BaZ sind i.d.R. auf Zeit gewählte Beamte, wie zum Beispiel der Landrat, ein Oberbürgermeister, hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete oder der Kanzler einer Universität. Sie haben einen Beihilfeanspruch und erwerben auch Anwartschaften auf später Versorgungsbezüge.

Wenn Sie die Beihilfe nutzen wollen, also in eine PKV übertreten, dann sollte diesem Personenkreis bewusst sein, dass Sie unter Umständen auch nach Ende der Zeit als Beamter auf Zeit in der PKV verbleiben müssen, weil Sie nicht in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren oder dann das 55. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 5 Jahre kein Mitglied einer GKV waren.

Der Beihilfeanspruch endet mit dem Ende der Zeit als Beamter auf Zeit (BaZ). Ggf. lebt er später wieder auf, wenn Anwartschaften auf Versorgungsbezüge erreicht wurden.

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