Anwartschaftsversicherung: Was ist die Anwartschaft in der PKV?

Bei der Anwartschaftsversicherung (AWV) ruht der Versicherungsschutz, ohne, dass für den Versicherungsnehmer ein Leistungsanspruch besteht. Gegen einen geringen Beitrag sichert man sich als Versicherungsnehmer aber Vertragsrechte. Das heißt, der Versicherte kehrt zu einem späteren Zeitpunkt ganz einfach zu günstigen Bedingungen in den privaten Versicherungsschutz zurück – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Die Anwartschaftsversicherung friert in der privaten Krankenversicherung bestimmte Rahmenbedingungen ein, wenn die versicherte Person sich zeitweise anderweitig versichern muss. Bei der Anwartschaft werden zwei Varianten unterschieden, die große Anwartschaft und die kleine Anwartschaft.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Möglichkeiten, zeigt die Unterschiede auf und erläutert, wann eine Anwartschaft sinnvoll ist.

Das Wichtigste zur Anwartschaftsversicherung in Kürze

  • Die Anwartschaft sichert je nach Variante Teile oder den gesamten Status quo des Versicherungsschutzes während einer Ruhephase.
  • Die kleine Anwartschaft verzichtet bei einem Wiederaufleben der Krankenversicherung auf die Gesundheitsprüfung.
  • Die große Anwartschaft sichert auch vorhandene Altersrückstellungen.
  • Die Anwartschaftsversicherung stellt eine beitragspflichtige Option auf einen Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt dar.

Was ist eine Anwartschaft in der PKV?

Eine Anwartschaft bedeutet eine Ruhephase der Vollversicherung in der PKV. Der Vertrag wird dabei nicht gekündigt, sondern ruht lediglich bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Personen in die private Krankenversicherung zurückkehren wollen.

Kurz formuliert erleichtert die Anwartschaft die Weiterversicherung in der PKV gegenüber einem Neuantrag.

Eine Anwartschaftsversicherung sichert dem versicherten Personenkreis die Vorteile der PKV auch in einem späteren Alter.

Etwa für beihilfeberechtigte Beamte, die für einen bestimmten Zeitraum von der freien Heilfürsorge profitieren, aber im Alter wieder in die Beihilfe zurückkehren, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein.

Was kostet eine Anwartschaft in der PKV?

Die Frage nach den Kosten für eine Anwartschaftsversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Mehrere Faktoren spielen in die monatlichen Beiträge hinein:

  • Beiträge der laufenden Versicherung
  • Tarif
  • Versicherungsgesellschaft
  • große oder kleine Anwartschaftsversicherung

Für die kleine Anwartschaftsversicherung sind es nur wenige Euro, die je nach Alter pro Monat fällig werden.

Für die große Anwartschaftsversicherung fallen die Beiträge dagegen deutlich höher aus. Hier müssen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, abhängig von den Versicherungen und Tarif, mit einer Beitragshöhe zwischen 25 Prozent und 40 Prozent der Ausgangsprämie rechnen.

Wer hat Anspruch auf eine Anwartschaft in der PKV?

Berechtigt für eine Anwartschaft in der PKV sind alle Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Voraussetzungen und Gründe für die Anwartschaft sind, dass die Grundlagen für eine Krankenvollversicherung in der PKV entfallen. Die Person sich also wieder in der GKV pflichtversichern muss.

  • Dies gilt für Angestellte in der Regel bei einem Absinken des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze.
  • Selbstständige, die Mitglied in der PKV sind, und die eine zusätzliche sozialversicherungspflichtige Festanstellung eingehen, können die Krankenvollversicherung in der PKV ebenfalls nicht weiter nutzen.
  • Beamte und Beamtinnen, die im aktiven Dienst Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Für wen ist die Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

Wenn die versicherten Personen wissen, dass die Pause in der PKV nur für einen gewissen Zeitraum ansteht, sie idealerweise sogar schon wissen, wie lang dieser Zeitraum sein wird, dann kann eine Anwartschaft sinnvoll sein.

Wenn eine versicherte Person allerdings in eine berufliche Tätigkeit wechselt, die einkommensbedingt keine Rückkehr in die PKV zulassen wird, ist eine Anwartschaftsversicherung keine Lösung, da die Option zur Rückkehr nicht ausgeübt werden kann.

Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge

Ein Beamter, der von der Beihilfe aufgrund seiner Tätigkeit in die Heilfürsorge wechselt, benötigt bis zu seiner Pensionierung keinen Versicherungsschutz mehr. Mit der Pensionierung muss er jedoch wieder in die Beihilfe wechseln. Seit seinem Austritt sind viele Jahre vergangen. Bei einem Wiedereintritt wird er jetzt als komplett neu zu versichernde Person eingestuft. Nicht nur die Altersrückstellungen sind verloren, die monatlichen Kosten können auf der Basis zwischenzeitlicher Vorerkrankungen durch die Risikobeiträge überproportional steigen.

