Was ist der Übertragungswert?

Der Übertragungswert setzt sich dabei aus den Alterungsrückstellungen, die durch einen Tarifbeitrag in Höhe des Basistarifs gezahlt wurden und dem gesetzlichen 10%-igen-Beitragszuschlag zusammen.

Der Übertragungswert sind Alterungsrückstellungen, die bei einem Versichererwechsel innerhalb der PKV übertragen werden.

Hat der Privatversicherte durch einen höherwertigeren Tarif (als dem Basistarif) mehr Alterungsrückstellungen als im Basistarif angesammelt, dann werden diese im Übertragungswert nicht berücksichtigt und verbleiben beim bisherigen privaten Krankenversicherer.

Insbesondere bei langen Vertragslaufzeiten in Hochleistungstarifen kann diese Differenz zwischen den tatsächlich angesammelten Alterungsrückstellungen und dem „fiktiv“ berechneten Übertragungswert sehr hoch sein. Ein Versichererwechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen PKV wird dann finanziell unattraktiv.

Den seit Januar 2009 portablen Teil der Alterungsrückstellung in der PKV bezeichnet man als Übertragungswert. Bei einem Wechsel des PKV Anbieters wird der Übertagungswert zum neuen Versicherer mitgenommen.

Mit Einführung der letzten Stufe der Gesundheitsreform 2007, die offiziell GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz heißt, wurde die in einem PKV Kollektiv gebildete Alterungsrückstellung zum Teil mobil. Der Gesetzgeber wollte den Anbieterwechsel für den Verbraucher erleichtern. PKV-Kunden sollten nicht für immer an ihren Krankenversicherer gebunden bleiben, bzw. bei einem Wechsel nicht unangemessen benachteiligt werden. Vielmehr sollte die Chance bestehen sich bei Unzufriedenheit mit Leistung oder Beitrag, das Risiko bei einem anderen Versicherer einzudecken.

Gilt für Versicherungsbeginne ab 01.01.2009:

Die Übertragungswerte versüßen den Abschied. Aber das gilt nur für diejenigen, die ihren aktuellen Vertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen haben. (siehe Versicherungsbeginn in der Police). Sie sind in der sogenannten „Neuen Tarifwelt“ versichert.

Sollte der Abschlusstermin beim aktuellen Anbieter nach dem 21.12.2012 liegen, dann erfolgte er in einem Unisex-Tarif, denn seitdem unterscheidet die Höhe der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung nicht mehr zwischen Mann und Frau, sondern nur nach durch das Eintrittsalter und den Leistungsinhalten. Auch in Unisex werden Übertragungswerte gebildet.

Was sind Alterungsrückstellung und der Übertragungswert?

Als Alterungsrückstellung bezeichnet man die Vorsorge der zukünftigen Finanzierbarkeit von Leistungen der privaten Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um den gesamten Anteil der Rückstellungen, die aus Beitragsteilen des einzelnen Versicherten gebildet, im Gesamten angelegt und verzinst wird. Der Übertragungswert hingegen umfasst nur einen bestimmten Anteil dieser Alterungsrückstellung. Er wird auf dem Niveau des brancheneinheitlichen Basistarifs berechnet.

Das bedeutet, der Übertagungswert ist die Alterungsrückstellung, die aufgebaut wird, wenn der Kunde im Basistarif versichert wäre. Demnach ist grundsätzlich nicht die gesamte Alterungsrückstellung mobil. Bei einer Kündigung verbleibt ein Restbetrag beim bisherigen Anbieter. (Siehe Grafik: Der blaue Anteil im Block „Alterungsrückstellung“ entspricht diesem Übertragungswert).

Gibt es Gewinner und Verlierer beim Anbieterwechsel?

Anbieterwechsel ist lukrativ. Vor allem für Krankenversicherer, die mit ihrem Produkt den Mainstream treffen. Bedauerlicherweise bildet dieser nicht nach Qualität des Produktes ab, sondern stark nach dem Preis.

Laut Map-Report, einer Ratingagentur, die Daten und Fakten des Finanz- und Versicherungswesens kritisch und unabhängig, vor allem aber verständlich aufbereitet, wechselten 2016 Alterungsrückstellungen in Höhe von 75 Millionen Euro den Besitzer. Wie auch bereits im Jahr zuvor, stechen vor allem zwei Namen heraus, die Hanse Merkur und die Continentale. Sie zählen optisch und auf den ersten Blick zu den vermeintlichen Gewinnern, weil sie zusammen rund ein Drittel der o.g. Summe einheimsen konnten.

