Private Krankenversicherung und Steuererklärung

Das Bürgerentlastungsgesetz aus dem Jahr 2010 stellt sicher, dass auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Steuererklärung angegeben und steuerlich geltend gemacht werden können. Wo die Krankenversicherung in der Steuer eingetragen wird und welche Kosten wirklich abgesetzt werden können. Wir haben alle wichtigen Punkte zur Krankenversicherung und Steuer in diesem Überblick zusammengefasst und erläutert.

Kann die PKV von der Steuer abgesetzt werden?

Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung können die Versicherten auf der Grundlage des Bürgerentlastungsgesetzes im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Es folgte der seit 2009 bestehenden Krankenversicherungspflicht im deutschen Gesundheitssystem. Das Ziel war es, rund 16 Millionen Menschen jährlich um etwa zehn Milliarden Euro zu entlasten.

Welche Krankenversicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar – und welche nicht?

Bei der Summe der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Steuererklärung hat der Gesetzgeber jedoch eine Gleichstellung zwischen privat Versicherten und Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Die Beiträge für die private Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung in der Steuererklärung können in der Regel nicht in vollem Umfang abgesetzt werden.

Wie sind die absetzbaren Beiträge für die Krankenversicherung definiert?

Steuerlich absetzbar ist der Beitragsanteil, welcher der Basisabsicherung entspricht. Dies gilt nicht nur bei der privaten Krankenversicherung, sondern auch für die Versicherungsbeiträge zur Pflegepflichtversicherung.

Wie wirken sich die versicherten Leistungen aus?

Die maximal steuerlich abzugsfähige Höhe der Beiträge steigt, je weniger Wahlleistungen die Versicherten in den Vertrag einschließen. Allerdings ist es bis auf die Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung nicht möglich, eine vollständige Abdeckung zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen. Es gibt immer Segmente, in denen auch ein sehr einfach gehaltener Tarif in der PKV bessere Leistungen bietet.

Sind nur Pflichtbeiträge absetzbar oder auch Wahlleistungen?

Mitglieder der privaten Krankenversicherung können nur den Beitragsanteil steuerlich geltend machen, der den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, dem sogenannten Pflichtbeitrag. Wahlleistungen fallen nicht unter die Vorsorgeaufwendungen.

Angenommen, eine versicherte Person hat sich im Rahmen der stationären Unterbringung für ein Ein-Bett-Zimmer entschieden. Die monatlichen Beiträge dafür belaufen sich auf 100 Euro. Die Ersatzkasse sieht bekanntermaßen keine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer vor. Die Beiträge für die Unterbringung im Mehrbettzimmer als Pendant zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse belaufen sich auf 60 Euro monatlich. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall 60 Euro, auf das Jahr gerechnet 720, in der Steuererklärung angeben.

Für die Pflegepflichtversicherung gilt, dass die Leistungen der GKV und der PKV identisch ist.

In welcher Höhe sind die PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?

Das Bundesfinanzministerium hat mit der Verabschiedung des Bürgerentlastungsgesetzes auch Rahmenbedingungen bezüglich der Summe der Beiträge, die steuerlich absetzbar sind, geschaffen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen den Beiträgen für Selbstständige und Arbeitnehmer. Versicherungsnehmer können nicht nur die eigenen Beiträge von der Steuer absetzen, sondern auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder. Üblicherweise sind die Kinder auch in der privaten Krankenversicherung, wenn ein Elternteil dort versichert ist.

Die klassische Konstellation ist, dass sich der Elternteil, der mit dem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, privat versichert. Der Elternteil, der mit dem Einkommen darunter liegt, bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse. Das Gesetz sieht vor, dass die Kinder bei dem Elternteil mitversichert sein müssen, der das höhere Einkommen bezieht. Sind beide Eltern privat versichert, kann der Versicherungsnehmer die Beiträge für die gesamte Familie im Rahmen der Höchstgrenze von der Steuer absetzen.

Wie erfahren die Versicherten den Beitragsanteil für die Basisabsicherung?

Wer sich privat krankenversichern kann und sich über einen Versicherungsvergleich schlau macht, welche private Krankenversicherung für ihn oder sie infrage kommt, kann zwei Themen ganz entspannt im Hinterkopf behalten:

  1. Die Größenordnung der Versicherungsbeiträge für die steuerliche Absetzbarkeit hat nichts mit der Versicherungsgesellschaft zu tun. Die Beträge gelten für alle Gesellschaften, unabhängig von der Beitragshöhe, welche diese kalkulieren.
  2. Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen müssen bei der Erstellung der Steuererklärung nicht anfangen nachzurechnen oder sich schlaumachen, wie hoch der Anteil zur Basisabsicherung innerhalb ihrer Police ist. Die private Krankenversicherung schickt ihren Mitgliedern am Anfang des Jahres eine Bescheinigung mit einem Überblick zu, aus der hervorgeht, wie hoch der Jahresbeitrag und der darin enthaltene steuerlich abzugsfähige Anteil war.

Welche Beitragsteile finden keine steuerliche Berücksichtigung?

