BEMA - Bewertungsmaßstab bei zahnärztlichen Leistungen in der GKV

Der BEMA – was als Abkürzung für Bewertungsmaßstab steht – bildet die Grundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Grundsätzlich gibt es für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse:

  • Den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) für Leistungen innerhalb der GKV
  • Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für alle privatzahnärztlichen Leistungen.

Es gilt, dass alle zahnärztlichen Leistungen nach der GOZ zu bezahlen sind, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. „Etwas anderes“ bestimmt beispielsweise das Sozialgesetzbuch V, wonach gesetzliche Krankenkassen zahnärztliche Leistungen für ihre Mitglieder auf der Basis des BEMA zu vergüten haben.

Der BEMA ist Bestandteil der Bundesmantelverträge und wird zwischen den Vertragspartnern Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart.

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