Keine Gesundheitsprüfung bei PKV-Tarifwechsel
Wird bei einem Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung (PKV) im neuen Tarif ein Risikozuschlag erhoben, ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des erstmaligen Abschlusses des Versicherungsvertrags bei diesem Versicherer Basis der Risikoeinstufung.