Arbeitgeberzuschuss PKV: Höhe & Anspruch

Angestellte müssen sich in Deutschland krankenversichern – so wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch. Dabei haben sie gegenüber Selbständigen den Vorteil, dass der Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Summe die Hälfte des Beitrags für die Versicherungen übernimmt. Wie sich dieser Arbeitgeberanteil für Angestellte in der PKV berechnet und wer darauf einen Anspruch hat, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss – auch für die private Pflegeversicherung (PPV).
  • Der Beitragszuschuss ist gedeckelt: Der Höchstbeitrag für den Arbeitgeber liegt bei 384,58 Euro im Monat.
  • Auch Familienangehörige können unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten.

Wer hat Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben prinzipiell alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil des Beitrags zur PKV, den sogenannten Arbeitgeberanteil. Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit sowie Beschäftigte, die mehr als sechs Wochen am Stück krankgeschrieben sind.

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Erhalten auch Familienangehörige einen Arbeitgeberzuschuss?

Die PKV bietet keine Familienversicherung an, Familienangehörige können also nicht kostenlos mitversichert werden. Dennoch kann die Familie dann vom Zuschuss des Arbeitgebers profitieren, wenn der oder die Versicherte nicht den Höchstzuschuss erhält.

Das ist zum einen dann möglich, wenn die oder der Angestellte den Höchstzuschuss nicht ganz ausschöpft, also der Arbeitgeberanteil unter 384,58 Euro pro Monat liegt. Mehr muss der Arbeitgeber nicht zu Krankenversicherungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusteuern. Zum anderen müssen die Familienmitglieder ebenfalls privat versichert sein. Ist der Rest der Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung, muss der Arbeitgeber also keinen Zuschuss leisten.

Der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung der Familienangehörigen beträgt in der Regel nicht die Hälfte deren Beiträge, da der Arbeitgeberzuschuss auf 384,58 Euro pro Monat gedeckelt ist – für Angestellte und deren Familienmitglieder zusammen.

Ein Zuschuss für Familienmitglieder ist nicht möglich, wenn ein oder mehrere Familienmitglieder über die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert sind.

Besteht in der Elternzeit ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss?

Während der Elternzeit besteht aus Sicht des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin nur dann ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung, wenn mindestens eine Teilzeitbeschäftigung besteht. Arbeiten Angestellte während der Elternzeit nicht, tragen sie die Kosten für die private Krankenversicherung selbst.

Möglich ist jedoch in einem solchen Fall, vom Arbeitgeber der Partnerin oder des Partners einen Beitragszuschuss zu erhalten: Zum Beispiel, wenn der Vater in Elternzeit geht und keinen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung mehr erhält, die Mutter aber noch arbeitet und ebenfalls privat versichert ist. Erhält die Mutter nicht schon selbst den Höchstzuschuss, kann der Vater von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, bis der Höchstbetrag von maximal 384,58 Euro erreicht ist. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung gegeben wären – so müssen die Partner verheiratet sein.

Gut zu wissen: Bezug von Mutterschaftsgeld

Auch wenn während der Elternzeit kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung besteht, gibt es dennoch eine Möglichkeit, die Kosten für die Versicherungen niedrig zu halten. Das funktioniert über das sogenannte Mutterschaftsgeld. Dieses kann beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden und beträgt pauschal 210 Euro. Außerdem gibt es für Angestellte während der Mutterschutzzeit (in der Regel sechs Wochen vor dem Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt) einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe des durchschnittlichen Nettogehalts pro Kalendertag minus 13 Euro.

Besteht bei Krankheit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben so lange einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV, wie sie eine Lohnfortzahlung erhalten. Diese endet in der Regel nach sechs Wochen. Danach zahlt der Arbeitgeber an die Angestellten keinen Zuschuss mehr.

