Augen lasern: zahlt die Private Krankenversicherung?

Fast 47 Millionen Menschen tragen in Deutschland Brille oder Kontaktlinsen. 100.000 von ihnen unterziehen sich jährlich einer Augenlaser-OP, um ohne Sehhilfe wieder scharf sehen zu können. Privatversicherte sind dabei gesetzlich Versicherten im Vorteil. Denn die PKV übernimmt das Augenlasern im Gegensatz zur GKV zu großen Teilen. Informationen darüber, welche Voraussetzungen es für die Kostenübernahme gibt, welche Verfahren existieren und wie viel die Augenlaser-Operation kostet, gibt Ihnen dieser Artikel.

  • Die private Krankenversicherung (PKV) zahlt die Augenlaserbehandlung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse in der Regel. Allerdings gilt es hierbei die tariflich vereinbarten Leistungsgrenzen bei der Kostenerstattung zu beachten.
  • Urteil von 2017: Fehlsichtigkeit ist als Krankheit anerkannt und damit wurde die Laser-Behandlung als medizinisch notwendig eingestuft.
  • Die Kosten dafür, die Augen lasern zu lassen, betragen je nach Methode etwa 2.000 bis 3.000 Euro pro Auge.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für die Augenlaser-Operation?

Heute übernimmt die private Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für Augenlaser-Operationen, die auch als refraktive Chirurgie bezeichnet werden. Doch übernehmen die privaten Krankenversicherungen eine Augenlaser-OP immer in vollem Umfang? Das kommt auf den vereinbarten Tarif an. Denn es können Leistungsbeschränkungen in den PKV-Tarifen existieren.

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Urteil des Bundesgerichtshofes: Warum Augenlaser-Operationen seit 2017 übernommen werden müssen?

Früher kam es häufiger zu Ablehnungen durch die private Krankenversicherung und es waren Begründungen wie etwa sehr starke Hornhautverkrümmungen, sehr hohe oder unterschiedliche Dioptrie-Werte der Versicherten für eine Kostenübernahme notwendig. In anderen Fällen wurde das Augenlasern oftmals als kosmetischer Eingriff eingestuft bzw. wurden die Kosten des Eingriffs als nicht verhältnismäßig beurteilt.

Doch 2017 entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, dass die Kosten für eine Augenlaser-Operation erstattungsfähig sind und deshalb von der privaten Krankenversicherung übernommen werden müssen. Es reicht nicht mehr, dass die privaten Krankenversicherungen darauf verweisen, dass die Betroffenen Brille oder Kontaktlinsen tragen könne. Denn wenn ein Heilmittel existiert, reicht der Verweis auf das Hilfsmittel nicht mehr als Begründung der Versicherer aus, um die Kostenübernahme zu verweigern, so das Urteil.

  • Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) = Hilfsmittel
  • Augenlaser-Behandlung = Heilmittel

Seither ist kein spezieller Nachweis der Notwendigkeit mehr nötig. Medizinisch notwendig ist eine Augenlaser-OP nun schon dann, wenn eine Sehschwäche vorliegt. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit als Krankheit zu werten ist, da sich die Sehschwäche durch einen medizinischen Eingriff heilen lässt.

„Darauf, ob die Fehlsichtigkeit durch die Versorgung mit einer Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann, kommt es dagegen, wie ausgeführt, grundsätzlich nicht an“, schrieben die Richter im BGH-Urteil IV ZR 533/15 von 2017.

Um sicher zu gehen, dass die Kosten auch wirklich erstattet werden, sollten Sie allerdings vor dem Eingriff Ihre private Krankenversicherung informieren und einen Kostenvoranschlag einreichen.

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Laser-OP der Augen im Regelfall nicht. Nur in ganz seltenen Fällen werden die Kosten dieser Operation von den Krankenkassen übernommen. Es ist aber möglich eine Zusatzversicherung abzuschließen und so die Kosten für das Augenlasern zumindest teilweise abzudecken. Nehmen Sie gerne eine Beratung in Anspruch, um herauszufinden, ob sich dies für Sie lohnt.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Kostenübernahme für das Augenlasern?

Grundlage für die Erstattung der Kosten durch die private Krankenversicherung ist der Tarif. Dabei muss die Operation in allen Fällen medizinisch notwendig für die Patienten und Patientinnen sein. Eine medizinische Notwendigkeit liegt dann vor, wenn eine Sehschwäche vorliegt.

