Private Krankenversicherung im Referendariat

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Können sich alle Referendare in der PKV versichern?

Beamte und Beamtenanwärter haben in Deutschland Anspruch auf Beihilfe und erhalten einen Zuschuss ihres Dienstherren zur Krankenversicherung. Das gilt auch für Referendare und Referendarinnen. Bei der Wahl der Krankenversicherung können sie sich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. In den meisten Fällen ist dabei die PKV für das Referendariat und den anschließenden Berufsweg die beste Wahl.

Warum das so ist, erklären wir hier.

Die meisten Referendare und Referendarinnen sind Beamte auf Widerruf und können somit zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wählen.

Lediglich Rechtsreferendare und -referendarinnen sind mittlerweile in nahezu allen Bundesländern Angestellte des öffentlichen Dienstes und damit meist in der GKV versicherungspflichtig.

Ausnahmen bilden Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind Rechtsreferendare und -referendarinnen verbeamtet und haben ebenfalls die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Beamte auf Widerruf, die sich für die GKV entscheiden, müssen den vollen Beitragssatz zahlen. Anders als Angestellte erhalten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und es existiert auch keine beihilfekonforme gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Referendarinnen.

Eine Ausnahme gilt für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen. Hier zahlt der Dienstherr auch für die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss. Dieser fällt jedoch beim Umzug in ein anderes Bundesland weg.

Wer sich deshalb im Nachhinein für einen Wechsel in die PKV entscheidet, muss mit höheren Beiträgen rechnen – sei es, wegen des höheren Eintrittsalters oder aufgrund des „verschlechterten“ Gesundheitszustands infolge des fortgeschrittenen Alters.

Aus den genannten Gründen ist eine private Krankenversicherung im Referendariat zumeist die bessere Alternative. Zum einen haben die Anbieter spezielle, auf das staatliche System der Beihilfe abgestimmte Tarife, zum anderen ist auch der Leistungsumfang der PKV in aller Regel umfangreicher als in der gesetzlichen Versicherung.

Wichtiger Hinweis: In der privaten Krankenversicherung für Referendare und Referendarinnen werden keine Altersrückstellungen gebildet. Daher fallen die Beiträge vergleichsweise gering aus.

Gibt es spezielle Tarife für das Referendariat?

Die privaten Krankenversicherungen bieten für Referendare und Referendarinnen vergünstigte Sondertarife an. Die geringen Beiträge resultieren in erster Linie daraus, dass die sogenannten Altersrückstellungen im Referendariat noch nicht gebildet werden müssen.

Grund hierfür ist, dass nicht alle Referendare und Referendarinnen nach dem Vorbereitungsdienst übernommen werden. Bei manchen ändert sich auch der Berufswunsch und sie schlagen keine Beamtenlaufbahn ein.

Zudem gibt es Bundesländer, die Lehrer und Lehrerinnen nach dem zweiten Staatsexamen ausschließlich ins Angestelltenverhältnis übernehmen. Dann müssen sie sich zunächst in der GKV versichern, bis ihr Gehalt die jährlich neu festgelegte Befreiungsgrenze übersteigt.

Welche Vorteile bietet die PKV für Referendare?

Je nach gewähltem Tarif übernehmen die privaten Gesellschaften höhere Kosten bei Zahnersatz oder kommen für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus auf. Vom größeren Leistungsumfang abgesehen, bietet die private Krankenversicherung während des Referendariats folgende Vorteile:

  • Die Beiträge sind unabhängig vom Einkommen.
  • Da sich die Beiträge am Alter, an der Gesundheit und an den gebotenen Leistungen orientieren, profitieren junge und gesunde Menschen von besonders günstigen Tarifen und gleichbleibenden Beiträgen.
  • Als beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erfüllen Referendare und Referendarinnen automatisch die Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung (erfolgreiche Gesundheitsprüfung vorausgesetzt).
  • Die meisten privaten Versicherer haben spezielle Tarife für Beamte auf Widerruf im Programm.
  • In den privaten Krankenkassen kommt das Prinzip der Leistungsgarantie zur Anwendung. Beim Abschluss eines Vertrags zugesicherte Leistungen und die damit verbundene Kostenübernahme bleiben lebenslang garantiert.
  • Leistungsanpassungen lassen sich über einen Tarifwechsel meist einfach realisieren.
  • Privatversicherte erhalten üblicherweise schneller einen Arzttermin und profitieren von verkürzten Wartezeiten. Zudem haben sie je nach Tarif direkten Zugang zum Facharzt.
  • Optional bekommen Referendare und Referendarinnen eine Beitragsrückerstattung, sofern sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Diese können sie oftmals auch bei einem Wechsel mitnehmen.

