Psychotherapeuten für heilkundliche Psychotherapie, sie bedürfen einer Approbation.
Heilkundliche Psychotherapie unter der Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie entsprechend weitergebildeten Ärzten ausgeübt werden und bedarf der Approbation.
Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut:
- Psychologiestudium (Diplom oder Master),
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (können auch Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialarbeiter werden),
- vorgeschriebene psychotherapeutische Ausbildung,
- staatliche Prüfung.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind nur berechtigt, Patienten zu behandeln, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Arzneimittel verordnen.