Private Krankenversicherung für Anwälte & Juristen

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Gerade zu Beginn ihrer Karriere stehen viele Juristen und Juristinnen vor der Frage: gesetzliche oder private Krankenversicherung? Im Folgenden sehen wir uns an, in welchen Fällen für einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung infrage kommt, ob sich die PKV lohnt und was bei einem Abschluss beachtet werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine private Krankenversicherung für Anwälte und Notare bringt bessere Gesundheitsleistungen mit sich und ist bei einem höheren und stabilen Einkommen, einem guten Gesundheitszustand und im jungen Alter meist die beste Wahl.
  • Juristen und Juristinnen sollten bei ihrer privaten Krankenversicherung darauf achten, dass diese auf ihre persönlichen Bedürfnisse und Präferenzen abgestimmt ist.
  • Der Auswahl sollte ein sorgfältiger Vergleich der Tarife und Versicherungen vorangehen. Eine Kündigung des PKV-Vertrags ist meist nicht sinnvoll, weshalb die Entscheidung für einen Versicherer gut überlegt sein sollte.

PKV für Juristen vergleichen: Worauf sollten Anwälte und Notare beim PKV-Abschluss achten?

Wer als Anwalt oder als Anwältin eine private Krankenversicherung abschließen möchte, der sollte auf jeden Fall Zeit investieren, denn ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherungen und Tarife lohnt sich.

Da eine Kündigung der Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt oft nicht mehr sinnvoll ist (Altersrückstände können nicht vollständig zur neuen Versicherung mitgenommen werden und gehen den Versicherten so verloren), ist eine gut informierte Entscheidung besonders wichtig. Die Krankenversicherung bleibt schließlich oftmals bis zum Lebensende dieselbe!

Ein Vergleich der einzelnen Tarife wie ihn der KV-Fux Rechner bietet sollte unbedingt vor Abschluss einer Versicherung erfolgen.

Ein Wechsel in einen gleichwertigen oder niedrigeren Tarif ist zwar immer möglich. Möchte man aber in einen höheren Tarif mit einer besseren Leistung wechseln, dann kann der Versicherer unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung veranlassen und darauf basierend bestimmte Leistungen ausschließen, einen Risikozuschlag erheben oder eine Wartezeit festlegen. Deshalb sollte möglichst von Beginn an eine passende Absicherung gewählt werden.

Die Entscheidung für die richtige private Krankenversicherung für Anwälte und Anwältinnen kann diesen einerseits viel Geld sparen und andererseits Vorteile bezüglich der Leistungen bringen. Deshalb kann es sinnvoll sein, unsere unabhängigen KV-Fux Berater zu konsultieren, der zum Beispiel zu Themen wie Krankentagegeld beraten kann.

Welche Vorteile bietet die PKV für Anwälte & Juristen?

Wer als Anwalt oder Anwältin eine PKV abschließt, der profitiert von einer Reihe an Vorteilen. Dazu gehören einerseits die umfangreicheren und individuell wählbaren Leistungen. Zudem können gegenüber der GKV Kosten gespart werden. Auf die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Anwältinnen und Anwälte und Notare und Notarinnen möchten wir im Folgenden im Detail eingehen.

1. Individuelle Wahl aus Tarifen

Privat versicherte Anwältinnen und Anwälte können den Leistungsumfang ihrer Versicherung frei bestimmen. Während alle gesetzlich Versicherten praktisch dieselben Leistungen erhalten, haben Mitglieder der PKV die Freiheit, aus unterschiedlichen Tarifen zu wählen und ihre Versicherung ihren Bedürfnissen anzupassen.

Das ermöglicht ihnen eine passgenaue Versorgung: Einerseits kann auf diese Weise die Kostenübernahme für Leistungen erfolgen, welche die gesetzlichen Kassen nicht anbieten. Andererseits können Privatversicherte in ihrem Versicherungsvertrag Leistungen ausschließen, die sie nicht in Anspruch nehmen möchten.

Auch andere Stellschrauben können Privatversicherte nutzen, um ihre Kosten zu optimieren. Zum Beispiel haben sie zum Beispiel die Möglichkeit, ihren Selbstbehalt selbst festzulegen.

