Vorsorgeuntersuchungen in der Privaten Krankenversicherung

Vom allgemeinen Check-up bis zur Früherkennung von Krebs, Herz-Kreislauf-Problemen oder Diabetes: Das deutsche Krankenversicherungssystem sieht viele regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vor. Welche das sind, und wann sie genutzt werden können, erfahren Sie hier.

Vier von zehn Deutschen gehen nicht regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen, die ihnen von der Krankenkasse eigentlich bezahlt würden. Bei den Männern ist es mit 47 Prozent fast die Hälfte und bei den Frauen jede Dritte. Das ermittelte das Meinungsforschungsinstitut GfK in einer repräsentativen Umfrage für das Patientenmagazin „Hausarzt“.

Dabei sind die Gründe so vielfältig wie die Menschen selbst. Allerdings gibt eine große Mehrheit derjenigen, die nicht auf die Angebote der Krankenkassen zurückgreifen (67,5 Prozent), an, dass sie nur zum Arzt gehen, wenn sie krank sind. Weitere 42 Prozent wissen demnach nicht einmal, welche Vorsorgeuntersuchungen es überhaupt gibt. 31,7 Prozent vergessen einfach, einen Termin zu vereinbaren. Rund 18 Prozent ist der Gedanke an diese Untersuchungen unangenehm. „Keine Zeit“ nennen 15 Prozent der Befragten als Grund. Knapp 12 Prozent fürchten sich vor einer schlimmen Diagnose und fast 7 Prozent halten die Untersuchungen für unnötig.

Frühzeitige Hinweise:
Dabei entwickeln sich viele Krankheiten, wie Haut- oder Darmkrebs, Diabetes oder Bluthochdruck zunächst ohne Symptome und daher eher schleichend und unbemerkt. Nur die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen können frühzeitige Hinweise auf diese Krankheiten geben.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine allgemeine Früherkennungsuntersuchung sowie je nach Geschlecht und Alter diverse weitere an.

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Check-up: Diese Untersuchungen bezahlt die PKV

Bei dieser allgemeinen Untersuchung sollen Vorbelastungen erfragt und mit ergänzenden Tests Risiken für Erkrankungen eingeschätzt werden, um frühzeitig gegensteuern zu können. Für Erwachsene im Alter zwischen 18 und 34 Jahren übernimmt die Krankenkasse eine einmalige Untersuchung. Ab 35 können die Versicherten dann alle drei Jahre den Check-up vornehmen lassen.

Neben einer Anamnese zur Klärung von Vorerkrankungen und familiären Belastungen wird der Impfstatus überprüft. Zudem gibt es eine körperliche Untersuchung inklusive einer Messung des Blutdrucks. Gegebenenfalls werden auch Blutfettwerte und der Blutzucker im nüchternen Zustand getestet.

Der Arzt bespricht die Ergebnisse mit dem Patienten. Sollte es notwendig sein, empfiehlt der Mediziner etwa mehr Bewegung, eine Ernährungsumstellung oder Maßnahmen zur Stressbewältigung. Auch Informationen zum Rauchen oder zum Umgang mit Alkohol gehören dazu.

Zahnvorsorge

Erwachsene ab 18 Jahren können zweimal im Jahr für eine Vorsorgeuntersuchung im Rahmen des Bonusheftes zum Zahnarzt gehen. Bei einer lückenlosen Führung des Heftes können im Fall von Zahnersatz mehr Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Auch Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren können einmal pro Halbjahr untersucht werden. Davor gelten abweichende Intervalle. So findet die erste zahnärztliche Untersuchung zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat, die zweite zwischen dem 10. und 20. Monat und die dritte dann zwischen dem 21. und vollendeten 33. Lebensmonat statt. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gibt es drei weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Bei den Kleinen geht es dann vor allem darum, das Kariesrisiko einzuschätzen, die Mundhöhle zu untersuchen sowie zur Mundhygiene zu beraten. Eventuell kann eine lokale Fluoridierung zur Härtung des Zahnschmelzes sowie eine Fissuren-Versiegelung vorgenommen werden.

Krebsvorsorge

Viele Krebserkrankungen können, wenn sie – oder ein Vorstufe davon – frühzeitig entdeckt werden, gut behandelt werden. Die (vollständigen) Heilungschancen sind umso besser, je eher eine Veränderung bemerkt wird. Daher kommt den diversen Krebs-Früherkennungsuntersuchungen eine große Bedeutung zu.

Für Frauen

Die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs können Frauen bereits ab 20 Jahren jährlich beanspruchen. Für die Untersuchung der Brust auf mögliche Veränderungen besteht für Frauen ab 30 Jahren ein Anspruch. Ab dem Alter von 50 bis zu 69 Jahren werden die Frauen außerdem alle zwei Jahre zu einem Mammografie-Screening eingeladen.

Schwangere Frauen werden zudem in ihrer Schwangerschaft und der ersten Zeit mit dem Neugeborenen besonders betreut. Dazu zählen diverse Untersuchungen, vornehmlich Ultraschall-, Blut- und Urintests, sowie die Unterstützung durch eine Hebamme.

Frauen bis 25 Jahren können jährlich von einem Chlamydien-Test Gebrauch machen. Eine Infektion mit diesem Bakterium zählt weltweit zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen und stellt diverse Risiken dar. So können eine ungewollte Sterilität, Schwangerschaftskomplikationen oder Infektionen der Neugeborenen eine Folge der Infektion sein.

Für Männer und Frauen

Um Hautkrebs rechtzeitig zu bemerken, können sich Männer und Frauen ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu einem Hautarzt begeben. Gleichfalls für beide Geschlechter gibt es die Vorsorgeuntersuchung des Darms. Ab 50 Jahren können Versicherte alle fünf Jahre zu einem Darmkrebs-Screening gehen. Das umfasst eine jährliche Stuhlprobe, die auf Blut untersucht wird, sowie eine Darmspiegelung alle zehn Jahre.

Speziell für Männer ab 45 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Prostata-Untersuchung, um dort Krebs auszuschließen.

Untersuchungen für Kinder und Jugendliche

Eltern können und müssen mit ihrem Nachwuchs zahlreiche Vorsorge-Termine wahrnehmen. Bereits kurz nach der Geburt findet die 1. Untersuchung (U1) statt. Bis zur 5. Woche des Babys gibt es dann insgesamt drei Untersuchungen. In den nächsten Monaten und Jahren folgen immer wieder Termine, bei denen der allgemeine Zustand sowie die Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt stehen. Zudem werden die empfohlenen Impfungen vorgenommen.

Sobald das Kind in die Schule kommt, gibt es allerdings keine U-Untersuchungen mehr. Erst in der Pubertät zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr steht wieder eine ärztliche Untersuchung an.

Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Zwar können sich Privatpatienten darauf verlassen, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auch für sie gelten. Doch Versicherte in der Privaten Krankenversicherung wünschen sich oft eher über die gesetzlichen Angebote hinausgehende Leistungen. Mitglieder der Krankenkassen müssen für solche Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst aufkommen.

Leistungsstarke private Tarife umfassen beispielsweise die Glaukom-Früherkennung (grüner Star) ab 40 Jahren, eine Hormonbestimmung (Testosteron) bei Bedarf bei Männern ab 40 Jahren, einen jährlichen Bluttest zur Früherkennung von Prostatakrebs bei Männern oder eine Ultraschalluntersuchung der Brust bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre.

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