So gelingt Ihnen ein Krankenkassenwechsel

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, ist im Grunde sehr leicht. Dennoch gilt es, beim Krankenkassenwechsel einige Dinge zu berücksichtigen, damit der Versicherte letztlich die richtige Entscheidung trifft. Vor allem ein genauer Vergleich der Leistungen und des Beitrags gehören dazu.

Vorteile eines Krankenkassenwechsels

Der Gesetzgeber unterstützt den Wettbewerb im Gesundheitswesen ausdrücklich. Mehr medizinische Qualität, mehr Effizienz und weniger Bürokratie sind nur einige der Vorteile, die entstehen, wenn Krankenkassen untereinander konkurrieren und mit Leistungserbringern (Ärzten und Krankenhäusern) in Verhandlungen treten. Zu diesem Wettbewerb trägt auch die Möglichkeit des unproblematischen Wechsels der Versicherten von einer Krankenkasse in eine andere bei. Auch die Angehörigen, die in der Familienversicherung mitversichert sind, wechseln automatisch mit. Der Wechsel ist dabei ganz unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand des Mitglieds möglich, auch mit einer Schwerbehinderung.

Ein Beispiel:

Hat die Kasse einem schwerbehinderten Mitglied ein Hilfsmittel, etwa einen Rollstuhl, geliehen, muss dieser bei einem Wechsel üblicherweise zurückgegeben werden. Die neue Kasse wird allerdings für gleichwertigen Ersatz sorgen.

Kassenwechsel und Pflegeversicherung

Ein Krankenkassenwechsel zieht auch einen Wechsel der zuständigen Pflegeversicherung nach sich, da die Pflegekasse von der Krankenkasse abhängt. Darum beeinflusst ein Krankenkassenwechsel auch Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass Pflegegrade und Pflegegeld eigens beantragt werden müssen. Dafür genügt ein formloser Antrag, etwa: „Ich beantrage die Leistungen aus der Pflegeversicherung.“

Ein Pflegegrad wird in der Praxis von der neuen Pflegekasse meist problemlos übernommen, wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erstellt wurde, kann nach dem Wechsel allerdings auch anzweifelt werden. Dann muss unter Umständen die gesamte Prüfung bis hin zur Genehmigung der Pflegegrade erneut durchlaufen werden.

Pflegegrade

Ab 1. Januar 2017 gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade (PG), nach denen ein Pflegefall medizinisch eingeteilt wird. Weiter gilt der Grundsatz, dass die Leistungen der Pflegeversicherung mit der Bedürftigkeit, also mit dem Pflegegrad, steigen.

So geht ein Krankenkassenwechsel

Will ein gesetzlich Versicherter in eine andere Krankenkasse wechseln, sucht er sich im ersten Schritt seine neue Wunschkasse aus. Anschließend wird die aktuelle Krankenkasse mit einem Kündigungsschreiben über den Austritt informiert. Hier gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Innerhalb von 14 Tagen muss die Kasse die Kündigung bestätigen. Damit steht dem Wechsel in eine neue Krankenkasse nichts mehr im Wege. Sollte die neue Mitgliedschaft nicht lückenlos zustande kommen, ist der Versicherte automatisch über die vorherige Krankenkasse versichert.

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gilt nämlich erst dann als beendet, wenn die neue Krankenkasse die Aufnahme bestätigt. Diese Bescheinigung muss der pflichtversicherte Arbeitnehmer in seinem Unternehmen vorlegen. Freiwillig gesetzlich Versicherte zeigen als Beleg dieses Dokument bei ihrer vorherigen Kasse vor.

Für die neue Kasse muss nur noch der Antrag gestellt werden. Der findet sich auf der jeweiligen Homepage der Krankenkasse. Beim Ausfüllen müssen auf jeden Fall das Datum des Eintritts sowie die Vorversicherung angegeben werden.

Krankenkassenwechsel bei Krankengeldbezug

Bezieht der Versicherte Krankengeld, kann die Krankenkasse grundsätzlich ebenfalls gewechselt werden. Allerdings kann es bei der Auszahlung der Beträge Verzögerungen geben. Denn alle Anträge und eingereichten Dokumente müssen erneut bearbeitet werden.
So wird ebenfalls verfahren, wenn von der vorherigen Krankenkasse Behandlungen noch nicht genehmigt wurden. Diese müssen erneut beantragt werden. Wurde die Behandlung jedoch bereits begonnen, sollte die neue Kasse darüber informiert werden. Sie übernimmt auch die weiteren Kosten.

Nachteile eines Krankenkassenwechsels

Neue Anträge zu stellen oder alternative Heil- und Hilfsmittel zu erhalten, wären als Nachteile bei einem Wechsel der Krankenkasse zu sehen. Darüber hinaus gibt es keine. Wählt ein Versicherter seine neue Krankenkasse nach höheren Leistungen aus, nimmt er eventuell einen höheren Beitrag in Kauf. Daher empfiehlt es sich, genau die Konditionen der jetzigen Krankenkasse mit denen der neuen zu vergleichen.

Alle gesetzlich Versicherten haben also das Recht auf einen Wechsel der Krankenkasse. Allerdings nur, solange sie keine Sozialhilfe beziehen. Denn Sozialhilfeempfänger haben laut einem im Jahr 2016 veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen B 1 KR 26/15 R) des Bundessozialgerichts dieses Recht nicht.

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