2. Bessere Leistungen

Die freie Tarifwahl ermöglicht es Anwältinnen und Anwälten in der PKV, von einer besseren Versorgung zu profitieren. Diese Leistungen können Teil der privaten Krankenversicherung sein:

  • Chefarztbehandlung
  • Einzelbett im Krankenhaus
  • freie Krankenhauswahl
  • direkter Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten
  • bessere Zahnleistungen (zum Beispiel für Implantate)
  • die Übernahme von Heilbehandlungskosten bei Privatärzten
  • Versicherungsschutz im Ausland
  • individuell anpassbares Krankentagegeld

3. Geringere Kosten

Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen berechnen sich aus dem Einkommen der Versicherungsnehmer – im Gegensatz dazu sind die Kosten für die PKV unabhängig vom Verdienst.

Für den Versicherungsvergleich ist das besonders relevant, denn besonders bei einem höheren Einkommen entstehen so große Unterschiede in den Beiträgen. Gutverdiener – und dazu gehören Anwältinnen und Anwälte sehr oft – kommen mit einer privaten Krankenversicherung fast immer günstiger weg.

Während bei einer angestellten Rechtsanwältin oder einem angestellten Rechtsanwalt die Firma oder Kanzlei noch die Hälfte des gesetzlichen Beitrags bezahlt, müssen Selbständige, also zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte mit eigener Kanzlei, diesen komplett selbst bezahlen.

4. Beitragsrückerstattung

Im Fall, dass Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt unter bestimmten Bedingungen die Erstattung eines Teils der Beiträge. Die Beitragsrückerstattung muss im Vertrag vereinbart sein. Zudem hängt die Auszahlung von dem wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung ab.

5. Leistungssicherheit

Beim Vergleich zwischen GKV und PKV für Anwältinnen und Anwälte sollte auch die Sicherheit der vereinbarten Leistung berücksichtigt werden. Während die Leistungen bei der PKV im Vertrag geregelt sind und bis zum Lebensende gelten (insofern der Tarif nicht gewechselt wird), kann der Gesetzgeber bei der GKV Leistungen streichen. Die GKV bietet keinen lebenslangen Anspruch auf bestimmte Leistungen.

6. Schnellere Terminvergabe

Anwältinnen und Anwälte mit einer privaten Krankenversicherung erhalten oftmals schneller Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten, da sie eine größere Auswahl haben. Denn sie können auch Praxen besuchen, die sich auf die Behandlung von Privatpatienten spezialisiert haben. Gesetzlich Versicherte können dies nur als Selbstzahlende.

Welche Leistungen sollte eine PKV für einen Rechtsanwalt oder Notar auf jeden Fall enthalten?

Im Gegensatz zur GKV hat man als Anwältin oder als Anwalt, Notar oder Notarin bei einem privaten Versicherer die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell zu gestalten. Welche Leistungen dabei wichtig sind, hängt von den eigenen Präferenzen und vom Gesundheitszustand ab. Bestimmte Leistungen sollten jedoch in privaten Krankenversicherungen auf jeden Fall enthalten sein:

  • Die Erstattung des Regelhöchstsatzes oder mehr bei Arztbehandlungen
  • Keine Zuzahlung bei Medikamentenverschreibung und die Kostenübernahme auch für Originalpräparate
  • Freie Wahl der behandelnden Ärztinnen und Ärzte
  • Gute Konditionen bei Zahnbehandlungen
  • Eine ausreichende Übernahme von Hilfsmitteln (wie Gehhilfen, Sehhilfen oder Beatmungsgeräte)
  • Ein ausreichend hohes Krankentagegeld (besonders für Selbständige wichtig, denen bei Krankheit wichtige Einnahmen wegfallen)

Anpassung nach persönlichen Bedürfnissen

Der Beruf des Juristen oder der Juristin bringt in der Regel kein höheres, berufsbedingtes Gesundheitsrisiko mit sich. Die Krankenversicherung sollte stattdessen auf persönliche Präferenzen und Ansprüche abgestimmt sein – jeder hat gewisse Themen, welche für ihn mehr oder weniger relevant sind.