Je nachdem, welche Leistungen, Summenbegrenzungen und Selbstbehalte im Vertrag vereinbart wurden, fällt die Kostenerstattung aus. Viele private Krankenversicherungen haben Summenbegrenzungen in ihren Tarifen, wenn es ums Augen lasern geht. Das bedeutet, dass sie die den Erstattungsbetrag für Augenlaser-Behandlungen limitiert. So kann es sein, dass die Versicherung etwa nur 500 oder 1.000 € pro Auge bezahlt.

Wie die Erstattungspraxis Ihrer privaten Krankenversicherung aussieht, können Sie den Tarifbedingungen entnehmen. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen erstattet die private Krankenversicherung neben dem Augenlasern übrigens auch die Kosten für Sehhilfen wie Brille und Kontaktlinsen.

Kosten Augen lasern: Wie teuer ist die Laser-Operation?

Die Kosten hängen von der Methode, der Wahl der Klinik ab und davon wie viele Nachvorsorgeuntersuchungen es braucht oder ob die Patienten und Patientinnen im Nachgang Medikamente einnehmen müssen.

Die Kosten für das Augenlasern liegen in der Regel zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Auge.

Um bei der Kostenerstattung sicher zu gehen, sollten Sie einen Kostenvoranschlag und ggf. einen ärztlichen Bericht bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Beamte und Beamtinnen sollten zusätzlich auch Ihre Beihilfe über die geplante Operation und ihre Kosten informieren.

Allerdings ist nicht immer die gesamte Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung garantiert. In einigen Fällen können die tariflich vereinbarten Leistungsgrenzen der Versicherung nicht ausreichen, um die Kosten für die OP zu decken. Kostet die OP pro Auge zum Beispiel 2.000 Euro, die Versicherung übernimmt aber nur 1.500 Euro pro Auge, müssen Sie den Restbetrag von 500 Euro pro Auge selbst zahlen.

Achten Sie hier schon bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung auf die tariflichen Bestimmungen zu Augenlaser-Behandlungen.

Wie funktioniert die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung?

Die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung sieht wie folgt aus: Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen privat Versicherte ihre medizinischen Rechnungen zunächst einmal selbst und reichen diese dann anschließend bei ihrer Versicherung ein. Diese erstattet ihnen diese dann im Rahmen der tariflich vereinbarten Bestimmungen.

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Manche PKV bietet mittlerweile auch die digitale Rechnungs-Erstattung an: So genügt z.B. ein Handy-Foto der Arztrechnung um nur Stunden oder wenige Tage später den dazugehörigen Erstattungsbetrag auf dem eigenen Konto zu haben … und der PKV-Versicherte kann damit dann in Ruhe, noch innerhalb des Zahlungsziels, den Arzt bezahlen. Anstatt immer zuerst den eigenen Geldbeutel zu belasten oder Zinsen von der Bank zu verlieren!

Jörg Werner

KV-Fux Marktanalyst

Was kann ich tun, wenn meine private Krankenversicherung die Kostenübernahme einer Augenlaser-Operation ablehnt?

Mittlerweile ist die (teilweise) Kostenübernahme für das Augenlasern in vielen Krankenversicherungen gängige Praxis, denn nach dem Bundesgerichtshof-Urteil des Bundesgerichtshofes von 2017 ist die PKV grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten für das Augenlasern zu übernehmen. Kommt es dennoch zur Absage der Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung, sollten Sie der Ablehnung widersprechen. Dann haben Sie auf Grund der Rechtslage gute Chancen, doch noch eine Kostenerstattung zu erreichen.

Die früher gängigen Argumente der privaten Krankenversicherung gegen das Augenlasern wie

  • Medizinische Notwendigkeit wird angezweifelt
  • Kosten und Risiko der OP werden als nicht verhältnismäßig angesehen

wurden durch das BGH-Urteil IV ZR 533/15 von 2017 entkräftet. In diesem Urteil steht zu lesen:

„Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung im Sinne der vorstehenden Ausführungen wird daher dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Steht diese Eignung nach medizinischen Erkenntnissen fest, ist grundsätzlich eine Eintrittspflicht des Versicherers gegeben.“

Neben dem Lasern gibt es natürlich noch andere Methoden, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben. Die folgende Grafik zeigt Vor- und Nachteile der Methoden auf:

Sehschaerfe Korrektur Methoden
Methoden, um Fehlsichtigkeit zu korrigieren

Wie läuft das Augenlasern ab?

