Lebensumständen und dem Gesundheitszustand ab.
Die größten Vorteile bringt die private Krankenversicherung bei den Leistungen mit, welche die versicherten Beamten wahrnehmen können. Diese unterscheiden sich je nach der Auswahl des Tarifs, doch in den meisten Fällen sind die folgenden – sehr attraktiven – medizinischen Leistungen auf jeden Fall in einer PKV für Beamte enthalten:
Wichtig rund um die Leistungen einer privaten Krankenversicherung ist die Beihilfeverordnung. Diese regelt, bei welchen Leistungen ein Recht auf einen Zuschuss durch die Beihilfeversicherung besteht.
Durch diese sind auch einige Leistungen abgedeckt, welche nicht direkt medizinischer Natur sind. Darunter fallen Leistungen bei Schwangerschaften, bei der Pflegebedürftigkeit und bei einem Todesfall.
Auch bei der Absicherung der Familie der Beamten übernimmt die PKV Verantwortung. Das zeigt sich dadurch, dass der Zuschuss steigt, wenn die Beihilfeberechtigten zwei oder mehr Kinder haben.
Auch Eheleute können von der PKV und ihren Leistungen profitieren. Ganz wichtig: Bei der Beihilfeverordnung und insgesamt der Bemessung der Beihilfeaufwendungen weichen die Zahlen in den verschieden Bundesländern ab. Daher sollten sich Beamte vorher informieren, welche Regelungen in ihrem Bundesland gelten.
Von Bedeutung ist auch, dass die PKV nicht bei Einschränkungen und Ausschlüssen zahlt. So kann es beispielsweise sein, dass gewisse Hilfsmittel nur bis zu einem Betrag von 80 Prozent erstattet werden. Wenn eine Person also einen Rollstuhl benötigt, welcher unter eine solche Einschränkung fällt, dann würde die PKV statt dem fiktiven Preis von 1000 Euro nur 800 übernehmen. Über die genauen Regelungen kann man sich in der Beihilfeverordnung schlau machen.
Es wurde bereits angeschnitten: Auch für die Familienangehörigen bringt die private Krankenversicherung einige Vorteile mit sich. Grundsätzlich sind die Ehepartner und die eingetragenen Lebenspartner der Beamten beihilfeberechtigt. Allerdings gibt es Einschränkungen, die häufig eintreten.
Die Wichtigste ist, dass die Partner ein Einkommen von zumeist knapp unter 20.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Pflichtversichert dürfen sie auch nicht sein. Dann erhalten sie einen Anspruch auf rund 70 Prozent der Beihilfe – zumindest in den meisten Bundesländern.
Ein kurzer Überblick über die Einkommensgrenzen:
Ein wichtiger Faktor ist die Situation rund um die Familienplanung bei Beatmen. Wenn diese nämlich zwei oder mehr Kinder haben, dann steigt der Satz der Beihilfeversicherung auf 70 Prozent. Aber Achtung: Auch hier gilt, dass die Bemessungsgrenzen von Bundesland zu Bundesland variieren können.
Auch für die Kinder kann durch die private Krankenversicherung gesorgt sein. Sobald ein Elternteil beihilfeberechtigt ist, dann wird auch für die Kinder Beihilfe aufgebracht. Der Satz liegt hierbei sogar bei 80 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Fall.
Ein Tipp: Auch diese 20 Prozent können sich gut durch Zusätze versichern lassen.
Die private Krankenversicherung zielt auf ein breites Feld von potenziellen Versicherten ab, weswegen es eine ganze Reihe von Anbietern gibt. Hier ist es wichtig, die Anbieter zu finden, welche sich aus der grauen Masse abheben und die besten Bedingungen rund um die Beihilfeversicherung bieten.
Ein Blick auf den Mindest-Leistungsumfang sollte der erste sein, um einen guten Anbieter auf finden. Ebenso wichtig ist, dass bei der PKV keine Selbstbeteiligung vorgesehen sein sollte. Alle Beamten sollten zudem unbedingt auf die Abwicklung im Schadensfall achten. Diese kann mitunter sehr kompliziert und wenig freundlich für die Versicherten ablaufen. Von derartigen Anbietern ist abzuraten. Die Kundenzufriedenheit kann ein wichtiger Parameter dafür sein, die beste private Krankenversicherung für Beamte zu finden.