Krankengeld wie für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkassen erhalten privat Versicherte im Anschluss an die Lohnfortzahlung nicht. Stattdessen können sie von der PKV ein sogenanntes Krankentagegeld beziehen, wenn sie eine entsprechende Versicherung für diese Leistungen abgeschlossen haben. Der Bezug von Krankentagegeld ist bei einer privaten Zusatzversicherung meist zeitlich nicht begrenzt.

Ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung Pflicht?

Prinzipiell muss der Arbeitgeber den Beitrag zur privaten Krankenversicherung bezuschussen. Das gilt aber nicht, wenn es sich lediglich um private Zusatzversicherungen handelt. Der Arbeitgeber muss also einen Teil vom Beitragssatz übernehmen, wenn ein vollwertiger Schutz in Form einer Krankenvollversicherung vorliegt. Wenn also der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zum Beispiel eine private Zahnzusatzversicherung oder eine ambulante Zusatzversicherung abschließt, dann erhält er oder sie dafür keinen Zuschuss.

Ebenfalls keinen Arbeitgeberzuschuss – sowohl zur privaten als auch zur gesetzlichen Krankenversicherung – erhalten Angestellte in einem Minijob. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sogenannten 450-Euro-Jobs haben keine Pflicht zur Sozialversicherung, müssen also keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.

Aber Achtung: Arbeitgeber zahlen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geringfügiger Anstellung trotzdem einen Pauschalbetrag von 13 % des Bruttoeinkommens. Dabei handelt es sich jedoch um einen Solidarbeitrag, das bedeutet, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daraus kein Anspruch auf Leistungen resultiert.

Gut zu wissen: Wann dürfen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privat versichern?

Wer in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, darf sich nicht einfach so in der privaten Krankenversicherung absichern. Per Gesetz ist vorgeschrieben, dass dafür ein bestimmtes Gehalt bezogen werden muss: 2022 liegt dieses bei 64.350 Euro pro Jahr.

Damit überschreiten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet) und können sich nun selbst entscheiden, ob sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder zu einer – für Vielverdienerinnen und Vielverdiener oftmals günstigeren – privaten Krankenversicherung wechseln möchten.

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Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Der Arbeitgeber bezahlt für die private Krankenversicherung einen Zuschuss von maximal 384,58 Euro im Monat. Dieser Betrag berechnet sich über die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, welche Stand 2022 bei 4.837 Euro im Monat liegt.

Berechnung Arbeitgeberzuschuss: Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in der PKV?

Bei der Berechnung des Arbeitgeberanteils orientiert sich der Gesetzgeber an den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diese bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen, plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber, also 7,3 Prozent vom Bruttoeinkommen und die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags.

Das gilt bis zur Versicherungspflichtgrenze von 4.837 Euro, bei welcher der Gesetzgeber die Zuschüsse des Arbeitgebers deckelt. Dieser übernimmt also nicht mehr als 7,95 Prozent von 4.837 Euro im Monat – rund 384,58 Euro.

Genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber meist die Hälfte des Beitrags zur PKV sowie die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent. Zudem gilt hier derselbe Höchstbetrag von 384,58 Euro im Monat. Kostet der Beitrag zur privaten Krankenversicherung also insgesamt 900 Euro, übernimmt der Arbeitgeber nicht die Hälfte des Beitrags (also 450 Euro), sondern nur den Höchstbetrag von 384,58 Euro. Den Restbetrag bezahlt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst.

Wichtig: Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt maximal die Hälfte des Beitrags. Bezahlt er mehr, werden Steuern fällig.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV in Teilzeit?

In wenigen Ausnahmefällen kann auch in Teilzeit eine private Krankenversicherung bestehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann oft einen geringeren Zuschuss zur Krankenversicherung, da sie weniger verdienen und der Arbeitgeber maximal 7,3 Prozent des Bruttogehalts plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlen muss.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind aber nicht wie bei der gesetzlichen Versicherung an das Gehalt gekoppelt, werden also bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht niedriger.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses in Teilzeit

Konkret bedeutet das an einem Beispiel: Ein Vollzeitangestellter oder eine Vollzeitangestellte mit einem Gehalt von 5.000 Euro im Monat bezahlt 600 Euro Beitrag für die private Krankenversicherung. Die Hälfte davon, also 300 Euro, übernimmt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wechselt nun in Teilzeit und verdient nur noch 3000 Euro. Die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung verändert sich dadurch nicht. Maximal zahlt der Arbeitgeber aber nur das, was er auch zur Versicherung in den gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen müsste – also 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag. Bei einem Gehalt von 3000 Euro wären das statt 300 Euro nun nur noch rund 239 Euro.

Nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei einer Teilzeitbeschäftigung privat versichert, weil das Gehalt dann meistens unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt und sie sich so gesetzlich versichern müssen. Dennoch ist eine solche Konstellation möglich: Zum Beispiel, wenn über 55-Jährige in Altersteilzeit gehen und eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich ist.

Erhalten Beamtinnen und Beamten einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 50 bis zu 80 Prozent. Sie stellen beim Thema Krankenversicherung einen Sonderfall dar, da sie Beihilfe erhalten und darüber bereits teilweise abgesichert sind.

Da die Beihilfe jedoch nicht alle Kosten und Leistungen abdeckt, schließen die meisten Beamtinnen und Beamten zur Ergänzung eine private Krankenversicherung ab.

Zum Vergleich: Versichern sich Beamtinnen und Beamte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann erhalten sie in den meisten Bundesländern (abgesehen von Hamburg, Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen) keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Deshalb ist für Beamtinnen und Beamte in der Regel die PKV die bessere Wahl.

Erhalten Rentnerinnen und Rentner einen Arbeitgeberzuschuss?

Mit dem Eintritt in die Rente fällt der Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV und zur Pflegeversicherung weg. Das bedeutet allerdings nicht, dass Rentnerinnen und Rentner alle Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen müssen. Für die Krankenversicherung leistet die Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Beiträgen.

Den Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens für die Pflegeversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner hingegen selbst bezahlen.

Erhalten Studierende einen Arbeitgeberzuschuss?

Schöpfen die privat versicherten Eltern nicht die volle Höhe ihres Zuschusses von je 384,58 Euro im Monat (Stand 2022) aus, dann haben Studierende die Möglichkeit, vom Restbetrag einen Zuschuss für ihre eigene private Krankenversicherung zu erhalten.

Um den Zuschuss des Arbeitgebers der Eltern zu bekommen, müssen Studierende die Voraussetzung für eine GKV-Familienversicherung erfüllen:

  • Ein Alter unter 25 Jahren
  • Ein Einkommen unter 470 Euro monatlich (beziehungsweise bis zu 450 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung)

Alternative: Zuschuss über das Amt für Ausbildungsförderung

Studierende, die Bafög erhalten und nicht familienversichert sind, können zudem über das Amt für Ausbildungsförderung einen Zuschuss beantragen. Dieses steuert bis zum 25. Lebensjahr 84 Euro zur PKV und 25 Euro zur Pflegeversicherung bei. Ab dem 30. Lebensjahr erhalten Studierende 155 Euro Zuschuss zur PKV und 34 Euro für die Pflegeversicherung.

Arbeitgeberzuschuss PKV: Wer bezahlt bei Mehrfachbeschäftigung?

Wenn eine Angestellte oder ein Angestellter bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, dann werden die jeweiligen Zuschüsse anteilig nach dem Arbeitsentgelt berechnet. Verdient etwa eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in einem Job 60 Prozent des Gehalts und im zweiten Job 40 Prozent, dann bezahlen die Arbeitgeber auch jeweils 60 Prozent beziehungsweise 40 Prozent Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung.

Ausschlaggebend für die Versicherung in der PKV ist das gesamte Gehalt. Wird bei einem Arbeitgeber die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht, muss dieser dennoch den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten, wenn die Grenze durch die Addition aller Einkommen überschritten wird.

Gibt es auch einen Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung?