Eine Fehlsichtigkeit liegt vor, wenn die Länge des Auges nicht exakt im Verhältnis zur Brechkraft (Fähigkeit Lichtstrahlen zu bündeln) des Auges steht. Besteht also ein Missverhältnis zwischen Brechkraft von Linse/Hornhaut und der Augenlänge, dann kann von der Netzhaut nur noch ein unscharf gebündeltes Bild empfangen werden. Je nachdem, ob eine Kurz- oder Weitsichtigkeit bzw. eine Hornhautverkrümmung vorliegt, sieht die Augennlaser-Behandlung anders aus. In jedem Fall aber werden Partikel der Hornhaut durch einen Laser entfernt und so die der Augen verändert.

Laser-Behandlung der Augen je nach Fehlsichtigkeit:

  • Kurzsichtigkeit: Hornhaut wird abgeflacht
  • Weitsichtigkeit: Hornhaut wird steiler geformt

Entscheiden sich Brillenträger dafür, ihre Augen lasern zu lassen, um ohne Brille oder Kontaktlinsen wieder scharf sehen zu können, müssen sie sich erst einmal für eine Klinik entscheiden. Dort findet dann das ärztliche Beratungsgespräch und eine Voruntersuchung statt, um herauszufinden, ob die Augen der Patienten und Patientinnen überhaupt für eine Augenlaser-OP in Frage kommen. Danach richtet sich auch die Wahl der Methode, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren.

Mittlerweile gibt es viele Standorte und Anbieter, die Laserkorrekturverfahren, wie z.B. LASIK, LASEK und PRK anbieten. Ihre Augenärztin oder Ihr Optiker können Sie hier beraten und Empfehlungen aussprechen.

Der Ablauf einer Augenlaser-Behandlung:

  1. Wahl der Klinik
  2. Ärztliches Beratungsgespräch
  3. Voruntersuchung & Eignungsprüfung
  4. Wahl der Methode
  5. Kostenvoranschlag für die Versicherung
  6. Durchführung der Laser-Operation
  7. Nachsorgeuntersuchung(en)

Für wen ist eine Augenlaserbehandlung geeignet?

Nicht für alle Patienten und Patientinnen ist das Augenlasern überhaupt geeignet. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Korrektur der Fehlsichtigkeit per Lasern durchgeführt werden kann.

Voraussetzungen für die Operation:

  • Mindestalter: Augenlasern wird erst ab 18 durchgeführt
  • Hornhaut muss dick genug sein
  • Sehkraft darf sich in den letzten 12 Monaten nicht zu stark verschlechtert haben
  • Augen müssen gesund sein (z.B. keine Entzündungen der Augen)

Linsentausch statt Laser-Behandlung:

Wenn eine Laser-Behandlung der Augen zur Korrektur der Fehlsichtigkeit nicht angewandt werden kann, weil etwa die Hornhaut zu dünn ist oder die Sehschwäche zu stark, gibt es außerdem die Möglichkeit einer Linsenimplantation. Hierbei wird Sehschwäche mit einem Linsentausch behoben. Dabei können entweder Kontaktlinsen dauerhaft implantiert oder die natürliche Linse durch eine künstliche ersetzt werden. Lassen Sie sich beraten, ob diese Behandlung für Sie in Frage kommt.

Welche Grenzwerte gibt es für eine Augenlaserbehandlung?

Je nach Fehlsichtigkeit unterscheiden sich die Grenzwerte, bei denen für die Laser-Operationen erfolgreich durchgeführt werden können.

Die Werte für das Augen lasern liegen bei:

  • Hornhautverkrümmung: maximal bei +6 bzw. -6 Dioptrien
  • Kurzsichtigkeit (Myopie): maximal -10 Dioptrien
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie): maximal +6 Dioptrien

Diese Werte sind allerdings nicht allgemeingültig. Einige Augenärzte und Augenärztinnen nehmen Operationen auch bei höheren Dioptrie-Werten noch vor.

Welche Augenlaser-Methoden gibt es?