Der Faktor Flexibilität spielt auch eine Hauptrolle. Es ist von Bedeutung, dass Beamte die PKV auf ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden können. Nur so können sie das Beste aus der Beihilfeversicherung herausholen. In dieser Materie wird es mitunter schon etwas komplexer, weswegen Beamte eine professionelle Berater zu Rate ziehen sollen, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden. Wie breit das Feld ist, zeigt die Tatsache, dass es rund 3000 Tarifoptionen rund um die private Krankenversicherung in Deutschland gibt.
Wenn Beamte Beihilfe in Anspruch nehmen wollen, dann haben sie zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn im Beamtentum sechs Monate Zeit, um in die PKV zu wechseln und einen dementsprechenden Vertrag abzuschließen.
Die Einstufung des Tarifs hängt dann vom Eintrittsalter und von dem Gesundheitszustand ab. Wer früh in eine PKV eintritt, der kann von umso günstigeren Tarifen profitieren.
Wenn privatversicherte Personen wieder aus dem Beamtentum austreten, dann hat der Anbieter der PKV die Pflicht, die Person ohne weitere Gesundheitsprüfung weiter zu versichern. Es wird aber eine Anpassung des Tarifs vorgenommen. Es macht dann oftmals Sinn, den Versicherungsschutz rund um die Beihilfe zu erweitern, da einige Faktoren ohne das Beamtentum wegfallen.
Rund um den Eintritt in eine private Krankenversicherung gibt es oftmals Angebote mit echtem Sparpotenzial. Alle Beamten sollten aber unbedingt auf Lockvogel-Angebote achten und diese lieber noch einmal genau vergleichen.
Ja, in vielen Fällen ist das möglich! Beiträge rund um die PKV und die Beihilfe können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben und geltend gemacht werden. Dadurch werden sie von der Steuer abgesetzt. Es gibt aber auch eine Einschränkung: Diese Möglichkeit gibt es nur für alle Leistungen, die zur Basisabsicherung zählen. Eine genaue Definition dieser Leistungen gibt es in der Beihilfeverordnung.
Die meisten Beamten sind in der privaten Krankenversicherung versichert, weil nur die PKV in der Lage ist, eine Versicherung anzubieten, die den Beihilfeanspruch bedarfsgerecht ergänzt. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV ) haben Sie als beihilfeberechtigter Privatversicherter verschiedene Vorteile: Sie werden als Privatpatient bevorzugt behandelt, haben freie Arztwahl und einen Anspruch auf die Behandlung durch Heilpraktiker .
Im Vergleich dazu müssen Sie sich als Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 % versichern. Denn im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten Sie keinen Arbeitgeberanteil bzw. -zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen. Der Grund: Die beiden Systeme – gesetzliche Krankenversicherung und Beihilfeanspruch – sind nicht aufeinander abgestimmt.
Beihilfe ist in der privaten Krankenversicherung für Beamte die Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten (Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle) seiner Beamten und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Beihilfe ist daher quasi eine Teilabsicherung durch den Dienstherrn, bei der der Dienstherr als Kostenträger auftritt.
Die Beihilfe hat nur ergänzenden Charakter zur Eigenvorsorge des Beihilfeberechtigten, sprich dem Beamten. Dabei wird eine angemessene Krankenversicherung unterstellt, für die in den Dienst- und Versorgungsbezügen eine finanzielle Beteiligung des Dienstherrn enthalten ist. Die Gewährung folgt aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten.
In den Rechtsverordnungen zur Beihilfe und den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen in den Beamtengesetzen ist geregelt, wie hoch die Beihilfe bzw. der Zuschuss zu den Aufwendungen für Krankheit für den einzelnen Beamten ist. Die Höhe der Beihilfe hängt von zwei Faktoren ab.