Wird beispielsweise besonderer Wert auf alternative Heilmethoden gelegt, dann sollten Tarife gewählt werden, welche diese komplett oder zu einem hohen Prozentsatz erstatten. Wer sich im Falle von Krankheit viel Sicherheit wünscht, der sollte auf gute Konditionen beim Krankentagegeld achten.

Ratsam ist es in jedem Fall, persönliche Risiken für die Zukunft abzuwägen. Treten etwa in der Familie häufig bestimmte Erkrankungen oder andere Probleme im Zahnbereich auf, dann lohnt sich eine Krankenversicherung, welche Zahnbehandlungen zu einem hohen Prozentsatz übernimmt.

Wann können Juristen in die PKV wechseln?

Nicht alle Juristinnen und Juristen können sich privat versichern. Während es als freiberuflich tätiger Anwalt oder als Beamtin in der Regel immer möglich ist, eine private Versicherung abzuschließen, können angestellte Versicherungsnehmer erst ab einem bestimmten Einkommen eine private Krankenversicherung wählen.

Private Krankenversicherung für angestellte Juristen

Angestellte Anwältinnen und Anwälte (zum Beispiel in einer Kanzlei oder einem Unternehmen) können sich erst ab einem bestimmten Jahresgehalt privat versichern. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze liegt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 64.350 Euro brutto im Jahr (2023: 66.600 Euro). Liegt das Jahreseinkommen unterhalb dieser Grenze, dann besteht für Angestellte eine Pflicht zur Versicherung in den gesetzlichen Krankenkassen. Wer jedoch mehr als diesen Betrag verdient, der wird von der Versicherungspflicht befreit und darf sich privat versichern.

Private Krankenversicherung für selbständige Rechtsanwälte

Im Gegensatz zu Juristinnen und Juristen mit Festanstellung haben selbständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unabhängig von ihrem Gehalt die freie Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Da eine freiwillige gesetzliche Versicherung oft mit höheren Kosten verbunden ist und zudem ein niedrigeres Leistungsniveau mit sich bringt, wählen viele freiberuflich tätige Juristinnen und Juristen einen privaten Versicherer.

Gruppentarif als selbständiger Rechtsanwalt

Wer sich als freiberuflicher Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für einen privaten Versicherer entscheidet, der kann von sogenannten Gruppentarifen profitieren. Diese stehen Mitgliedern von Anwaltsvereinen offen, die mit Versicherern kooperieren und so günstigere Konditionen erhalten. Auch für Notare und Notarinnen existieren solche Gruppentarife. Hierzu kann Sie unser PKV-Expertenteam beraten.

Beihilfe & PKV für Richter und Staatsanwälte

Einen Sonderfall im Krankenversicherungsrecht stellen Beamtinnen und Beamte dar. Diese dürfen ebenfalls unabhängig von ihrem Gehalt eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung abschließen und entscheiden sich in der Regel auch für einen privaten Versicherer: Der Großteil aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland ist privat versichert.

Das Besondere: Staatsdiener erhalten im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn Beihilfe, welche in der Regel 50 Prozent der anfallenden Kosten abdeckt (für Ehepartnerinnen und Ehepartner 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent*). Die private Krankenversicherung ergänzt in diesem Fall nur die Beihilfe – es handelt sich also um eine sogenannte Restkostenversicherung. Deshalb ist eine private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamten noch günstiger, da diese von speziellen Tarifen profitieren.

Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine freiwillige gesetzliche Versicherung, entfällt ihr Anspruch auf Beihilfe in den meisten Bundesländern. Die Versicherung in der GKV ist folglich nur in wenigen Fällen sinnvoll.

*In einigen Bundesländern können Ausnahmen gelten.

Öffnungsaktion für Beamte garantiert Aufnahme in der PKV

Für Beamtinnen und Beamte gibt es bei der privaten Krankenversicherung eine sogenannte Öffnungsaktion. Diese garantiert ihnen die Aufnahme bei einem privaten Versicherer, wenn sie ihren Antrag auf Mitgliedschaft während des ersten Jahres ihrer Beamtenlaufbahn stellen. Innerhalb dieses Zeitraums können Versicherer Beamtinnen und Beamte nicht ablehnen – zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen. Dies gilt auch, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden.

