Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen

Neben den für alle Krankenkassen verbindlichen Leistungen für ihre Versicherten können die Anbieter auch die Kosten für diverse freiwillige Zusatzleistungen übernehmen. Dabei un­ter­schei­den sich die vielen Angebote je nach Kasse.

Welche freiwilligen Zusatzleistungen die Kassen ihren Mitgliedern bieten

Derzeit zählen 55 Prozent der Deutschen das hie­sige Gesundheitssystem zu den drei besten Sys­temen der Welt. Vor einem Jahr jedoch lag der Wert noch bei 59 Prozent und davor bei 64 Prozent. Die Unzufriedenheit nimmt also zu, wie die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers in einer Umfrage festgestellt hat.

Und dabei hatte sich der Gesetzgeber mit der letzten Gesundheitsreform 2015 das Beibehalten einer hohen Qualität in der Gesundheitsversorgung auf die Fahnen geschrieben. Auch angesichts der Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und der damit einhergehenden zunehmend älteren Versichertengemeinschaft soll allen eine gute Gesundheitsversorgung garantiert werden. Darum soll es einen Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geben.

Verschiedene Leistungen:

Zum einen geschieht dies durch den Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell bestimmen kann. Zum anderen können die Krankenkassen sich in den Mehrleistungen unterscheiden. So gibt es viele Behandlungen, die gesetzlich für alle Krankenkassen gleich geregelt sind, doch einige besondere Angebote hängen von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Bonusprogramme und verschiedene Gesundheitskurse, etwa für Bewegungstherapie aber auch zur Stressbewältigung, zählen zu den freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen. Dabei belohnen die Versicherer die Versicherten mit einem „Bonus“, wenn sie regelmäßig Termine für die Vorsorgeuntersuchungen, etwa den Hautkrebs-Check oder den Check-up-35 oder eben einen der vielen Kurse, wahrnehmen und sich das in einem Bonusheft quittieren lassen.

Telefonische Beratung und Alternativmedizin

Daneben gibt es noch viele weitere Möglichkeiten den Service seiner Krankenkassen zu nutzen. Während eine Kasse zum Beispiel die Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme ohne Einschränkung übernimmt, leistet eine andere zwar auch, aber nur im Rahmen des sogenannten Globalbudgets.
Bei diesem, auch Gesundheitskonto genannten, Prinzip sind mehrere Leistungen mit einem gewissen Budget ausgestattet. Erreicht man diese Summe, kann man darüber hinausgehende Leistungen daraus nicht mehr in Anspruch nehmen.

Ganz allgemein bieten viele Krankenkassen mittlerweile eine medizinische Telefonberatung an. Versicherte können dort Experten zu Gesundheitsthemen befragen. Das Angebot der Krankenkassen steht dabei oft 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Doch nicht auf jede Frage gibt es sofort eine Antwort. In diesen Fällen gibt Rückrufe durch die jeweiligen Fachärzte.

Des Weiteren hält die alternative Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung Einzug bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Die Akupunktur beispielsweise für chronische Beschwerden der Lendenwirbelsäule hat es bereits in den Katalog der gesetzlichen Kassenleistung geschafft. Allerdings unter der Bedingung, dass sie von einem Arzt durchgeführt wird, der über eine entsprechend nachgewiesene Qualifikation verfügt. Die Kosten eines Heilpraktikers werden nicht übernommen. Aber auch als Zusatzleistung gewinnt die Naturheilkunde oder auch homöopathische Medikamente an Bedeutung und wird von manchen Kassen angeboten.

Impfungen und Zahnarztleistungen

Weitere Zusatzleistungen der Krankenkassen betreffen Impfungen, die für spezielle Reisegebiete gelten. Für gesetzlich Krankenversicherte können diese Impfungen mit hohen Kosten verbunden sein. Einige Krankenkassen springen hier ein und bezahlen diesen Impfschutz, wenn das Robert-Koch-Institut diesen empfohlen hat.

Freiwillige Zahnarztleistungen der Krankenkasse gibt es mithilfe des Bonusheftes für den Zahnarztbesuch. Hat der Versicherte regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen und kann dies durch das Bonusheft nachweisen, kann er im Falle eines Zahnersatzes davon profitieren: Denn beim Zahnersatz erstattet die Kasse lediglich 50 Prozent der Kosten einer Regelversorgung. Alles darüber hinausgehende, muss der Versicherte selbst bezahlen. War er nun regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle, bekommt er ab dem sechsten Jahr 60 Prozent und ab dem elften Jahr 65 Prozent erstattet.

Vergleichen lohnt sich:

Ein Vergleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt daher nicht nur in punkto Zusatzbeitrag. Wer gern beispielsweise die Kursangebote seiner Krankenkasse nutzen möchte, ist gut beraten, auf diese Mehrleistungen zu achten.

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