Ein Beispiel: Für Zeitsoldaten, die während der aktiven Dienstzeit keine Krankenversicherung benötigen, da sie in dieser Zeit durch die freie Heilfürsorge zu 100 % abgesichert sind, kommt eine Anwartschaft in jedem Fall infrage. Denn nach ihrer aktiven Dienstzeit benötigen sie dann eine eigene Krankenversicherung. Mit einer kleinen oder großen Anwartschaft während des aktiven Dienstes können sie anschließend ihre vorherige Krankenversicherung einfach ohne Gesundheitsprüfung (kleine Anwartschaft) oder neuen Beiträge (große Anwartschaft) fortsetzen. Denn zehn Jahre Unterschied im Eintrittsalter machen in der PKV stark bemerkbar.

Berufseinsteiger

Ein anderes Beispiel sind die Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen, die während ihrer Kindheit und Schulausbildung durch die Eltern privat versichert waren. Mit Aufnahme der ersten Berufstätigkeit liegt das Einkommen noch unter der Versicherungspflichtgrenze. Sie müssen sich zunächst in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern.

Wenn absehbar ist, dass sie aber zu einem späteren Zeitpunkt durch das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze wieder die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen können, schließen sie für vergleichsweise niedrige Beiträge eine Anwartschaftsversicherung ab.

Wann lohnt sich eine Anwartschaft?

Eine Anwartschaftsversicherung ist immer dann lohnend, wenn die Rückkehr in die PKV feststeht. Wer aus der PKV ausscheidet, der muss nicht zwangsläufig in Zukunft kein Privatpatient mehr sein können.

Dabei ist nicht die Frage entscheidend, wann die Rückkehr in die private Krankenversicherung erfolgt, sondern ob die Voraussetzungen einer erneuten Versicherung in der PKV in Zukunft bestehen.

Bei der Wahl der Anwartschaftsversicherung müssen die Versicherungsnehmer entscheiden, welche Rahmenbedingungen sie in die Zukunft übertragen möchten, oder ob es Faktoren gibt, die sie vernachlässigen möchten. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: die große Anwartschaftsversicherung oder die kleine Anwartschaftsversicherung.

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Welche Arten von Anwartschaft gibt es?

In der privaten Krankenversicherung wird, wie bereits erwähnt, zwischen der kleinen Anwartschaftsversicherung und der großen Anwartschaftsversicherung unterschieden. Unterschiede in den Bedingungen, wie sonst von PKV zu PKV üblich, gibt es keine.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner & großer Anwartschaft?

Der grundsätzliche Unterschied zwischen großer und kleiner Anwartschaftsversicherung besteht im Umfang der Bedingungen, die in der Ruhepause eingefroren werden.

 Kleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
WartezeitenNeinNein
Erneute GesundheitsprüfungNeinNein
Tarifberechnung mit neuem EintrittsalterJaNein
Vorhandene Altersrückstellungen gesichertNeinJa

Die kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung stellt die preiswertere Variante dar. Mit der kleinen Anwartschaft stellt die privatversicherte Person sicher, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten den bisherigen Tarif wieder aufleben lassen kann.

Dazu ein Beispiel. Versicherungsnehmerinnen haben in der privaten Krankenversicherung eine Wartezeit von acht Monaten bei Schwangerschaft. Das bedeutet, dass die Krankenversicherung nicht für die Entbindungskosten aufkommen muss, wenn diese innerhalb von acht Monaten nach Vertragsbeginn stattfindet.

Wechselt die privatversicherte Person mit einer kleinen Anwartschaft zurück in die private Krankenversicherung, trägt der Versicherer die Kosten, auch wenn die Entbindung in vier Monaten ansteht.

Wartezeiten spielen auch bei Zahnersatz eine Rolle, betreffen damit Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen gleichermaßen.

Die große Anwartschaftsversicherung

Die große Anwartschaft bietet den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern einen späteren Wiedereinstieg ohne jegliche Einbußen. Neben dem Wegfall der Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen bietet sie noch weitere Vorteile, die den Mehrbeitrag gegenüber der kleinen Anwartschaftsversicherung kompensieren. Die Rede ist vom Eintrittsalter und den Altersrückstellungen.

Angenommen, ein Polizeibeamter hat seit seiner Ausbildung mit dem 20. Lebensjahr die Möglichkeit der Beihilfe. Sein Eintrittsalter, welches für den Rest der Versicherungsdauer die Kalkulationsgrundlage bildet, ist 20 Jahre. Mit 30 Jahren wechselt er zur Bundespolizei, hat Anspruch auf freie Heilfürsorge. Mit Eintritt des Pensionsalters greift wieder die Beihilfe.

Warum spielt das Eintrittsalter eine Rolle?

Da die Gesundheitskosten für ältere Versicherungsnehmer mit zunehmendem Alter steigen, sind auch ihre Beiträge zur PKV höher.Wer wissen möchte, wie sich die Beiträge altersbedingt verändern, muss nur ein Angebot mit unterschiedlichen Eintrittsaltern im Onlinerechner erstellen. Es wird schnell offensichtlich, mit welchen Steigerungen der Beiträge man bei jedem Tarif mit fortschreitendem Eintrittsalter rechnen muss.

