Über 11 Millionen Kinder unter 14 Jahren lebten 2017 laut Online-Portal Statista in Deutschland. Davon waren zum Jahresende 2017 rund 114.000 pflegebedürftig, berichtet das Statistische Bundesamt. Für die Eltern ein Schicksalsschlag, der auch mit einem hohen finanziellen Aufwand einher geht. Da sich der Staat immer mehr aus den Leistungen im Pflegefall zurückzieht, gleichzeitig die Kosten für eine Betreuung steigen, lohnt sich eine Pflegeversicherung ganz generell und kann selbst für Kinder bereits sinnvoll sein.

Pflegetagegeld, Pflegerentenversicherung, Pflege­kosten­ver­sicherung

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten, mit einer privaten Pflegeversicherung für Kinder vorzusorgen. Dazu zählen das Pflegetagegeld, die Pflegerentenversicherung sowie die Pflegekostenversicherung.

Beim Pflegetagegeld, der häufigsten Absicherungsform, steht den Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege ein vereinbarter Tagessatz, meist steigend bei höheren Pflegegraden, zur Verfügung. Über dieses Geld kann frei verfügt werden. Eine Abhängigkeit von tatsächlichen Kosten besteht nicht. Bei stationärer Pflege, also in entsprechenden Heimen, gibt es meist einen fixen Betrag, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Experten empfehlen hier eine Höhe von 1.500 Euro pro Monat.

Versorgungslücke

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Versorgungslücke – zum Beispiel in der ambulanten Pflege – im gesamten Bundesgebiet unterschiedlich ist. Durchschnittlich jedoch liegt sie im Pflegegrad 1 bei 125 Euro, im Pflegegrad 2 bei 500 Euro, im Pflegegrad 3 bei 1.100 Euro und in den Pflegegraden 4 und 5 bei jeweils 2.200 Euro. In der stationären Pflege beträgt der Durchschnitt 1.500 Euro.

In der Pflegekostenversicherung ist die Höhe der tatsächlichen Ausgaben für die Pflege entscheidend. Denn diese Versicherung springt in vereinbarter Höhe dort ein. Die Kosten müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden, was den Aufwand für die Betroffenen stark erhöht.

Die Pflegerentenversicherung bietet im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Rentenzahlung. Wie hoch diese Rente ist, legen Versicherungsnehmer und Versicherer bei Vertragsabschluss fest. Während Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung von den privaten Krankenversicherern angeboten werden, wird die Pflegerentenversicherung über einen Lebensversicherer abgeschlossen.

Pflege-Bahr gibt es nicht für Kinder

Zudem gibt es seit 2013 eine weitere Möglichkeit, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Den Pflege-Bahr, benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Der Pluspunkt dieser Variante: Sie ist staatlich gefördert. Aber: Diese Variante ist für Kinder nicht geeignet, da sie ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht und an eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt ist.

Um Leistungen aus der gesetzlichen und auch der privaten Pflegeversicherung zu beziehen, muss der Medizinische Dienst der Krankenkasse einen Pflegegrad feststellen. Bei Kindern werden dazu die Fähigkeiten des betroffenen Kindes mit denen anderer Kinder desselben Alters verglichen.

Spezielle Kindertarife in der Pflegeversicherung gibt es nicht. Die Leistungen sind identisch mit denen der Erwachsenen. Allerdings gibt es aufgrund des Alters die Absicherung zu deutlich geringeren Kosten. Bereits ab unter 20 Euro im Jahr ist der Abschluss möglich. Mit guten bis sehr guten Leistungen sind Tarife ab rund 50 Euro jährlich zu bekommen, somit kann eine private Pflegeversicherung für Kinder sinnvoll sein.

Tipps zum Abschluss für eine private Pflegeversicherung für Kinder:

Je früher der Vertragsbeginn, desto geringer der monatliche Beitrag. Denn auch zur Berechnung der Prämie einer Pflegezusatzversicherung sind das Alter und meist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Zudem kann die Dynamik im Leistungsfall ein wichtiges Kriterium sein. Denn die Pflegekosten steigen und damit müssten sich die Erstattungsbeträge ebenfalls regelmäßig erhöhen. Im Leistungsfall sollte die Police beitragsfrei sein. Und ob die Prämie im Alter stabil bleibt, ist ein weiteres wichtiges Kriterium, ebenso wie die Zahlung einer Soforthilfe beim Eintritt der Pflege.

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