Als Faustformel gilt, dass die Versicherten rund 80 Prozent der Kosten für die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen können. Dies entspricht in etwa dem Beitrag für die Basisabsicherung der Ersatzkassen. Als Anteile der Beiträge, welche sich nicht steuerlich auswirken, da sie nicht der Basisabsicherung zuzuordnen sind, gelten beispielsweise die Beiträge für

  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Chefarztbehandlung in Kombination mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer
  • Mehraufwand für die Unterbringung im Einbettzimmer (auch ohne Chefarztbehandlung)
  • hochwertiger Zahnersatz sowie implantologische Leistungen
  • Kosten für Kieferorthopädie
  • Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld

Gibt es absetzbare Höchstbeiträge?

Arbeitnehmer, die eine private Kranken und Pflegeversicherung nutzen, können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen 1.900 Euro im Jahr geltend machen. Für Selbstständige liegt die Grenze bei 2.800 Euro. Bei Ehepartnern verdoppelt sich dieser Betrag. Die Summe aller Vorsorgeaufwendungen liegt allerdings deutlich höher. Für Alleinstehende beträgt die maximale Absetzbarkeit im Jahr 2022 inzwischen 25.639 Euro. Verheiratete können 51.278 Euro steuerlich geltend machen. Dieser Anstieg resultiert aus dem nach wie vor jährlich steigenden Abzugsbetrag für die Rürup-Rente. Die hohen Summen resultieren aus der steuerlichen Förderung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Rürup-Rente als Pendant, sowie den Beiträgen zur Riester-Rente. Allerdings werden diese Beiträge in der Anlage AV zur Steuererklärung aufgeführt.

Vor dem Hintergrund der Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung fallen die Aufwendungen für die anderen Vorsorgepolicen im Grunde gar nicht mehr ins Gewicht und führen auch nur in den seltensten Fällen zu einer Steuerersparnis.

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Wo wird die private Krankenversicherung in der Steuererklärung angegeben?

Dies geschieht über die Anlage Vorsorgeaufwand, „VOR“. Diese Anlage zur Steuererklärung müssen Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner gleichermaßen abgeben, wenn sie steuerlich von den Krankenversicherungsbeiträgen profitieren möchten. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Kosten zur

  • privaten Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

Welche Fristen sind bei der Steuererklärung zu beachten?

Bei den Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sind zwei Sachverhalte zu berücksichtigen. Es spielt eine Rolle, ob der oder die Versicherte die Steuererklärung selbst ausfüllt oder ob er einen Steuerberater beauftragt, um möglicherweise die Steuerersparnis zu optimieren.

Erstellt er die Steuererklärung für sich und seine Familie selbst, muss er die Unterlagen bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Übernimmt ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin dagegen die Steuererklärung für die Versicherten, verlängert sich die Frist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.

Für das Steuerjahr 2021 gab es allerdings eine Ausnahmeregelung für die Steuer. Aufgrund der Coronapandemie wurde die Frist für die Abgabe der Steuer auf den 31. August 2022 verlängert.

Können auch selbst bezahlte Arztrechnungen steuerlich geltend gemacht werden?

Nicht immer übernimmt die private Krankenversicherung alle Kosten. Haben die Versicherten eine Selbstbeteiligung vereinbart, müssen sie diesen Anteil der Kosten für die Behandlung selbst tragen. Dies gilt auch, wenn der Arzt ein Medikament oder ein Hilfsmittel verschreibt, aber der Versicherer dafür keine Leistung erbringen muss. Allerdings zieht der Gesetzgeber hier eine scharfe Linie. Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung oder in der Ersatzkasse kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Bezüglich der Beiträge sind nur Beiträge „zu“ einer Krankenversicherung relevant. Der Selbstbehalt stellt laut Bundesfinanzhof weder eine Sonderausgabe noch eine außergewöhnliche Belastung dar. Wurde der Versicherte nicht krank, musste er auch keine Selbstbeteiligung leisten, war aber durch die gezahlten Beiträge dennoch versichert.

Eigene Ausgaben als außergewöhnliche Belastung angeben

Auf der anderen Seite können die Versicherten aber Kosten als außergewöhnliche Belastung anführen, wenn der Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat, die private Krankenversicherung dafür jedoch nicht aufkommt. Das gilt natürlich auch, wenn es sich um eine gesetzliche Versicherung handelt.

Wie hoch ist bei außergewöhnlichen Belastungen der zumutbare Eigenanteil?

Allerdings greifen die außergewöhnlichen Belastungen nicht in vollem Umfang. Das Steuergesetz regelt die Höhe der Abzugsfähigkeit abhängig von der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Die Prozentsätze geben an, bis zu welcher Höhe sich die außergewöhnlichen Belastungen nicht steuerlich für die Steuerpflichtigen auswirken.

