Im Falle einer Arbeitslosigkeit erhalten Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (ALG I) maximal 67 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. Damit lässt sich jedoch meist der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten. Denn die vielen Kosten wie Miete, Kredite oder andere regelmäßig anfallende Zahlungen sind fix. Um die Lücke zwischen gesetzlichem Arbeitslosengeld und dem bisherigen Lohn oder Gehalt zu schließen, bietet es sich mitunter an, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen – denn sie schützt vor den finanziellen Folgen einer Arbeitslosigkeit aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung.

Eine private Arbeitslosenversicherung können alle abschließen, die:

• in einem ungekündigten (auch befristeten) Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht stehen – Ausbildungs- oder Probearbeitsverhältnisse sind dabei ausgeschlossen,
• pro Woche mindestens eine Arbeitszeit von 15 Stunden haben,
• einen monatlichen Lohn von mindestens 1.000 Euro erhalten,
• nicht mit ihrem Arbeitgeber verwandt sind,
• mit ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind.

Das bietet eine private Arbeitslosenversicherung

Je nach Anbieter unterscheidet sich der Leistungsumfang einer privaten Arbeitslosenversicherung. Der Leistungszeitraum ist aber in den meisten Fällen auf maximal 23 Monate begrenzt. Leistungen aus der Versicherung erhält der Versicherte nur, wenn er unverschuldet arbeitslos wird, also nicht selbst gekündigt hat. Die Leistungszahlungen erfolgen nach der vertraglich vereinbarten Wartezeit. Dabei gilt: Die Wartezeit beginnt ab dem in der Police genannten Versicherungsbeginn. Die private Arbeitslosenversicherung zahlt dann bis zum Ende der Arbeitslosigkeit aber höchstens 23 Monate, gekoppelt an den Anspruch auf das ALG I. Per Definition endet eine Arbeitslosigkeit „durch Aufnahme eines neuen entgeltlichen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit (auch wenn weiterhin Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit wie etwa ein Gründungszuschuss bezogen werden)“.

Wieviel zahlt eine private Arbeitslosenversicherung?

Die maximale Leistung der sogenannten Arbeitslosenzusatzversicherung beträgt 1.500 Euro. Dabei ist zu beachten, dass die monatliche Leistung der privaten Arbeitslosenversicherung die Einkommenslücke nicht überschreiten darf. Diese errechnet sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen (durchschnittliches sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate einschließlich Einmalzahlungen) multipliziert mit dem Faktor 0,33, wenn Sie Kindergeld erhalten, ansonsten multipliziert mit dem Faktor 0,40.

Das kostet eine private Arbeitslosenversicherung

Eine private Arbeitslosenversicherung kostet je nach Leistungshöhe etwa 5 bis 50 Euro pro Monat. Günstige Tarife gibt es bereits ab auch schon für unter fünf Euro pro Monat. Bei so einem Tarif erhält der Versicherte dann 100 Euro pro Monat bei Arbeitslosigkeit. Für eine Leistung von 1.000 Euro muss dann ein Versicherungsbeitrag in Höhe von knapp 50 Euro im Monat gezahlt werden. Für den höchsten monatlichen Auszahlungsbetrag (1.500 Euro) müssen Versicherte knapp 60 Euro pro Monat zahlen. Wer für seine Versicherung statt monatlicher eine jährliche Zahlweise wählt, kann deutlich sparen.

Vertragslaufzeit:

Und: Je länger die Vertragslaufzeit angesetzt ist, desto günstiger wird eine private Arbeitslosenversicherung. Für Policen mit längerer Vertragslaufzeit wird der Beitrag alle fünf Jahre unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren neu berechnet – dazu zählen der zu erwarteten Schadenaufwand, die Kosten für den Vertrieb, die Verwaltungskosten sowie ein pauschaler Zuschlag. Ergibt sich daraus eine Erhöhung, kann die Versicherung den Beitrag entsprechend anpassen.

Freiwillige, private Arbeitslosenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Auch Beschäftigte, die nicht beitragspflichtig sind, können sich mit einer freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit absichern. Das gilt etwa für Existenzgründer, die zum Zeitpunkt der Gründung arbeitslosenversichert sind. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige muss man innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur beantragen. Die Beitragszahlung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden. Da der Beitragssatz für Selbstständige (die Beitragshöhe unterscheidet sich zwischen alten und neuen Bundesländern, ist aber unabhängig vom vorherigen Verdienst) in den vergangenen Jahren allerdings stark gestiegen ist, lohnt sich die Absicherung über die freiwillige Weiterversicherung für sie kaum (noch).

Für das Jahr 2020 liegt der Beitragssatz bei 2,4 Prozent und basiert den Bezugsgrößen von 3.290 Euro (West) und 3.115 Euro (Ost). Der monatliche Beitrag liegt somit bei 78,96 Euro (West) und 74,76 Euro (Ost). Eine Sonderregelung besteht bei den Zahlungen für Gründerinnen und Gründer: Sie zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung (und fürs Folgejahr) mit 39,48 Euro (West) und 37,38 Euro (Ost) nur die Hälfte der monatlichen Beiträge. Für die Auszahlung gilt dann: Wer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung als Selbstständiger freiwillig weiterversichert war, erhält seine Leistung anhand eines fiktiven Arbeitsentgeltes. Dabei kommt es aber zu stark unterschiedlichen Auszahlungshöhen: Ein Selbstständiger ohne Berufsausbildung erhält 866,10 Euro ALG pro Monat, wer einen (Fach-) Hochschulabschluss hat, bekommt dagegen monatlich 1.529,40 Euro.

Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (ALG I) gehört neben der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung zum Sozialversicherungssystem in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, den Lebensunterhalt von Arbeitslosen durch Arbeitslosengeld abzusichern, bis diese wieder ein Beschäftigungsverhältnis finden. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung stellt außerdem auch weitere Leistungen zur Arbeitsförderung zur Verfügung.

Dazu gehören:

• Arbeitsvermittlung
• Hilfe bei der beruflichen Eingliederung
• Beratung und Unterstützung bei der Berufswahl und Berufsausbildung
• Förderung der beruflichen Weiterbildung
• Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
• Unterstützung für den Verbleib in Beschäftigung
• Unterstützung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

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