Wann ist eine PKV für Referendare keine gute Option?

Nur äußerst selten ist es für Beamte und Beamtinnen auf Widerruf günstiger, in der GKV zu bleiben.

Gründe hierfür wären:

Ein zu hohes Einstiegsalter

Viele Versicherer bieten vergünstigte Tarife nur bis zum Ende des 33. Lebensjahres an. Ab dem 34. Geburtstag wird der Anwärtertarif zum teureren Volltarif für Beamte umgestellt. Nur bei wenigen Gesellschaften gibt es über dieses Alter hinaus die vorteilhaften Konditionen der Spezialtarife.

Spätestens mit einem Einstiegsalter ab 39 Jahren können Referendare und Referendarinnen nicht mehr mit vergünstigten Tarifen rechnen.

Vorerkrankungen

Ein Hauptfaktor für die Berechnung der PKV-Beiträge ist der individuelle Gesundheitszustand der Versicherten. Bestimmte Krankheitsbilder, chronische Erkrankungen und Diagnosen in der Patientenakte sehen die Privat-Versicherer als finanzielles Risiko an. Hieraus ergeben sich Risikozuschläge, die auf den Basistarif aufgeschlagen werden. Einige schwerwiegende Erkrankungen sind für die Gesellschaften ein Ausschlusskriterium. Welche das sind, lässt sich über eine Risikovoranfrage ermitteln.

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Einige private Krankenversicherungen nehmen an der sogenannten Öffnungsaktion für Beamte teil. Diese bietet die Vorteile, dass kein Antragsteller aus Risikogründen abgelehnt wird, keine Leistungsausschlüsse vorgenommen werden und Zuschläge zum Ausgleich höherer Risiken auf maximal 30 Prozent des normalen tariflichen Beitrags begrenzt sind. Das gilt auch für Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner, sofern sich diese nicht in der GKV versicherungspflichtig sind.

Voraussetzungen

Um vom erleichterten Zugang in die PKV zu profitieren, müssen Sie als Referendar diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Zugehörigkeit um berechtigten Personenkreis (Beamte auf Widerruf gehören seit Januar 2019 dazu),
  • erstmaliger Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung,
  • Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.

Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Referendare?

Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung hängt vorrangig vom Alter und vom Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie vom gewählten Tarif ab. Möchten Sie Ihren persönlichen Schutz um Zusatzbausteine erweitern, erhöhen sich die Beiträge.

Als Basisschutz dient die vom Dienstherrn gezahlte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz liegt zwischen 50 und 80 Prozent.

Über die private Krankenversicherung müssen Referendare und Referendarinnen nur noch den Komplementärwert von 20 bis 50 Prozent absichern.

Referendare ohne Vorerkrankungen zahlen in der PKV zwischen 60 und 80 Euro pro Monat. Entscheiden sie sich hingegen für eine freiwillige gesetzliche Versicherung, müssen sie den gesamten Beitrag aus eigener Tasche finanzieren. Bei Dienstbezügen von 1.300 Euro wären das beispielsweise 195 Euro pro Monat.

Was kostet eine PKV für Referendare?

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Über eine Selbstbeteiligung lässt sich die Krankenversicherung für Referendare noch günstiger gestalten. In den entsprechenden Tarifen ist die monatliche Beitragshöhe um bis zu zehn Prozent niedriger. Hierbei gilt es jedoch, genau auf das Selbstbeteiligungsmodell zu achten. Vorteile bieten Tarifmodelle, bei denen für jede Leistung ein kleiner Anteil selbst zu zahlen ist.

Sind Referendare beihilfeberechtigt?

Beihilfe bekommen nur Referendare und Referendarinnen, die zu Beamten auf Widerruf ernannt wurden. So lange das Referendariat andauert, haben sie den Beamtenstatus mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung erlischt dieser Status automatisch.

In Sachsen sind Referendare und Referendarinnen innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses angestellt. In Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt kann das Referendariat sowohl als Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf als auch im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgen.