Gut zu wissen:
Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes ist nicht von Ihren Bezügen bzw. Ihrer Besoldungsstufe abhängig, sondern von Ihren persönlichen Verhältnissen wie Familienstand, Anzahl der Kinder und ob Sie im aktiven Dienst oder im Ruhestand sind.
Wie hoch ist der Beihilfeanspruch?
Der Beihilfebemessungssatz für den Bund sowie angeschlossene Länder beträgt:
Beihilfeberechtigter | 50 % |
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern | 70 % |
Berücksichtigungsfähige Ehegatten | 70 % |
Versorgungsempfänger | 70 % |
Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Dienstherr | stationär | stationäre Zuzahlung je KH-Tag | Zuzahlung bei Arzneien | Zuzahlung bei Fahrtkosten | Brillengestell | Mat. + Lab. beihilfefähig |
Bund | Zweibett | 24,50 € | 5 – 10 € | 5 – 10 € | nein | zu 60 % |
Baden-Württemberg | Zweibett | 22 € / Monat | 75 – 480 € / Jahr | 75 – 480 € / Jahr | bis 20,50 € | zu 70 % |
Bayern | Zweibett | 32,50 € | 3 € | Keine | nein | zu 40 % |
Berlin | Mehrbett | 10 € | 5 – 10 € | 5 – 10 € | nein | zu 40 % |
Brandenburg | Mehrbett | Keine | 5 – 10 € | 5 – 10 € | nein | zu 60 % |
Bremen | Mehrbett | Keine | 6 € | Keine | nein | zu 60 % |
Hamburg | Mehrbett | Keine | 5 – 10 € | 5 – 10 € | nein | zu 60 % |
Hessen | Zweibett | 16 € + 18,90 € / Monat | 4,50 € | 10 € | nein | zu 60 % |
Mecklenburg-Vorpommern | Mehrbett | 10 € | 5 – 10 € | 5 – 10 € | nein | zu 60 % |
Niedersachsen | Mehrbett | 10 € | 5 – 10 € | 5 – 10 € | nein | zu 40 % |
Nordrhein-Westfalen | Zweibett | 25 € | 150 – 750 € / Jahr | 150 – 750 € / Jahr | nein | zu 70 % |
Rheinland-Pfalz | Zweibett | 12 € + 26 € / Monat | 100 – 750 € / Jahr | 100 – 750 € / Jahr | nein | zu 60 % |
Saarland | Mehrbett | Keine | 100 – 750 € / Jahr | 100 – 750 € / Jahr | nein | zu 50 % |
Sachsen | Zweibett | 24,50 € | 4 – 5 € | 10 € | nein | zu 60 % |
Sachsen-Anhalt | Zweibett | 24,50 € | 80 – 560 € / Jahr | 80 – 560 € / Jahr | nein | zu 60 % |
Schleswig-Holstein | Mehrbett | Keine | 20 – 560 € / Jahr | 20 – 560 € / Jahr | Bis 60 € | zu 60 % |
Thüringen | Zweibett | 32,50 € | 4 € | 5 – 10 € | nein | zu 40 % |
Grundsätzlich gilt: Die Beihilfe vom Dienstherrn und der so genannte Restkostenschutz der privaten Krankenversicherung für Beamte müssen insgesamt 100 % Krankheitskosten-Absicherung ergeben.
Person | Bemessungssatz | Versicherungsschutz in PKV |
Beihilfeberechtigter | 50 % | 50 % |
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähige Ehegatten | 70 % | 30 % |
Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
Hier ein Beispiel:
Eine Familie mit zwei Kindern (der Vater ist Beamter) erhält Beihilfe vom Bund.
Ein Kind vollendet das 25. Lebensjahr. Dadurch wird kein Kindergeld mehr gezahlt, und das Kind fällt somit aus dem Familienzuschlag und der Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe heraus. Das bedeutet für den Beihilfeberechtigten selbst, dass sich sein Bemessungssatz von 70 % auf 50 % vermindert.
Die Umstellung des Versicherungsschutzes des Vaters erfolgt dabei grundsätzlich ohne eine Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten , wenn die neue Beihilfesituation dem privaten Krankenversicherer innerhalb von 6 Monaten angezeigt wird.
