Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt automatisch auch in die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) ein. Jede gesetzliche Krankenkasse verfügt über eine Pflegekasse. Der einheitliche Beitragssatz liegt für 2020 bei 3,05 Prozent respektive für über 23-jährige Versicherte ohne Kinder bei 3,30 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens.

Ausnahme:

Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss nicht in die GPV einzahlen. Auf Antrag ist stattdessen der Abschuss einer privaten Pflege-Pflichtversicherung möglich.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind gesetzlich festgeschrieben und gelten als Grundabsicherung. Sie leistet auf Antrag, wenn Versicherte länger als ein halbes Jahr lang auf Hilfe und Pflege im Alltag angewiesen sind. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Wenn ein Versicherter bei seiner Krankenkasse einen Leistungsantrag stellt, wird dieser zur Pflegekasse weitergeleitet. Ein Gutachter prüft dann den Hilfsbedarf und legt einen von fünf Pflegegraden fest.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung erstattet entweder die Kosten für die stationäre Pflege im Pflegeheim oder für einen ambulanten Pflegedienst. In letzterem Fall erbringt sie Pflegesachleistungen, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt und die direkt an den Pflegedienst gezahlt werden. Übernehmen hingegen Verwandte oder Vertraute die Pflege des Versicherten zu Hause, bezahlt die Kasse ein Pflegegeld. Der Höchstsatz liegt bei 901 Euro im Monat (siehe Tabelle).

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind miteinander kombinierbar. Wenn also zum Beispiel nur 40 Prozent der Pflegesachleistungen des ambulanten Pflegedienstes für in Anspruch genommen werden, weil der Rest des Pflegeumfangs in häuslicher Pflege erfolgt, erhält der Pflegebedürftige noch 60 Prozent Pflegegeld. Sämtliche Kosten, die die gesetzlich festgelegten Beträge übersteigen, müssen Versicherte selbst bezahlen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege in Euro

Pflegegeld Pflegesachleistungen1
Pflegegrad 1 0 0
Pflegegrad 2 316 689
Pflegegrad 3 545 1.298
Pflegegrad 4 728 1.612
Pflegegrad 5 901 1.995

1zweckgebundene Kostenerstattung an einen Pflegedienst; Quelle: Bundesgesundheitsministerium  

Gesetzlich Pflegeversicherte und ihre Angehörige haben zudem einen Anspruch auf eine Pflegeberatung, über den die Pflegekasse innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsstellung informieren muss. Diese bieten Beratungsstellen oder spezielle Berater kostenfrei an. Sie informieren über passende Unterstützungsangebote und können Betroffenen dabei, die Pflege zu organisieren.

Weitere Leistungen:

Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld optimieren, zahlt die Pflegekasse jeweils bis zu 4.000 Euro. Zum Beispiel für eine Rollstuhlrampe vor dem Haus oder den Badezimmerumbau inklusive einer barrierefreien Dusche. Dazu muss allerdings vorab ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern, wie ein Pflegebett oder eine Rückenstütze, aber auch Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, können ebenfalls bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungs- und Betreuungsbeträge für Pflegebedürftige

Wer zu Hause gepflegt wird, kann zudem einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat erhalten, etwa für eine Haushaltshilfe oder eine Alltagsbegleitung durch geschulte Helfer. Dies kann über Wohlfahrtsverbände oder Sozialstationen organisiert werden. Welche Dienstleistungen konkret abgedeckt sind, regelt jedes Bundesland individuell.
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige ihren Entlastungsbetrag auch für die Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege einsetzen. Die Erstattung erfolgt jeweils in Nachgang gegen Einreichung der Quittungen.Wer hingegen in einem Heim gepflegt wird, erhält höhere monatliche Sätze (siehe Tabelle) bis zu 2.005 Euro in Pflegegrad 5. Wie bei der häuslichen Pflege gibt es auch für Pflegebedürftige im Heim einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der hier Betreuungsbetrag genannt wird. Davon lassen sich zum Beispiel eine stundenweise Einzelbegleitung oder die Teilnahme an Gruppenbeschäftigungen finanzieren.Leistungen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege

  Zuschuss zur Pflege in Euro1
Pflegegrad 2 770
Pflegegrad 3 1.262
Pflegegrad 4 1.775
Pflegegrad 5 2.005

1monatliche Leistungssätze seit 2017; Quelle: Bundesgesundheitsministerium 2019