Der Eigenanteil im Versicherungsfall. Kann als absoluter oder prozentualer Selbstbehalt vereinbart werden.
Selbstbehalte sind ein wichtiges Element in der privaten Krankenversicherung.
Für Selbstbehalt gilt grundsätzlich:
Je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist, desto günstiger fällt der Beitrag für den entsprechenden Tarif aus.
Laut Gesetz (§193 VVG) darf die Selbstbeteiligung pro Jahr und Person maximal 5.000,00 Euro betragen.