Widerrufsfrist in der PKV

Als Versicherungsnehmer hat man eine Widerrufsfrist von 14 Tagen und somit das Recht in dieser Zeit seine Vertragserklärung gegenüber der gewählten PKV zu widerrufen.

Das Widerrufsrecht ist in § 8 VVG (VersicherungsVertragsGesetz) geregelt.

Von entscheidender Bedeutung ist aber die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der gesetzlich geregelten 14-Tages-Frist. Dabei ist der Zeitpunkt zu beachten, ab dem die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Dieser ist an den Erhalt bestimmter Unterlagen und Informationen geknüpft.

Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen und ist rechtzeitig abzusenden. Er bedarf keiner Begründung.

Erst wenn der Versicherungsnehmer alle Unterlagen – den Versicherungsschein, die Tarifbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt, eine Modellrechnung hinsichtlich der Beitragsentwicklung sowie eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung vollständig erhalten hat, beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.

Den Zugang aller genannten Unterlagen muss der Versicherer nachweisen.

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