Wenn Sie als Beamter eine private Krankenversicherung haben, bietet Ihnen die so genannte freie Heilfürsorge eine besondere Form der Fürsorge. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie in der Ausübung Ihres Dienstes besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Im Rahmen der Heilfürsorge werden anfallende Krankheitskosten dann vollständig übernommen. Der Leistungsumfang ist mit dem der GKV vergleichbar.
Folgende Personenkreise haben in der privaten Krankenversicherung für Beamte Anspruch auf freie Heilfürsorge:
Die Heilfürsorge wird während der aktiven Dienstzeit gewährt.
Tipp:
Wenn Sie zu einem dieser Personenkreise gehören, sollten Sie rechtzeitig während Ihrer aktiven Dienstzeit eine große Anwartschaftsversicherung abschließen, um bei Entfall der freien Heilfürsorge die Versorgungslücke zu schließen. Mit dieser wird das Eintrittsalter , das bei Vertragsabschluss bestand, erhalten. Darüber hinaus entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.
Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Beamte ihren Wunschtarif auf Vollständigkeit überprüfen. Denn eine optimale PKV für Beamte und freie Heilfürsorgeempfänger beinhaltet diese sechs Bausteine:
Tipp:
Bei der Tarifauswahl sollten der Inhalt und die Leistung der Tarife, die mit den Tarifbedingungen garantiert sind, im Vordergrund stehen. Gleichen Sie diese mit Ihrem eigenen Anspruch an die Kostenerstattung einer PKV ab.
Selbstbeteiligung (SB) : Der Dienstherr beteiligt sich nicht an der Selbstbeteiligung, an den Krankheitskosten aber immer mit dem Beihilfesatz. Daher bieten die privaten Krankenversicherungen für Beamte kaum Restkostentarife mit einer vorweggeschalteten Selbstbeteiligung an.
Wahlleistung (Volksmund: „Chefarzt“) und 2-Bett-Zimmer sollten für eine optimale private Restkostenversicherung mindestens vereinbart werden. Der passende Restkostentarif dazu ist abhängig von der jeweils gültigen Beihilfevorschrift.
Je nach persönlicher Ausgangssituation (finanzielle Mittel) sollte eine entsprechende Erstattungsleistung gewählt werden. Eine Gesamtabsicherung (inklusive Beihilfeleistung) von mindestens 50 % für Zahnbehandlung und Zahnersatz sollte aber gegeben sein.
Der PKV-Beitrag ist unabhängig von Alterseinkünften zu entrichten. Bei einem Pensionär erhöht sich der Beihilfeanspruch, so dass sich die Restkostenversicherung der PKV für Beamte im Ruhestand im Beitrag reduziert.
Tipp:
Wenn Sie den Beitrag darüber hinaus weiter senken möchten, dann schließen Sie am besten eine Beitragsentlastungskomponente (BEIA) bei Ihrer PKV ab.
Allein durch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung sind zukünftige Pflegekosten schon heute kaum mehr zu decken.
Tipp:
Sorgen Sie rechtzeitig vor und kombinieren Sie eine private Pflegetagegeldversicherung mit einer fundierten Altersvorsorge. So sind Sie optimal abgesichert.
Beamte refinanzieren ihre Krankheitskosten durch die Beihilfe und eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Zusammengerechnet bleibt beim Beihilfeberechtigten manchmal noch ein Restbetrag übrig. Dieser verbleibende Rest lässt sich durch einen Beihilfeergänzungstarif absichern. Die Beihilfevorschriften sind mehr und mehr im Wandel und ändern sich stetig in Richtung GKV. Für den Beamten kann das eine erhöhte Zuzahlung, Reduzierung oder den Wegfall von Beihilfeleistungen mit sich bringen. Ein Beihilfeergänzungstarif kann hier Abhilfe schaffen.
Eine im Tarif enthaltene Beitragsrückerstattung (BRE) sollte kein alleiniges Auswahlkriterium für eine Tarifentscheidung sein. Wenn jedoch alle anderen Auswahlkriterien passen, ist eine BRE ein willkommenes Instrument, um damit kleinere, die Gesundheit erhaltende Maßnahmen selbst zu bezahlen. Denn wenn im Versicherungsjahr keine Krankheitskosten für den Versicherten anfallen, steht die BRE zur freien Verfügung.
