Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
GKV Leistungen beim Arzt:
Die Behandlung erfolgt grundsätzlich durch Vertragsärzte der GKV; ein Arztwechsel ist nur eingeschränkt möglich.
Für Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel gelten Festbeträge oder Höchstpreise. Daneben gelten je Mittel folgende Selbstbeteiligungen:
- Arzneimittel: Je Medikament 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro; jedoch nicht mehr als den tatsächlichen Preis. Von dieser Zuzahlung können Arzneien dann ausgenommen werden, wenn sie gemäß Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz mindestens 30% unter dem Festbetrag liegen.
- Heilmittel: 10% der Kosten für jedes Mittel plus 10 Euro je Verordnung.
- Hilfsmittel: Die Zuzahlung beträgt für jedes Hilfsmittel 10% (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro). Eine Versorgung zum Festbetrag ist nicht zuzahlungsfrei. Für Sehhilfen wird grundsätzlich nicht mehr geleistet (Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre und schwer Sehbeeinträchtigte).
- Wird ein Mittel oberhalb des Festbetrags gewählt, trägt der Patient die Preisdifferenz zu 100%.
- Darüber hinaus wird vom Versicherten für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung von 10% (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro) verlangt.
GK Leistungen im Krankenhaus:
GKV-Versicherte sind verpflichtet, das vom Arzt in der Einweisung genannte Krankenhaus aufzusuchen (grundsätzlich das ihrem Wohnort nächstgelegene Vertragskrankenhaus). Die Behandlung erfolgt – ohne Einflussmöglichkeit – durch den diensthabenden Arzt. Die Krankenkassen erstatten nur die allgemeinen Krankenhausleistungen. Das bedeutet unter anderem Unterbringung im Mehrbettzimmer. Als Zuzahlung müssen für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr 10 Euro pro Tag gezahlt werden.
GKV Leistungen beim Zahnarzt:
Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt für Zahnersatz nur Festzuschüsse an. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Befund ab (z.B. ein fehlender Zahn) und orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten einer einfachen Versorgung. Der GKV-Versicherte erhält als Festzuschuss 50% auf diese durchschnittlichen Kosten einer einfachen Versorgung (nach 10-jähriger regelmäßiger Vorsorge erhält der Versicherte von diesen 50% maximal 30% Bonus hinzu, also insgesamt maximal 65%). Bei einer höherwertigen Versorgung beteiligt sich die GKV gar nicht oder nur mit dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung.
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