Als angehender PKV-Kunde sollte man sich fragen, was die beiden Versicherer scheinbar so attraktiv macht, dass sie im Neugeschäft so erfolgreich sind. Sie treffen mit ihren Tarifen offenbar den Zeitgeist von Kunden und Vermittlern gleichermaßen.

Die Paradeprodukte beider Versicherer setzen auf preiswerten Versicherungsschutz und das trifft den Geschmack von Käuferen die Versicherten und Vermittlern heute besser, als ein qualitativ hochwertiges Leistungsversprechen. Kunden beider Anbieter akzeptieren bewusst oder unbewusst Lücken im Leistungspaket und Zuzahlungen, weil sie normalerweise zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht davon betroffen sind Leistungen zu benötigen. Bemerkbar macht sich das erst in der Zeit, wenn Erkrankungen auftreten.

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Auch der Kunde verliert

Wenn Geld durch Übertragen von Alterungsrückstellungen umverteilt wird, gibt es nicht nur Empfänger, sondern auch Versender, also Unternehmen, bei denen diese Rückstellungen bislang aufgebaut und nun abgezogen wurden. In 2016 war hier die AXA der klare „Verlierer“, denn das Unternehmen hatte mit 11,6 Mio. Euro den größten Rückgang (Abgang) zu verzeichnen. Ein Jahr zuvor war noch die CENTRAL an letzter Stelle, die 19,3 Mio. Euro durch Übertragung verlor. Das sind die „gejagten“ Unternehmen, angeheizt von Tarifstrategien der Entscheider in PKV Unternehmen und deren Vertriebskanälen im Markt.

Bei Umverteilen von Übertagungswerten sind aber nicht nur Unternehmen beteiligt, sondern auch der PKV-Kunde an sich. Gerade wenn es um Alterungsrückstellungen geht, dann gehört auch er der Kunde grundsätzlich zu den Verlierern. Bei Übertragungswerten handelt es sich nicht um den gesamten Anteil an der kollektiven Alterungsrückstellung, sondern nur um den Teil, der entstanden wäre bei einer Versicherung im brancheneinheitlichen Basistarif. Der Rest der aufgebauten Alterungsrückstellung verbleibt, wie bei Versicherungsbeginnen vor Januar 2009, beim bisherigen PKV-Anbieter. Wie groß die Unterschiede zwischen beiden Werten sind, kann allein der Krankenversicherer beantworten.

Tipp:

Beim Versicherer nach der Höhe der Alterungsrückstellung in Euro addierte Gesamtsumme und der Höhe des Übertragungswertes fragen.

Alle bisherigen Vorteile zurück auf Anfang

Der Unterschiedsbetrag zwischen Alterungsrückstellung und Übertagungswert ist nicht das Einzige, was man als Kunde verliert. Beim Anbieterwechsel beginnt alles wieder von vorne.

Man ist älter – und damit das Eintrittsalter beim neuen Versicherer höher, als beim letzten Mal. Bei Antragstellung wird der Gesundheitszustand erneut bewertet. Sollte hier eine Verschlechterung eingetreten sein, dann droht ein Risikozuschlag oder vielleicht sogar ein Leistungsausschluss. Auch die Verjährungsfristen bzw. Wartezeiten beginnen von neuem und damit die Gefahr der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sowie der damit in Verbindung stehenden Konsequenzen, denn wer bei den Gesundheitsfragen nicht ganz vollständig antwortet, riskiert seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Das muss nicht sein. Es gibt Alternativen zum Anbieterwechsel.

Ist der Tarifwechsel eine Alternative zur Kündigung?

Der Verlust von Alterungsrückstellung, die erneute Gesundheitsprüfung und die Gefahr einer Anzeigepflichtverletzung lassen sich vermeiden, wenn nicht der Versicherer, sondern lediglich der Tarif ausgetauscht wird. Wer mit seinem Versicherungsschutz unzufrieden ist, der kann durch einen Tarifwechsel sein Leistungsversprechen an einen veränderten Bedarf anpassen oder durch die Veränderung des bisherigen Leistungsumfangs auch den Beitrag an die aktuelle finanzielle Situation.

Wer leichtfertig seinen Anbieter wechselt, kann neben finanziellen Nachteilen zusätzlich auch den Verlust von erworbenen Rechten erleiden. Abhängig ist das vom Zeitpunkt, an dem man seinen aktuellen Vertrag abgeschlossen hat. Liegt der Zeitpunkt vor Januar 2009, dann verliert man das Recht, den Vertrag in den brancheneinheitlichen Standardtarif umzustellen.

