Freigabeverfahren in der PKV

Freigabeverfahren ist ein Instrument des Verbraucherschutzes in den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft.

Freigabe ist dann möglich, wenn ein Kunde einer Privaten Krankenversicherung (PKV) von einem anderen Privaten Krankenversicherer „ausgespannt“ wird, also den Risikoträger wechselt. Diese sogenannte Umdeckung ist regelmäßig für den Kunden eher nachteilig, auch wenn heute für einen Teil der Kunden Übertragungswerte mitgegeben werden.

Mit der Freigabeverhandlung wird der bisherige Versicherer beauftragt. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der neue Versicherer den Vertrag freigeben und der bisherige Vertrag wird fortgeführt.

Die Wettbewerbsrichtlinien wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) abgestimmt und erstellt.

Die Besonderheit der Umdeckung ist auch im Verhaltenskodex Vertrieb enthalten:

Bei Abwerbungen bzw. Umdeckungen von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten Die Abwerbung von Versicherungsverträgen ist nur mit wettbewerbskonformen Mitteln zulässig. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Besonders im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über eventuelle Nachteile konkret aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Beratungsdokumentation.

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