Wenn Sie Ihren Vorbereitungsdienst in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung im öffentlichen Dienst absolvieren, haben Sie keinen Beihilfeanspruch und sind in der KGV pflichtversichert. Der Dienstherr zahlt die Hälfte Ihrer Versicherungsbeiträge wie jeder andere Arbeitgeber. Beamte und Beamtinnen auf Widerruf sind diesbezüglich deutlich besser gestellt, da sie von den Vorteilen profitieren, die der Dienstherr ihnen mit der Beihilfe gewährt.

Wie viel Beihilfe steht Referendaren und Referendarinnen zu?

Die Bestimmungen über die konkrete Höhe für die Beihilfe im Referendariat unterscheiden sich je nach Bundesland. Bei der Majorität der Länder sowie beim Bund sind die Beihilfesätze wie folgt gestaffelt:

  • Beihilfeberechtigte ohne Kind bzw. mit einem Kind: 50 %,
  • Beihilfeberechtigte mit mindestens zwei Kindern: 70 %,
  • Kinder: 80 %,
  • Ehegatten (sofern berechtigt): 70 %.

Länderspezifische Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Bremen und Hessen.

Im Referendariat sind bezüglich der Beihilfe einige Besonderheiten zu beachten. So gibt es in manchen Bundesländern Wartezeiten für bestimmte Leistungen. In Baden-Württemberg müssen Beamte und Beamtinnen beispielsweise fünf Jahre beihilfeberechtigt sein, um Beihilfe für Kuren zu erhalten.

Welche Leistungen bietet die PKV im Referendariat?

Die private Krankenversicherung ist nicht nur deutlich günstiger als die gesetzliche, sie bietet auch ein wesentlich umfangreicheres Leistungsangebot. Außerdem erhalten die Versicherten „maßgeschneiderte“ Angebote, die es ihnen ermöglichen, ihren Versicherungsschutz und damit auch die Beiträge individuell zu gestalten.

Abhängig vom Anwärtertarif sind das beispielsweise:

  • Chefarztbehandlungen
  • kürzere Wartezeiten bei Arztterminen
  • Einzelzimmer bei Klinikaufenthalt
  • Kostenerstattung für Sehhilfen
  • Zugang zu neuen und innovativen Behandlungsmethoden
  • höhere oder volle Erstattung der Kosten für zahnmedizinische Behandlungen

Welche Leistungen sollte eine gute PKV auf jeden Fall abdecken?

Grundsätzlich sollte sich der Leistungsumfang über alle Bereiche der medizinischen Versorgung erstrecken, sowohl während des Status als Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf als auch danach. Bleiben Lücken, kann es schnell teuer werden. Daher gilt es, beim Abschluss der Versicherung auf folgende Aspekte zu achten:

  • 100-prozentige Absicherung durch Beihilfeergänzungstarif (passend zum Bundesland),
  • offener Hilfsmittelkatalog,
  • mögliche Selbstbeteiligung,
  • Beitragsrückerstattung für nicht beanspruchte Leistungen,
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl,
  • keine dauerhafte Zahnstaffel,
  • keine Obergrenze bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Krankenhaus,
  • Schutz im Ausland.

Worauf sollten Sie bei der Wahl ihrer Krankenversicherung achten?

Zwischen den verschiedenen privaten Krankenversicherern und ihren Leistungsspektren bestehen zum Teil deutliche Qualitätsunterschiede. Deshalb sollten Sie sich nicht nur von den Anwärtertarifen mit den niedrigsten Beiträgen blenden lassen, sondern die Leistungskataloge vergleichen. Nicht selten weisen besonders günstige Anbieter bei Tarifen fürs Referendariat enorme Leistungslücken auf. Diese können dazu führen, dass Sie im Krankheitsfall deutlich mehr draufzahlen müssen, als Sie über die geringeren Versicherungsprämien einsparen.

Profitieren auch Kinder & Ehepartner von der PKV?

Im Gegensatz zur GKV bietet die private Krankenversicherung keine Möglichkeit, Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern. Stattdessen fällt für jede versicherte Person ein eigener Versicherungsbeitrag an. Dieser ist jedoch niedriger als bei klassischen Angestellten, da auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder Beihilfe erhalten, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind. Die PKV muss daher nicht die gesamten Behandlungskosten übernehmen, sondern lediglich für die Differenz aufkommen.

Die Beihilfe für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ist an eine Einkommensgrenze gekoppelt. Diese ist bundeslandabhängig und beträgt bis zu circa 20.000 Euro (Stand: 2022).

Für die Krankenversicherung von Kindern gelten abhängig von der Versicherung der Eltern unterschiedliche Regelungen.