Wer weiß, dass er zum Beispiel nur für ein Jahr der Versicherungspflicht unterliegt, muss sich keine Gedanken über das Einfrieren des Eintrittsalters machen. Bei wem die Rückkehr in die PKV aber zeitlich ungewiss ist, sollte den Faktor „Höhere Beiträge durch höheres Eintrittsalter“ durch eine große Anwartschaft überbrücken.

Vor- und Nachteile kleine Anwartschaft und große Anwartschaftsversicherung: Beispiel Polizeibeamter in Pension

Im Rahmen der kleinen Anwartschaft entfallen zwar die Wartezeiten für den Vertrag, der monatliche Aufwand basiert aber auf dem aktuellen Eintrittsalter von 65 Jahren. Dementsprechend höher fällt der Beitrag aus, da keinerlei Altersrückstellungen vorhanden sind. Trotz der günstigen Beihilferegelungen fällt der Beitrag überdurchschnittlich hoch aus. Dafür spielt aber auch der Gesundheitszustand keine Rolle mehr.

Entscheidet sich der Beihilfeberechtigte jedoch für die große Anwartschaft, steht er mit der Rückkehr in die Beihilfe so, als ob er nie pausiert hätte. Der Versicherer kalkuliert den Beitrag so, als ob es keine Unterbrechung gegeben hätte und die Altersrückstellungen bleiben voll umfänglich erhalten.

Es lohnt sich, auf jeden Fall ein Angebot für beide Optionen und Empfehlungen zu vergleichen.

Welche Vorteile hat die Anwartschaftsversicherung?

Für Beschäftigte in der freien Wirtschaft, Selbstständige und Angestellte, bietet die Anwartschaft die Gewissheit, zu einem späteren Zeitpunkt erneut vom verbesserten Krankenversicherungsschutz in der PKV zu profitieren. Die Vorteile der Anwartschaftsversicherung liegen auf der Hand:

  • Einmal festgeschriebene Annahmevoraussetzungen bleiben sowohl bei der kleinen als auch bei der großen Anwartschaft erhalten.
  • Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Die erneute Gesundheitsprüfung könnte bei einer negativen Veränderung vom Gesundheitszustand während beispielsweise der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Mehrbeitrag oder zu einer Ablehnung vom Vertrag führen.

Darüber hinaus sichert die private Krankenversicherung bei der großen Anwartschaft zu, dass gebildete Rücklagen erhalten bleiben und es nach Wiederaufleben keine abweichende Regelung für das Eintrittsalter gibt.

Der Beitragsvorteil, den die große Anwartschaftsversicherung durch die Beibehaltung des ursprünglichen Eintrittsalters beim Wiederaufleben des Vertrages bietet, übersteigt die Beiträge für die Anwartschaft in fast allen Fällen.

Welche Fristen gelten bei der Anwartschaftsversicherung in der PKV?

Für den Beginn der Anwartschaftsversicherung gibt es im eigentlichen Sinn keine Frist. Durch eine berufliche Veränderung fällt der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Notwendigkeit zur Beihilfe entfällt bei Beamten durch die freie Heilfürsorge.

Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Mitteilung an die private Krankenversicherung, dass der Versicherungsschutz künftig auf andere Art sichergestellt ist. Dies erfolgt schon aus dem Interesse heraus, keine doppelten Beiträge oder zu viel Beiträge an die PKV zu bezahlen.

Von dem Tag der Wandlung der PKV in eine Anwartschaft läuft die Anwartschaft zunächst unbefristet weiter. Schließlich geht der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin davon aus, dass er oder sie früher oder später wieder in ihre alte Krankenversicherung zurückkehren wird und wieder vom verbesserten Krankenversicherungsschutz der PKV profitieren wird.

FAQs zur Anwartschaftsversicherung

Was ist eine Anwartschaft?

Eine Anwartschaft bedeutet eine Ruhephase der Krankenvollversicherung in der PKV. Der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern die Tarife ruhen. Der Versicherungsnehmer kann sicherstellen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Ausgestaltung vom Vertrag, mindestens ohne erneute Gesundheitsprüfung, idealerweise zu den Prämien, die er auch ohne Pause entrichten würde, wieder versichert wird.

Was kostet eine Anwartschaft in der PKV?

Die Höhe der Beiträge für diese Art der Versicherungen hängt von den gewählten Konditionen ab, von den bisher anfallenden Kosten in der PKV, dem Vertrag selbst und von den Versicherungsbedingungen ab. Die Kosten fallen, losgelöst von den Leistungen, für die Betroffenen unterschiedlich hoch aus.

Wer hat Anspruch auf eine Anwartschaft?

Von dieser Option kann jeder Gebrauch machen, der vorübergehend aus der PKV ausscheidet, aber die Leistungen und aktuellen Konditionen seiner PKV auch für einen späteren Zeitpunkt sicherstellen möchte.

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