Vertriebe als treibende Kraft

In den frühen 2000er Jahren etablierte sich ein völlig neuer Vertriebsweg für die Vermittlung von Privaten Krankenversicherungen. Personalstarke Vermittlungsfirmen, die sich auf den Vertrieb von PKV spezialisiert haben und Telefon und Internet nutzten, um neue Kunden zu gewinnen. Diese PKV-Vertriebe generierten enorme Provisionsumsätze und brachte sie damit in die Position, dass sie von verschiedenen Krankenversicherern umworben wurden. Immer höhere Provisionsätze wurden angeboten und führte dazu, dass die Private Krankenversicherung plötzlich nicht mehr leistungsbezogen vermittelt wurde, sondern ausschließlich über den Preis. Je günstiger, desto besser, desto schneller. Bis zu 21 Monatsbeiträgen wurde den Vertriebsfirmen für einen Vertrag gezahlt, dessen Stornohaftung der Regel 24 Monate betrug.

Was sind die Folgen?

In der Folge wurden PKV-Kunden umgedeckt und bei anderen Versicherern untergebracht. So wechselten ganze Bestände im zweijährigen Turnus gewissermaßen den Besitzer und der Vertrieb erhielt für den Abschluss erneut Provision. Der PKV-Kunde wurde zum Spielball der gegenseitigen Interessen. Die Negativschlagzeilen und der Ruf der Branche rief den Gesetzgeber auf den Plan, der 2012 für die Regulierung des Marktes durch längere Stornohaftungszeiten und Provisionsdeckelung auf maximal 9 mit Auflagen auf 9,9 Beiträge sorgte.

Hier werden gerne ausschließlich Versicherer und Vertriebe als die Verantwortlichen gesehen. Dabei wird vergessen, dass letztlich auch der Verbraucher mit dem Ruf nach immer billigeren Beiträgen zu dieser Entwicklung und den daraus resultierenden Beitragssteigerungen mit beigetragen hat.

Dazu kommt, dass manche Versicherer auch nur auf die Neugeschäftszahlen blicken und alles annehmen, was von Vermittlern angetragen wird. Da wechselnde PKV-Kunden in der Regel Übertragungswerte im Gepäck haben, ist das durchaus attraktiv. Sollte sich dann im Verlauf der ersten Jahre herausstellen, dass das Risiko nicht so gut wie anfangs eingeschätzt ist, dann bleiben die Möglichkeiten von Kündigung, Rücktritt und Anfechtung.

Tipp:

Am Ende ist immer der Verbraucher der Leidtragende und die Jagd nach dem vermeintlich billigsten Angebot rächt sich am Ende immer. Daher gilt von vorne herein, dass Beratung und Abschluss einer Privaten Krankenversicherung von Fachleuten begleitet wird.

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Empfiehlt es sich eine private Krankenversicherung im „Fachhandel“ einzukaufen?

Auch wenn Exzesse in dieser Form so nicht mehr möglich sind, werden trotzdem immer noch hohe Provisionen für die Vermittlung von PKV bezahlt. Laut Gesetzgeber dürfen Abschlüsse maximal mit 9,9 Monatsbeiträgen vergütet werden und die Haftungszeit beträgt 5 Jahre. Da seit 2009 aber die Alterungsrückstellung zum Großteil übertragbar ist, werden die Nachteile bei einem Anbieterwechsel als nicht mehr so tragisch bewertet und daher sind Umdeckungen auch heute noch für Vermittler üblich und auch für Verbraucher denkbar.

Wer nicht möglichen Provisionsinteressen zum Opfer fallen möchte, der sollte sich nicht nur den Anbieter, sondern auch den Vermittler ganz genau ansehen. Im „Fachhandel“ erhalten Sie neben einer qualifizierten und umfassenden Beratung – die sich an Ihrer Bedarfssituation orientiert – erstklassige Ware, versehen mit einer entsprechenden Garantie.

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Auf die Private Krankenversicherung spezialisierte Versicherungsmakler haben neben der nötigen Sachkunde, auch die Erfahrung für den Verbraucher die richtige Gestaltung beim dafür am besten geeigneten Anbieter zu finden. Eine umfassende und vollständige Beratungsdokumentation schützt bei späteren Reklamationen.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Eine private Krankenversicherung wird immer zuerst nach dem Inhalt nach existentiellen Leistungen, dann nach dem Unternehmen und dann nach dem Beitrag im Vergleich zur GKV gekauft.

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