Minijob & Private Krankenversicherung (PKV) - geht das?

Personen mit Minijob gelten als geringfügig Beschäftigte und sind nicht automatisch krankenversichert. Dennoch unterliegen auch sie in Deutschland der Krankenversicherungspflicht. Welche Krankenversicherung für Minijobber:innen infrage kommt, was es für sie zum Thema Versicherungsschutz konkret zu beachten gibt und ob mit Minijob auch eine private Krankenversicherung möglich ist, klärt folgender Artikel.

Das Wichtigste in Kürze zum Minijob in der privaten Krankenversicherung:

  • Als Minijob gelten alle Beschäftigungen, die ein Monatsentgelt von 520 Euro oder eine Arbeitszeit von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Jahr nicht überschreiten.
  • Personen, die einen Minijob ausüben, sind nicht automatisch über ihren Arbeitgeber krankenversichert. Solange sie neben ihrem Minijob nicht zusätzlich einem Hauptberuf nachgehen, haben Minijobber grundsätzlich selbst für ihren Versicherungsschutz sowie die Kosten Sorge zu tragen.
  • Arbeitgeber haben für Minijobber Pauschalbeiträge zum Krankenversicherungsbeitrag zu leisten – sofern diese gesetzlich versichert sind. Für privatversicherte Beschäftigte hingegen sind von ihnen keine pauschalen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
  • Die Option der Privatabsicherung steht Minijobbern in aller Regel offen. Die einzige Ausnahme: Es besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie ist man bei einem Minijob krankenversichert?

Grundsätzlich gilt: Auch Minijobbern sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Im Vergleich zu Angestellten läuft ihre Kranken- und Pflegeversicherung jedoch nicht über ihren Arbeitgeber. Stattdessen liegt ihr Gesundheitsschutz in ihrer Verantwortung.

Welche Art der Versicherung sich im Individualfall eignet und möglich ist, ist von den persönlichen Rahmenbedingungen abhängig.

Dabei können sich bei einem 450-Euro-Job folgende Möglichkeiten der Versicherung ergeben:

  • Hauptanstellung & Minijob: Viele Angestellte üben ihren Minijob neben ihrem Hauptberuf aus. Eine Krankenversicherung ist in diesem Fall hinfällig, da sie bereits über ihren Arbeitgeber krankenversichert sind.
  • Familienversicherung in der GKV: Mit einem Minijob-Lohn, der 520 Euro pro Monat (vor Oktober 2022 450 Euro) nicht übersteigt, ist prinzipiell eine Absicherung in der Familienversicherung der GKV möglich. Die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung gilt für Ehe- oder Lebenspartner genauso wie für Kinder bis zum Ende des 18. bzw. 25. Lebensjahres – abhängig davon, ob sich die Kinder in einer Ausbildung befinden oder nicht.
  • Minijobber über 25 Jahre (ohne Möglichkeit der Familienversicherung): Bei Minijobbern, die älter als 25 Jahre sind, und lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen ist die Krankenversicherung Privatsache. Für sie besteht grundsätzlich freie Wahl zwischen der PKV und GKV. Die Monatsbeiträge für die jeweilige Versicherung sind in Eigenleistung zu tragen. 
  • Rentner und Rentnerinnen mit Minijob: Für Rentner und Renterinnen, die einen Minijob ausüben, ist eine weitere Absicherung nicht erforderlich. Sie sie entweder bereits in der GKV über die Krankenversicherung der Rentner oder in der PKV versichert.

Unter welchen Voraussetzungen können sich Minijobber privat krankenversichern?

Minijobber und Minijobberinnen können sich je nach persönlicher Situation in der privaten Krankenversicherung absichern. Voraussetzung für eine private Versicherung ist für Minijobber :innen ebenso wie für regulär Angestellte lediglich, dass keine Pflichtversicherung in der GKV besteht.

gerd

Angestellte, die in ihrem Hauptberuf unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt verdienen und zusätzlich einem Minijob nachgehen, müssen so lange gesetzlich versichert bleiben bis ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze lieht aktuell bei 64.350 Euro Bruttogehalt im Jahr.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Für alle anderen Minijobber & Minijobberinnen ist die private Krankenversicherung eine Option:

  • Besteht bereits eine private Krankenversicherung und wird der Minijob als eine zusätzliche Einnahmequelle neben dem Hauptberuf aufgenommen, bleibt die PKV ohne weitere Auswirkungen bestehen. Der Leistungsumfang sowie die Monatsbeiträge sind durch eine geringfügige Beschäftigung nicht von Veränderungen betroffen.
  • Ist der Minijob das einzige Beschäftigungsverhältnis, ist ebenso der Abschluss einer privaten Krankenversicherung möglich, etwa über den Ehegatten oder die Ehegattin. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden Minijobber & Minijobberinnen nicht von Vollzeit- oder Teilzeitangestellten.

Sie suchen nach einer direkten Beratung zur PKV?

Mit unseren unabhängigen Experten erhalten Sie eine ehrliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation und Wünsche eingeht, um mit Ihnen den besten PKV-Tarif für Sie zu finden.

