Beim Zahnersatz Maßstab für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Die Regelversorgung ist eine einfache Zahnersatzausführung mit preiswerten Material- und Laborkosten.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt dabei maximal 65% der Regelversorgung als Festzuschuss (bei 10-jähriger Bonusheft-Vorsorge!).
Darüber hinaus wird der Zahnarzt aber in den meisten Fällen eine höherwertige Versorgungsform anbieten, an deren Mehrkosten sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr beteiligt.