Gut zu wissen:
Als Beamter in einer privaten Krankenversicherung steht Ihnen eine Beitragsrückerstattung zu 100 % zu, wenn Sie einen BRE-fähigen Tarif abgeschlossen haben. Sie bezahlen den Tarifbeitrag in voller Höhe und bestimmen den Leistungsumfang Ihrer PKV im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst.
Grundsätzlich gibt es wenig Unterschiede für die PKV von Beamten und anderen Arbeitstätigen. Allerdings bieten die privaten Krankenversicherungen oftmals Sondertarife für alle Beamten an, welche in der Regel noch etwas attraktiver sind. Diese Angebote beziehen sich in der Regel auf die Kosten, der Umfang der Leistungen unterscheidet sich nicht oder kaum von der klassischen privaten Krankenvollversicherung.
Nein, das ist nicht der Fall. Es ist auch nicht so, dass sich Beamte zwingend privat versichern müssen, wie es oftmals in der Gesellschaft dargestellt wird. Allerdings sind rund 85 Prozent der Beamten in einer PKV versichert, da diese viele Vorteile rund um die Beihilfe mitbringt. Die Entscheidung zwischen GKV und PKV steht allerdings allen Beamten offen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner bei einer PKV mitversichert wird. Das hängt allerdings vom Einkommen ab und ist nicht automatisch der Fall. Kinder können ebenfalls von der Beihilfe profitieren, doch auch hier gilt, dass dies zunächst eingereicht werden muss und nicht vorausgesetzt werden kann.
Eine wichtige Frage, dessen Antwort sich pauschal nicht beantworten lässt. Bei der PKV spielen Faktoren wie das Alter und die Gesundheit eine große Rolle bei der Festlegung der Beiträge. Im Gegensatz zur GKV ist die Höhe des Einkommens allerdings nicht von Bedeutung, was für Beamte ein Vorteil ist. Auch die individuelle Lebenssituation und die familiäre Situation spielen beim Beihilfesatz eine Hauptrolle. Beamte mit zwei oder mehr Kindern können sich zumeist über einen Beihilfesatz von 70 Prozent freuen. Grundsätzlich liegen die Sätze für die Beamten zumeist bei 185 bis 420 Euro im Monat.
Die PKV ist auch im Alter attraktiv, gerade für Pensionäre. Das liegt daran, dass diese einen Anspruch von 70 Prozent Beihilfe gegenüber ihrem ehemaligen Dienstherren behalten. Pensionierte Beamte müssen also nur für die 30 Prozent der Restkosten aufkommen. Klar ist aber auch, dass die Beiträge in der PKV durch eine schlechtere Gesundheit steigen können.
Die Kalkulation der Beiträge bei der privaten Krankenversicherung ist der größte Unterschied zur GKV. Bei der PKV geht es nämlich nicht vorherrschend um das Einkommen, sondern vor allem um die gesundheitliche Situation und das Alter. Auch Lebensumstände und die familiäre Situation sind Faktoren, welche bei der Höhe des Beitrags wichtig sind. Oftmals empfiehlt es sich, in jungem Alter in die PKV einzutreten, da so geringe Kosten auf die Beamten zukommen.
Grundsätzlich ist das möglich. Freiberufler, Selbstständige und Beamte können genau wie andere Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, eine PKV abschließen. Hierbei muss aber klar gesagt werden, dass die privaten Anbieter auch Personen ablehnen können, welche eigentlich Anspruch auf Beihilfe hätten. Dann kann aber ein anderer Anbieter zu Rate gezogen werden.
Ja, auch Personen mit Vorerkrankungen haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Im Besonderen gilt das für alle Beamten, die oftmals noch bessere Tarife von den Anbietern bekommen. Allerdings kann jede private Krankenversicherung selbst entscheiden, ob ein Antrag auf die PKV angenommen oder abgelehnt wird. Bei Vorerkrankungen kommt es daher vor, dass eine Ablehnung wahrscheinlich ist.