  • Wir klären mit Ihnen Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung
  • Wir finden mit Ihnen den optimalen Tarif
  • Wir helfen Ihnen beim Wechsel in die PKV oder beim Tarifwechsel
  • Unsere Beratung ist unabhängig, kostenlos und unverbindlich
widget 100 e1668015026992
cropped kv fux favicon
Top Recommendation 2022 3 e1668014945615

Was kostet die private Krankenversicherung für Minijobber?

Die Kosten der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich für Minijobber & Minijobberinnen grundsätzlich nicht von den PKV-Kosten für Angestellte, Selbständige oder andere Personen- sowie Berufsgruppen. Die Monatsbeiträge einer privaten Krankenversicherung richten sich vielmehr nach individuellen Faktoren wie

  • dem Eintrittsalter
  • dem Gesundheitszustand
  • den gewählten Leistungen
  • Anbieter und Tarif

Die monatlichen Kosten lassen sich daher nicht pauschal festlegen. Sind Sie bereits privat krankenversichert und nehmen einen Minijob auf, hat die Zusatzbeschäftigung keinen Einfluss auf Ihre Beiträge zur PKV.

Kosten: Wer zahlt die Krankenkasse bei einem Minijob?

Minijobber & Minijobberinnen ohne zusätzlichen Hauptberuf müssen die Kosten für ihre Versicherung grundsätzlich selbst zahlen. Das hat folgenden Grund: Eine geringfügige Beschäftigung bis zu einem Monatsentgelt von 520 Euro unterliegt nicht der Pflicht der Sozialversicherung.

Wichtiger Hinweis: Der abgeführte Pauschalbeitrag des Arbeitgebers bringt für den Minijobber oder die Minijobberin nicht automatisch einen Krankenversicherungsschutz mit sich. Geringfügig Beschäftigte tragen selbst die Verantwortung für ihre gesundheitliche Absicherung.

Stattdessen gilt für Minijobs im Bereich Versicherungen:

  • Regulärer Minijob: Der Arbeitgeber hat einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Die Pauschalbeiträge belaufen sich auf 13 Prozent des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung, für Haushaltsbeschäftigte sind lediglich 5 Prozent zu zahlen.
  • Befristete Beschäftigung: Für eine kurzfristige Beschäftigung von bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen entfallen die pauschalen Beiträge. Hier besteht keine Versicherungspflicht.
  • Privatversicherung des/der geringfügig Beschäftigten: Falls eine Versicherung in der PKV vorliegt, muss der Arbeitgeber keinen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag entrichten.

Neuerung für Arbeitgeber: Seit dem 1.Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung kurzfristig Beschäftigter zusätzlich die Krankenversicherung angeben. Der Nachweis über die Versicherung kann zum Beispiel eine Bescheinigung der GKV bzw. der PKV des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sein. Er ist gemeinsam mit den Entgeltunterlagen aufzubewahren.

Welche Leistungen erhalten Minijobber in der privaten Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung bietet Minijobber und Minijobberinnen in der Regel deutlich umfassendere Leistungen als sie die gesetzliche Krankenversicherung enthält. Das hat folgenden Grund: Der Leistungskatalog ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse häufigen gesetzlich bedingten Reduzierungen unterworfen und an den engen Rahmen der Regelversorgung geknüpft.

Je nach Tarif profitieren sie in der privaten Krankenversicherung unter anderem von diesen Leistungen:

  • Individueller PKV-Schutz für jede Lebenssituation durch flexible Tarife
  • Umfassende Leistungen & modernste medizinische Versorgung:
    • Einbettzimmer und Chefarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
    • hochwertiger Zahnersatz
    • umfassende Leistungen für Brillen und Sehhilfen
    • alternative Heilmethoden (z.B. Heilpraktikerleistungen)
  • Bevorzugte Behandlung:
    • freie Arztwahl und Zugang zu Privatärzten und -praxen
    • keine Medikamentenzuzahlungen
    • kürzere Wartezeiten
    • schnellere Terminvergabe beim Facharzt
  • Beitragsrückerstattung
  • Stabile Beiträge
  • Stabile Leistungen: Vertraglich vereinbarte Leistungen bleiben PKV-Versicherten im Vergleich zu GKV-Mitgliedern ein Leben lang erhalten.
  • weltweiter Schutz auf Reisen
  • Möglichkeit des Selbstbehalts zur Beitragsreduktion

Gibt es Leistungseinschränkungen für Minijobber?

Geringfügig Beschäftigte können in der PKV grundsätzlich dieselben Leistungen in Anspruch nehmen wie andere Versicherte. Sie haben nicht mit Einschränkungen bezüglich der Leistungen zu rechnen. Das Leistungsspektrum steht vielmehr in Zusammenhang mit den persönlichen Bedürfnissen und der Tarifwahl des Minijobbers bzw. der Minijobberin. So können sie ihren Tarif mit Blick auf ihre finanzielle Situation und ihre Behandlungswünsche individuell gestalten.

Was ist ein Minijob?