Jahresnettoeinkommen bis 15.340 Euro

  • Ledig ohne Kind: 5 %
  • Verheiratet ohne Kind: 4 %
  • Ein oder zwei Kinder: 2 %
  • Drei oder mehr Kinder: 1 %


Jahresnettoeinkommen bis 51.130 Euro

  • Ledig ohne Kind: 6 %
  • Verheiratet ohne Kind: 5 %
  • Ein oder zwei Kinder: 3 %
  • Drei oder mehr Kinder: 1 %


Jahresnettoeinkommen ab 51.130 Euro

  • Ledig ohne Kind: 7 %
  • Verheiratet ohne Kind: 6 %
  • Ein oder zwei Kinder: 4 %
  • Drei oder mehr Kinder: 2 %

Angenommen, ein Versicherter oder eine Versicherte ist verheiratet, hat ein Kind und ein Nettoeinkommen von 40.000 Euro. Bis zu einem Betrag von 1.200 Euro (drei Prozent von 40.000) müssen die Aufwendungen gar nicht erst angegeben werden.

Für wen sind Vorauszahlungen der PKV-Beiträge steuerlich sinnvoll?

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit erweitert, dass die Versicherten ihre PKV-Beiträge und die Beiträge zur Pflegeversicherung im Voraus steuerrelevant entrichten können. Dieses Thema ist für diejenigen interessant, die über das notwendige finanzielle Polster verfügen und durchaus die Wahl haben, die Beiträge für die Versicherung in einer Summe zu entrichten.

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Andere Berater geben diese Informationen leider nur selten weiter. Die Vorauszahlung ist inzwischen für maximal drei Jahresbeiträge zulässig. Viele Versicherte mögen sich fragen, weshalb sie den Beitrag schon so langfristig vorauszahlen sollten.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Die klassischen Vorsorgeaufwendungen, die nicht der Altersvorsorge dienen, sind, wie bereits erwähnt, auf 1.900 Euro bei Arbeitnehmern und 2.800 Euro bei Selbstständigen im Rahmen der Sonderausgaben maximiert. In den meisten Fällen decken die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung diese Maximalsätze schon ab. Andere Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfall wirken sich steuerlich nicht mehr aus.

Vorauszahlungen schaffen Luft für andere Beiträge

Wer jedoch im laufenden Steuerjahr die Beiträge für die Folgejahre vorauszahlt und diese in der Steuererklärung anführt, hat für die Folgejahre Luft geschaffen. Dies sind Empfehlungen, die in der Spitze Steuereinsparungen von bis zu 2.500 Euro bringen. Damit kann er oder sie dann den Aufwand in Höhe von 1.900 Euro respektive 2.800 Euro für andere Versicherungen in den Sonderausgaben nutzen. Damit die Vorauszahlung aber nicht überflüssigerweise zu hoch ausfällt, sollten sich die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen von der Versicherung den anfallenden Beitrag zur Basisabsicherung ausweisen lassen und die Vorauszahlung nur darauf beschränken.

Sind Leistungen aus der privaten Krankenversicherung steuerfrei?

Die Erstattung medizinischer Leistungen und Krankheitskosten dient nicht der Generierung von Erträgen. Auch das Krankengeld führt nicht zu einer Bereicherung des Empfängers, sondern kompensiert den krankheitsbedingten Lohnausfall. Gleiches gilt für die Erstattung bei Pflege. Vor diesem Hintergrund sind Leistungen aus der privaten Krankenversicherung steuerfrei. Hinsichtlich des Krankentagegeldes gilt, dass dieses auf den tatsächlichen Arbeitslohn abgestimmt sein muss, da eine Bereicherung durch eine Krankheit gesetzeswidrig ist.

Ist die Beitragsrückerstattung steuerpflichtig?

Zahlreiche Krankenversicherer bieten ihren Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen eine Beitragsrückerstattung bei Verzicht auf Leistungen an. Damit sinken rückwirkend für das Kalenderjahr die PKV Beiträge. Diese Praxis hat auch bei den gesetzlichen Krankenkassen mit den Wahltarifen Einzug gehalten.

Es ist durchaus üblich, dass die Versicherten die Kosten für Behandlung, Leistungen von Ärzten, Heil- und Hilfsmittel zunächst selbst übernehmen und abwarten, ob die Beitragsrückerstattung am Ende des Jahres die Aufwendungen übersteigt, oder ob es lohnt, die Rechnungen einzureichen. Handelt es sich jedoch um Ausgaben für das Krankenhaus, wären dies keine guten Tipps. Die Versicherer haben mit dem Krankenhaus in der Regel eine Kostenübernahmevereinbarung, da es hierum zu viel Geld geht, als dass die Kranken noch diese Finanzierung stemmen sollten.

Muss die Beitragsrückerstattung dem Finanzamt angezeigt werden?

Die Rückzahlung von Teilen des Beitrags unterliegt nicht der Steuerpflicht, wirkt sich aber dennoch steuerlich aus. Die Steuerpflichtigen müssen nämlich den Krankenversicherungsbeitrag, den sie steuerlich absetzen möchten, um die Rückerstattung bereinigen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Juni 2018,  Az. X R 41/17).  Dies gilt für die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung genauso, wie für die Wahltarife der Ersatzkassen. Dies dem Finanzamt zu verschweigen, ist nicht hilfreich, da die Versicherer über die Beitragsrückerstattung an die Finanzämter Meldung machen und diese Informationen weitergeben. Der Datenschutz bleibt hier außen vor.

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