Die seit 1995 obligatorische, gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich die Pflegegrundversorgung ab. Tatsächlich notwendige Ausgaben liegen aber fast immer deutlich höher und müssen von den Betroffenen selbst aufgebracht werden.

Was da auf pflegebedürftige Menschen, gegebenenfalls auch auf ihre Kinder und Enkel zukommen kann, zeigt eine Berechnung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK): 2021 werden Heimbewohner demnach Kosten von durchschnittlich knapp 2.000 Euro im Monat selbst zu tragen haben. Dieser Betrag dürfte wegen der demografischen Entwicklung in Zukunft noch steigen.

Modelle der Pflegezusatzversicherung

Immer mehr Menschen denken deshalb über eine Pflegezusatzversicherung als private Vorsorge nach. Dabei stehen im Prinzip drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl:

  • die Pflegetagegeldversicherung
  • die Pflegekostenversicherung
  • die Pflegerentenversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Die populärste Variante ist die Pflegetagegeldversicherung. Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, erhält der oder die Versicherte pro Tag eine vertraglich vereinbarte Summe. Die Höhe dieses Pflegetagegelds ist je nach Pflegegrad gestaffelt. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt und reicht von Pflegegrad 1 bis zum höchsten Pflegegrad 5.

Wofür das Tagegeld eingesetzt wird, entscheidet der Versicherte selbst – sei es für einen ambulanten Pflegedienst, für einen Teil der Heimkosten oder für eine Haushaltshilfe, um nur einige Beispiele zu nennen. Welche Kosten tatsächlich entstehen, spielt dabei keine Rolle. Das Tagegeld wird in jedem Fall in der vereinbarten Höhe ausgezahlt. Es müssen auch keine Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden. Und: Beim Pflegetagegeld haben Versicherte unter Umständen Anspruch auf staatliche Zuschüsse („Pflege-Bahr“).

Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung springt die Versicherung für jene Leistungen ein, die durch die gesetzliche Versicherung nicht abgedeckt sind. Die Kosten müssen allerdings nachgewiesen werden, das Geld kann also nicht nach eigenem Ermessen ausgegeben werden.

Ein Vorteil dieses Modells der Pflegezusatzversicherung besteht darin, dass die Tarife meist günstiger sind als Pflegetagegeldtarife. Es eignet sich beispielsweise für Menschen, die einen professionellen ambulanten Pflegedienst nutzen oder einen Heimplatz finanzieren möchten. Bei einer zweiten Variante der Pflegekostenversicherung werden die Leistungen der gesetzlichen Versicherung pauschal verdoppelt. Hier müssen dann keine Belege eingereicht werden.

Pflegerentenversicherung

Eine monatliche Rente erhalten Pflegebedürftige, die eine Pflegerentenversicherung abgeschlossen haben. Je nach Pflegestufe wird ein bestimmter Prozentsatz der vereinbarten Rentensumme ausgezahlt. Auch hier können Versicherte wieder frei über das Geld verfügen. Ob sie zu Hause oder in einem Heim gepflegt werden, ist dabei unerheblich.

Pflegezusatzversicherung: Ähnlich wie die private Krankenversicherung dient eine Pflegezusatzversicherung der optimalen, persönlichen Absicherung. Die Beitragshöhe hängt nicht vom Einkommen, wohl aber – unter anderem – vom Alter, vom allgemeinen Gesundheitszustand und von Vorerkrankungen ab.

Auch sollten Kunden bedenken, dass Beitragsanpassungen auf sie zukommen könnten. Dennoch gilt wie etwa auch bei der Rentenversicherung: Die durch die demografische Entwicklung entstehende Versorgungslücke lässt sich nur durch private Vorsorge schließen.