Private Krankenversicherung für Anwälte: Lohnt sich der Wechsel in die PKV?

Ob sich der Wechsel in die PKV als Anwalt oder Anwältin lohnt, hängt ganz vom individuellen Fall ab. Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können jedoch sowohl finanziell als auch bezüglich der Versicherungsleistungen von einem privaten Versicherer profitieren. Um herauszufinden, ob sich ein Wechsel lohnt, sollten einige wichtige Faktoren berücksichtigt werden.

Wann sollten Anwälte in die PKV wechseln?

Eine PKV kann vor allem Anwältinnen und Anwälten empfohlen werden, die:

  • … gut verdienen
  • … langfristig mit einem guten und stabilen Einkommen rechnen können
  • … sich bereits mit ihrer Familienplanung auseinandergesetzt haben
  • … einen guten Gesundheitszustand vorweisen können
  • … als Angestellte ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen

Wann sollten Anwälte einen Wechsel zur PKV nochmal überdenken?

Für die meisten Anwältinnen und Anwälte ist die private Krankenversicherung eine gute Wahl. Jedoch gibt es auch Umstände, unter welchen sie mit dem Wechsel entweder noch warten oder sich gar ganz für die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung entscheiden sollten. Dies sind die wichtigsten Gründe für Anwältinnen und Anwälte, sich gesetzlich zu versichern:

  • Ein Alter über 40 Jahren: Bei einer zu kurzen Versicherungszeit müssen die Beiträge hoch angesetzt werden, um Altersrückstände zu bilden. Oft lohnt sich ein privater Versicherer aus Sicht des Anwalts oder der Anwältin dann nicht mehr.
  • Schwere Vorerkrankungen: Ein schlechter Gesundheitszustand kann dazu führen, dass Anwältinnen oder Anwälte vom Versicherer abgelehnt werden, dass bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden oder dass ein Risikozuschlag fällig wird.
  • Eine unsichere finanzielle oder berufliche Situation: Vor allem freiberuflich tätige Anwältinnen und Anwälte mit eigener Kanzlei sollten langfristig über ein möglichst stabiles, hohes Einkommen verfügen. Bei einem sinkenden Einkommen sinken nämlich (im Gegensatz zur GKV) die Beiträge zur PKV nicht.Bei angestellten Anwältinnen und Anwälten spielt dieser Faktor eine eher untergeordnete Rolle. Sinkt deren Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, sind sie automatisch wieder gesetzlich versichert.
  • Viele Kinder: Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht, für jedes Kind muss also ein eigener Beitrag bezahlt werden. Dieser ist jedoch deutlich günstiger als für Erwachsene. Hier lohnt es also, genau zu vergleichen – vor allem vor dem Hintergrund, dass die Kinder bei einem privaten Versicherer einen höheren Leistungsumfang genießen können.

PKV-Kosten für Rechtsanwälte: Wie teuer ist die private Krankenversicherung?

Die Höhe der Versicherungsprämien für die private Krankenversicherung hängt ganz von den gewählten Tarifen ab und lässt sich deshalb nicht pauschal bestimmen.

Prinzipiell gilt bei der privaten Krankenversicherung für Anwälte und Anwältinnen: Wer mehr bezahlt, erhält auch eine bessere Leistung. Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist zudem der Gesundheitszustand, das Alter und (wenn es dafür einen speziellen Tarif gibt) der Beruf.

Das steht im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, wo jeder dieselben Leistungen erhält und der Beitrag sich ausschließlich über das Gehalt berechnet.

Beispiele für die PKV-Kosten von Anwältinnen und Anwälte

Um einen günstigen, aber gleichzeitig leistungsstarken Tarif zu finden, ist ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherer notwendig.

