Privatversicherte gehen zum Leistungserbringer (Arzt, Zahnarzt etc) und lassen sich behandeln. Sie erhalten dafür eine Rechnung. Sie entscheiden sich durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) in welchem Maß und Umfang sie das Kostenrisiko „rückdecken“ wollen. Also wie viel Euro wollen Sie für die beim Leistungserbringer entstandenen Kosten von einem abgeschlossenen Tarif bei einem PKV-Unternehmen erstattet bekommen. Je höher dabei der Kostenersatz ausfällt, desto höher ist der entsprechende Tarif-Beitrag. Ist der Tarif-Beitrag niedrig, dann reduziert sich i.d.R. damit auch der Kostenersatz für in Anspruch genommene Gesundheitsleistungen und die jeweilige Eigenbeteiligung in Euro fällt entsprechende höher aus.