Um Brille und Kontaktlinsen durch eine Laser-OP loszuwerden stehen Patienten und Patientinnen verschiedene Methoden zur Verfügung. Das am häufigsten angewandte Verfahren ist dabei das LASIK-Verfahren.

Bei der Wahl der Methode und der Prüfung der Eignung der Augen für das Lasern ist im Vorfeld eine ärztliche Beratung unerlässlich. Diese Methoden stehen zur Auswahl:

LASIK-Verfahren

Bei der LASIK-Behandlung wird ein Schnitt mit einem Mikroschneidegerät in die Hornhaut gemacht. Der so entstandene „Flap“ wird dann umgeklappt. Anschließend beginnt die eigentliche Laserprozedur, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Dann wird die Lasche wieder umgeklappt. Der Schnitt verheilt ganz ohne Naht.

Der Heilungsprozess ist dadurch schnell und die Sehfähigkeit stellt sich schon nach zwei bis drei Tagen wieder ein.

Das Verfahren kann bis zu -10 Dioptrien bei Kurzsichtigkeit, +4 Dioptrien bei Weitsichtigkeit und 6 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung angewandt werden.

Femto-LASIK-Methode

Im Vergleich zur LASIK-Methode kommt bei der Femto-LASIK-Behandlung kein Mikroschneidegerät zum Einsatz, sondern ein Infrarot-Laser wird dazu benutzt, den benötigten Schnitt in die Hornhaut zu machen. Dies ist der einzige Unterschied der beiden Methoden.

Das Verfahren kann bis zu -10 Dioptrien bei Kurzsichtigkeit, +4 Dioptrien bei Weitsichtigkeit und 6 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung angewandt werden.

LASEK-Verfahren

Auch wenn der Name ähnlich wie LASIK klingt, unterscheidet sich das LASEK-Verfahren. Hier wird Gewebe wird durch einen Laser abgetragen. Es bedarf keinem Schnitt, allerdings wird dabei die Oberfläche der Hornhaut verletzt. Dadurch verlängert sich der Heilungsprozess und die Sehfähigkeit stellt sich erst nach ein bis zwei Wochen ein.

Diese Methode wird zum Beispiel dann angewandt, wenn die Hornhaut zu dünn ist.

Das Verfahren kann bis zu -8 Dioptrien bei Kurzsichtigkeit, +3 Dioptrien bei Weitsichtigkeit und 6 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung angewandt werden.

PRK

Bei der ältesten Methode, der PRK-Methode, wird die Hornhaut mit Alkohol gelöst, abgeschabt und anschließend entfernt. Sie wächst nach einigen Tagen wieder nach. Auch hier wird die Oberfläche verletzt und der Heilungsprozess ist somit länger im Vergleich zur LASIK-Behandlung.

Das Verfahren kann bis zu -8 Dioptrien bei Kurzsichtigkeit, +3 Dioptrien bei Weitsichtigkeit und 6 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung angewandt werden.

ReLex Smile

Die modernste Methode zur Korrektur der Fehlsichtigkeit, die ReLex Smile-Methode, ähnelt der LASIK-Behandlung. Allerdings ist kein Schnitt in die Hornhaut nötig. Stattdessen wird der „Flap“ mit dem Laser erzeugt. Dazu wird etwas Hornhaut entfernt bzw. die Hornhaut in einem kleinen Bereich verdünnt.

Auch hier heilt das Auge schnell und die Sehfähigkeit stellt sich für die Patienten und Patientinnen zügig ein.

Das Verfahren kann bislang nur bei Kurzsichtigkeit (-10) , und bis 6 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung angewandt werden.

FAQ Augenlasern & private Krankenversicherung:

Übernimmt die private Krankenversicherung Augenlasern?

Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen das Augenlasern. Die Kostenübernahme hängt von den tariflich vereinbarten Bedingungen ab. Es kann Leistungsbeschränkungen geben. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlung allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen.

Wie teuer ist das Augenlasern?

Die Kosten für eine Augenlaser Operation belaufen sich je nach gewählter Methode und Klinik auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro pro Auge.

Wird eine Augenoperation von der Krankenversicherung bezahlt?

Ist eine Operation an den Augen notwendig, um die Sehkraft zu erhalten, wird diese von der Versicherung übernommen. Grundlage für die Kostenübernahme ist die medizinische Notwendigkeit der Operation.

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