  • Sind beide Eltern in der PKV, wird auch das Kind privat versichert. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.
  • Ist ein Elternteil in der GKV und einer in der PKV, kann das Kind gesetzlich oder privat versichert werden.
  • Liegt der Verdienst des privat versicherten Elternteils über dem des gesetzlich versicherten und überschreitet das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro, ist keine beitragsfreie Versicherung in der GKV möglich. Für unverheiratete Eltern gilt diese Einschränkung nicht.
  • Sind beide Elternteile Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, wird das Kind automatisch in der GKV familienversichert. Eltern können ihren Nachwuchs aber dennoch privat versichern. Einige Gesellschaften bieten einen Schutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht selbst bei ihnen versichert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall die übliche Gesundheitsprüfung.

Für freiwillig gesetzlich versicherte Kinder verlangen die GKV einen Monatsbeitrag von mehr als 150 Euro. In der PKV liegen die Kosten in aller Regel zwischen 30 und 45 Euro. Daher ist die zweite Variante für gewöhnlich die bessere.

Eine Ausnahme bezüglich des Wahlrechts zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Kinder gilt in Hessen. Die hessische Beihilfe akzeptiert eine Privatversicherung nur, wenn Eltern aufgrund der oben genannten Kriterien dazu verpflichtet sind, ihren Nachwuchs privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern.

Was passiert nach dem Referendariat mit der privaten Krankenversicherung?

Ob ein Referendar oder eine Referendarin auch nach dem Referendariat weiterhin in der privaten Versicherung versichert bleiben kann, hängt davon ab, in welche Richtung sich sein oder ihr Berufsweg weiterentwickelt.

Beamte und Beamtinnen

Treten Sie nach der Referendariatszeit sofort eine Stelle als Beamtin oder Beamter an, haben Sie wieder Anspruch auf Beihilfe. Den speziellen Anwärtertarif wandelt die private Krankenkasse dann in einen vollwertigen Beihilfetarif um. Da ab diesem Zeitpunkt Altersrückstellungen angespart werden müssen, fallen die monatlichen Beiträge höher aus.

Eine erneute Gesundheitsprüfung müssen Sie bei der Umstellung nicht durchlaufen. Etwaige gesundheitliche Beschwerden seit Abschluss der Versicherung für das Referendariat haben keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Somit brauchen Sie auch keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge zu befürchten.

Angestellte

Werden Sie nicht direkt nach dem Referendariat verbeamtet, sondern angestellt verlieren Sie den Anspruch auf Beihilfe. Verdienen Sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, müssen Sie vorübergehend in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren.

Denken Sie in diesem Fall unbedingt über eine Anwartschaftsversicherung nach, mit der Sie Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“ können. Das erlaubt es Ihnen, später ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die PKV zu wechseln. Möglich ist das allerdings erst, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 5.362,50 Euro pro Monat übersteigt oder sie doch verbeamtet werden.

Selbstständige

Sollten Sie sich nach dem Referendariat zum Beispiel als Beraterin oder Lehrer selbstständig machen, dann können sie sich unabhängig von Ihrem Einkommen in der PKV krankenversichern. Allerdings haben Sie dann keinen Anspruch auf Beihilfe.

Häufige Fragen zum Thema PKV & Referendariat

Ist man als Lehrer oder Lehrerin privat versichert?

Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis sind in aller Regel privat versichert. Da der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil der im Krankheitsfall anfallenden Kosten übernimmt, fallen die Beiträge in der PKV deutlich günstiger aus als in der GKV. Zugleich sind die Leistungen wesentlich umfangreicher.
Angestellte Lehrer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In die private Krankenversicherung können sie nur wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen über die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro steigt.

Welche Krankenversicherung ist die beste im Referendariat?

In der Regel ist die private Krankenversicherung für Referendare und Referendarinnen die bessere Wahl. Im Gegensatz zur GKV haben die privaten Versicherer spezielle, auf das staatliche Beihilfesystem abgestimmte günstige Tarife mit besseren Leistungen als die GKV bietet. Diese lassen sich über eine Selbstbeteiligung noch weiter reduzieren.

Warum ist die PKV für einen Referendar so günstig?

Die Tarife für Referendare sind so günstig in der PKV, da für sie keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Erkrankungsrisiko der Beamten auf Widerruf aufgrund ihres geringen Alters als niedrig eingeschätzt wird.

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