Privatpatientenstatus dank Arbeitgeber

Angesichts des Fachkräftemangels über alle Branchen hinweg, sind die Unternehmen auf zusätzliche Trümpfe angewiesen, mit denen sie ihre Mitarbeiter halten oder neue gewinnen können. Neben flexiblen Arbeitszeiten, Sonderzahlungen, Sportgruppen und Zuschüssen zu Kinderbetreuung kann die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein Instrument zur Mitarbeiterbindung sein.

Denn die Krankenzusatzversicherung kann den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzen. Je nach Bedarf stellt sich das Unternehmen zusammen, welche Leistungen übernommen werden sollen. Dazu zählen beispielsweise (Teil-)Erstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen, Chefarztbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, finanzielle Beteiligung bei Brillen und Hörgeräten oder Tagegelder für Kur- und Krankenhausaufenthalte.

Mittlerweile bieten über 22.300 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung an. Als Folge davon steigt auch die Anzahl der Arbeitnehmer, die eine bKV in Anspruch nehmen. Somit verfügen inzwischen mehr als 1,8 Millionen Personen in Deutschland über eine betriebliche Krankenversicherung.

Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung

Die Leistungen einer bKV werden als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Welche Gesundheitsleistungen abgedeckt sind, hängt von den Rahmenbedingungen der betrieblichen Krankenversicherung, die vom Arbeitgeber eingerichtet wurde.

Hier ist eine Liste möglicher abgedeckter Leistungen einer bKV:

  • Zahnbehandlungen und Zahnreinigungen
  • Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
  • Akupunktur oder Osteopathie
  • Physiotherapie und Rehabilitation
  • Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks
  • Arzneimittel
  • Gesundheitskurse
  • Hörgeräte
  • Impfungen
  • Psychotherapie

Zu beachten ist, dass der Umfang der Gesundheitsleistungen in einer bKV von der jeweiligen Police und den Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und der Versicherungsgesellschaft abhängt. Das bedeutet, dass die Unternehmen auswählen, welche Gesundheitsleistungen für die Mitarbeiter angeboten werden.

Vorteile für Arbeitgeber

Die Vorteile auf Seiten der Arbeitgeber liegen beispielsweise bei einer höheren Attraktivität für Mitarbeiter. Es steigert das Ansehen und die Wahrnehmung beim Personal als ein Unternehmen, dem das Wohl der Mitarbeiter wichtig ist. Denn mit der betrieblichen Krankenversicherung wird jedem Angestellten ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz gewährt, der günstiger als im Privatabschluss ist. Da außerdem auch Familienangehörige mit erleichterten Aufnahmekriterien versicherbar sind, gibt das einen zusätzlichen positiven Wahrnehmungseffekt von Seiten der Mitarbeiter. Nicht zu vernachlässigen ist für Unternehmen die Anzahl der Fehltage. Denn durch eine bessere Versorgung können die Mitarbeiter im Krankheitsfall schneller genesen und damit wieder arbeitsfähig werden.

Darüber hinaus stellt die betriebliche Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung dar. Und ein weiteres Plus: Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Vorteile für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ergeben sich ebenfalls einige Vorteile. Zum Beispiel können sie auf exklusive Produkte zurückgreifen, die ihnen nur im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen zur Verfügung stehen. Das Preis-Leistungsverhältnis ist meist besser als bei einem privaten Abschluss. Zudem können Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zum 27. Lebensjahr oftmals kostenlos mitversichert werden.

Finanziert der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung, entfällt die Gesundheitsprüfung. Übernimmt der Mitarbeiter die Beiträge selbst, sind die Fragen zumindest stark vereinfacht. Selbstverständlich unterliegen die Antworten der Schweigepflicht und der Arbeitgeber erfährt nichts davon. In der Regel gibt es keine Wartezeiten.

Um von der betrieblichen Krankenversicherung zu profitieren, gibt es drei Möglichkeiten. Entweder

  • das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und der Mitarbeiter Beitragszahler oder
  • das Unternehmen ist sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler oder
  • das Unternehmen und der Mitarbeiter teilen sich die Beiträge.

Die Abwicklung der Arztrechnungen übernimmt der Mitarbeiter direkt mit der Versicherungsgesellschaft. Dafür sendet er die Rechnungen an den Versicherer und erhält die Erstattung. Der Arbeitgeber bleibt bei diesem Prozess komplett außen vor. Er erfährt somit weder etwas über den Gesundheitszustand noch hat er administrativen Aufwand.

Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung

Je nachdem, welche Art der Beitragszahlung vorliegt, ergibt sich die steuerliche Behandlung.

Der Arbeitgeber hat, wie schon erwähnt, die Möglichkeit, die Beträge als Betriebsausgaben abzusetzen.

Für den Arbeitnehmer ergeben sich üblicherweise folgende Wege: die Versteuerung nach dem geldwerten Vorteil, die Nettolohnversteuerung sowie die pauschale Versteuerung. Zu beachten ist allerdings für Angestellte dabei, dass die Beiträge der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, kann er den Vertrag auf eigene Rechnung in entsprechend angepasster Form weiterführen.

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