Das Primärarztprinzip ist die Auflage des Versicherers, sich bei Behandlungsbedürftigkeit zuerst an einen Hausarzt zu wenden.
Siehe Hausarztprinzip .
Das Primärarztprinzip ist die Auflage des Versicherers, sich bei Behandlungsbedürftigkeit zuerst an einen Hausarzt zu wenden.
Siehe Hausarztprinzip .