So wie die private Krankenversicherung bezuschusst der Arbeitgeber auch die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird dabei genauso berechnet wie für die Krankenversicherung – er beträgt in der Regel die Hälfte der Beiträge.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur Pflegeversicherung

Auch in der Pflegeversicherung besteht eine Beitragsbemessungsgrenze, deren Berechnung identisch zur Grenze der Krankenversicherung ist. Grundlage ist auch hier wieder der Betrag von 4.837 Euro im Monat (Stand 2022). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent bei kinderlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 23 Jahren. 2,4-3,4 Prozent werden Versicherte mit Kindern fällig. Der maximale Beitrag beläuft sich damit auf 199,50 Euro.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt der Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Maximal sind das für die Pflegeversicherung also 82,25 Euro beziehungsweise 73,75 Euro im Monat.

Wie erhält man einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Um den Arbeitgeberanteil zu berechnen, muss dieser genau wissen, wie hoch die monatlichen Beiträge sind. Deshalb sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dem Chef oder der Chefin einen Nachweis über die genaue Beitragshöhe vorlegen.

Dadurch soll vermieden werden, dass aus Sicht des Arbeitgebers zu hohe Zuschüsse bezahlt werden – etwa, weil der oder die Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und nicht den maximalen Zuschuss erhält oder die Beiträge ohne das Wissen der Vorgesetzten durch einen hohen Selbstbehalt senkt.

Gibt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Selbstbeteiligung?

Mit einer höheren Selbstbeteiligung können Versicherte in der privaten Krankenversicherung ihre monatlichen Beiträge deutlich verringern. Der Arbeitgeber gibt in der Regel keinen Zuschuss zur Selbstbeteiligung. Nehmen Versicherte also Leistungen in Anspruch, müssen sie einen größeren Teil der Kosten selbst übernehmen.

Für Selbständige kann der Selbstbehalt eine Kostenersparnis bedeuten, da die Beiträge auf diese Weise deutlich geringer ausfallen. Aus der Sicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist es jedoch nur wenig sinnvoll, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen, da die Ersparnis zur Hälfte an den Arbeitgeber weitergegeben wird, das Risiko (also höhere Kosten in einem Krankheitsfall) aber selbst getragen werden muss.

Beeinflussen Rückerstattungen die Höhe des Arbeitgeberzuschusses?

In der PKV können Versicherte, wenn dies in ihrem Vertrag vereinbart ist, einen Teil ihres Beitrags zurückerhalten. Diese Rückerstattungen beeinflussen nicht die Höhe des Arbeitgeberzuschusses: Bekommt eine Versicherte oder ein Versicherter also Geld von der Krankenversicherung zurück, muss sie oder er das nicht dem Arbeitgeber melden. Dieser kann den Arbeitgeberanteil nicht verringern oder Geld zurückfordern.

Eine Chance auf Rückerstattungen haben Versicherte je nach Vertrag dann, wenn sie im ganzen Jahr keine Rechnungen bei ihrem Versicherer eingereicht haben (Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind hierbei oftmals ausgeschlossen). Die Rückzahlung der Beiträge wirkt sich steuerlich allerdings nicht in allen Fällen positiv aus. (Artikel zu Steuer verlinken)

Welche Voraussetzungen muss eine PKV erfüllen?

Um einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten zu können, muss die Versicherung einige Bedingungen und gesetzliche Regelungen erfüllen. Dies stellt prinzipiell bei der Suche nach der passenden PKV keine Hürde dar, da alle deutschen Anbieter diesen Regelungen entsprechen.

Unter anderem muss eine Krankenversicherung folgende Voraussetzungen erfüllen, damit ein Arbeitgeberzuschuss fällig wird:

  • Die Versicherungen müssen die Leistungen umfassen, die den Vorgaben des SGB V entsprechen.
  • Der Anbieter muss auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
  • Leistungen wie eine stationäre und ambulante Behandlung, Zahnbehandlungen sowie Krankengeld sollten in der Versicherung enthalten sein.
  • Die Versicherung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers muss Altersrückstellungen bilden.
  • Die Beitragsbemessung muss den üblichen Grundsätzen entsprechen.

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