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Minijobber und Minijobberinnen zahlen im Gegensatz zu Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber übernehmen für Minijobber:innen zwar pauschale Beiträge, diese bedingen aber keinen automatischen Krankenversicherungsschutz in der GKV für die Beschäftigten.

Es gilt: Minijobber und Minijobberinnen tragen – solange sie keinem versicherungspflichtigen Hauptberuf nachgehen – selbst die Verantwortung für ihren Krankenversicherungsschutz. Zudem haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld.

Sie können je nach persönlichen Rahmenbedingungen zwischen folgenden Versicherungsarten wählen:

  • Pflichtversicherung in der GKV (bei zusätzlicher Hauptanstellung unterhalb der Versicherungsgrenze obligatorisch!)
  • Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV

Welche Arten von Minijob gibt es?

Es lassen sich zwei Arten von Minijobs unterscheiden:

  1. Regulärer Minijob: Bei einem regulärem (450-Euro-)Minijob liegt der monatliche Verdienst seit 1. Oktober 2022 nicht über 520 Euro (zuvor 450 Euro). Wird diese monatliche Verdienstgrenze überschritten, muss zunächst geprüft werden, ob die Tätigkeit weiterhin als Minijob gilt. Gesetzlich ist dabei grundsätzlich für drei Monate im Jahr eine Überschreitung der Verdienstgrenze gestattet – solange sie nur gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird.Reguläre Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Kurzum: Minijobber & Minijobberinnen zahlen in die Rentenkasse ein.
  2. Befristeter Minijob: Geringfügig Beschäftigte mit einem kurzfristigen oder auch befristeten Minijob gehen ihrer Tätigkeit höchstens drei Monate oder 70 Tage pro Jahr nach. Die Höhe ihres Entgelts ist dabei irrelevant – solange die Arbeit nicht in entscheidendem Maße zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beiträgt (z.B. Aushilfs- oder Nebentätigkeit für Schüler:innen oder Studierende).Befristete Minijobs sind im Gegensatz zu regulären Minijobs nicht rentenversicherungspflichtig.

FAQ – Minijob & PKV

Ist eine Krankenversicherung in einem Minijob zwingend nötig?

Eine Krankenversicherung ist auch in einem Minijob notwendig. Der Grund: Seit dem 01.01.2009 sind in Deutschland grundsätzlich alle Bürger und Bürgerinnen krankenversicherungspflichtig. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Krankenversicherungsschutz von 100 Prozent.

Ist man bei einem 450 Euro-Job automatisch krankenversichert?

Anders als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte sind Minijobber und Minijobberinnen durch ihren (früher 450-Euro-Minijob) jetzt 520-Euro-Minijob nicht automatisch krankenversichert. Da für sie keine Sozialversicherungspflicht besteht, zahlen sie keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ihre Krankenversicherung ist damit Privatsache. Je nach persönlicher Situation können sie sich freiwillig in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern. Alternativ besteht für Studierende oder Ehepartner:innen auch die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung über die GKV der Eltern bzw. des/der Ehepartner:in.

Wer zahlt die Kosten der Krankenversicherung bei einem Minijob?

Gehen Beschäftigte ausschließlich einem Minijob nach, müssen sie ihre Versicherung selbst zahlen. Ist der Minijob nur eine Nebentätigkeit zusätzlich zum Hauptberuf, ist kein zusätzliche Versicherung nötig. Der Arbeitgeber hat bei einem Minijob zudem einen pauschalen Anteil von 13 Prozent des Entgelts zur Renten- sowie Krankenversicherung zu entrichten. Für Haushaltsbeschäftigte liegt der pauschale Satz nur bei 5 Prozent des Lohns.

Ab welchem Gehalt ist man gesetzlich krankenversichert?

Die gesetzliche Pflichtversicherung tritt ab einem Bruttogehalt von 451 Euro in Kraft. Die Verdienstgrenze für einen Minijob muss damit überschritten sein. Liegt das Monatsgehalt über 451 Euro Bruttoeinkommen, zahlen Angestellte automatisch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall ist der Arbeitgeber für eine Anmeldung bei der GKV zuständig, falls noch keine Versicherung besteht. Darüber hinaus zahlt er den Arbeitgeberanteil zum Krankenversicherungsbeitrag.

Was muss man bei einem Minijob im Privathaushalt beachten?

Ein Minijob im Privathaushalt kann über das sogenannte Haushaltscheckverfahren bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren zu Anmeldung der Sozialversicherung. Privatpersonen zahlen grundsätzlich geringere Abgaben von nur 5 Prozent des Entgelts. Zudem genießen sie Steuervorteile von bis zu 510 Euro jährlich und eine Absicherung ihres Minijobbers oder ihrer Minijobberin über die gesetzliche Unfallversicherung.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

Kostenloser Vergleichsrechner mit Sofortergebnisse

Anonyme Nutzung ohne Eingabe persönlicher Daten

Unverbindliche Beratung für 0,00 EUR (optional)

KVpro.de GmbH hat 4,90 von 5 Sternen 53 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Kostenlos vergleichen