Dabei handelt es sich um ein Versicherungsprodukt der privaten Krankenversicherung, bei dem der Versicherte im Falle der Pflegebedürftigkeit einen bei Vertragsabschluss fest vereinbarten Tagessatz erhält.
Die Höhe des Pflegetagegelds variiert in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit und bei einigen Tarifen je nachdem, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt.
Die Zahlung des Pflegetagegelds ist dabei unabhängig von den tatsächlich durch die Pflegebedürftigkeit verursachten Kosten, weshalb keine Kostennachweise erforderlich sind.
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