Anbei eine Liste der jeweils günstigsten Tarife für einen Anwalt oder eine Anwältin im Alter von 35 Jahren für einen Grund-Schutz, der eine Basisversorgung darstellt oder einen Top-Schutz, der eine umfangreiche Versorgung bietet:

Beispiel PKV-Kosten für Freiberufler

Grund-Schutzab 162 € pro Monat
Top-Schutzab 404 € pro Monat

Beispiel PKV-Kosten für Angestellte

Grund-Schutzab 162 € pro Monat
Top-Schutzab 315 € pro Monat

Beispiel PKV-Kosten für Beamte

Beamter (Bund, 1 Kind)ab 289 € pro Monat

Zum Vergleich: Der Höchstsatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt für Versicherte ohne Kinder 2022 bei rund 769 € (zzgl. Pflegeversicherung ca. 934 Euro).

Dieser wird ab einem Einkommen von 58.050 Euro brutto pro Jahr (2023: 59.850 Euro) fällig, bei einem niedrigeren Gehalt sinkt der Beitrag entsprechend. Selbstständige Anwältinnen und Anwälte tragen die Kosten dafür komplett selbst, ist man als Anwalt oder Anwältin angestellt, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Betrages.

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Sollten sich Juristen schon im Referendariat privat versichern?

Je früher eine Versicherung abgeschlossen wird, desto besser sind meist auch die Konditionen. Mit Themen wie Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich als angehender Anwalt oder Notar bereits früh beschäftigen. Nicht für alle Juristinnen und Juristen ist im Referendariat jedoch eine private Krankenversicherung möglich.

Teil der Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin ist ein sogenanntes Referendariat, also der Praxisanteil des Jurastudiums, in dem die Studierenden unter anderem unterschiedliche Rechtsgebiete kennenlernen. Da Referendarinnen und Referendaren deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, ist für sie der Abschluss privater Krankenversicherungen nicht möglich. Fast immer sind Juristinnen und Juristen während des Referendariats deshalb gesetzlich pflichtversichert.

Ist eine PKV während des Referendariats möglich?

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist für Rechtsreferendare und -referendarinnen dann möglich, wenn sie den Status von Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf erhalten, wie es momentan nur in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern gängig ist. In diesem Fall sind sie beihilfeberechtigt. Eine private Krankenversicherung ist dann die beste Wahl.

Anwartschaft für Referendare

Viele Jurastudierende sind während ihres Studiums über einen privaten Versicherer abgesichert. Was passiert nun aber, wenn sie sich während des Referendariats gesetzlich versichern müssen?

Das Krankenversicherungsrecht sieht hier die Möglichkeit einer Anwartschaft vor. Diese schließen die Studierenden anstelle einer Kündigung ihrer PKV ab, um in ihr Versicherungsverhältnis zurückkehren zu können, sobald sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung wieder erlangt haben – also zum Beispiel, wenn ihr Gehalt nach dem Studium die Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder wenn sie in ein Beamtenverhältnis eintreten. Der Vertrag mit dem Versicherer pausiert während dieser Zeit und es wird ein geringer, monatlicher Beitrag fällig.

Welche Vorteile hat die Anwartschaft für (angehende) Anwälte?

Eine Anwartschaft hat gegenüber einer Kündigung einige Vorteile. Wird die private Krankenversicherung nämlich gekündigt, muss beim späteren erneuten Wechsel in eine PKV noch einmal eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, ist es möglich, dass sich die Konditionen verschlechtern.

Bei einer Anwartschaft hingegen sieht das Versicherungsrecht keine weitere Gesundheitsprüfung vor, der Anwalt oder die Anwältin kann also zu vergleichbaren oder gar denselben Konditionen wieder in der privaten Krankenversicherung einsteigen.

Ein weiterer Vorteil der Anwartschaft ist die Möglichkeit, während dieser Zeit Altersrückstellungen beim Versicherer zu bilden. Dies ist nur dann möglich, wenn eine sogenannte „große Anwartschaft“ gewählt wird. Dafür werden während der Anwartschaft auch höhere Kosten fällig. Auf die zukünftige Beitragshöhe hat diese Art der Anwartschaft jedoch eine positive Auswirkung.

Auch wenn nur eine „kleine Anwartschaft“ gewählt wird, bleiben die bisher angesparten Rückstellungen erhalten. Besonders, wenn die Krankenversicherung schon einige Zeit besteht, sollte eine Anwartschaft also in Betracht gezogen werden.

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