Beratertypen im Vergleich

In Deutschland gibt es für eine Beratung rund um die private Krankenversicherung (PKV) im Wesentlichen drei Beratertypen: den Versicherungsvertreter, den Versicherungsmakler und den Versicherungsberater. Hier erfahren Sie, wie sich diese grundsätzlich unterscheiden. So finden Sie schnell heraus, welcher Beratertyp Ihren persönlichen Bedürfnissen bei einer PKV Beratung am besten entspricht.

Tipp:

Um zügig herauszufinden, mit welchem Beratertyp Sie es zu tun haben, werfen Sie einfach einen Blick auf dessen Internetseite. Im Impressum oder einer gesondert aufgeführten Erstinformation finden Sie immer die gesetzlich vorgegebenen wichtigsten Rahmeninformationen. Ob und mit welcher Zulassung ein Vermittler oder Berater im öffentlich zugänglichen Vermittlerregister eingetragen ist, können Sie unter diesem Link prüfen: http://www.vermittlerregister.info

Wer im Vermittlerregister eingetragen ist, darf Versicherungen vermitteln oder beraten und verfügt über die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Wer hier nicht eingetragen ist, darf das nur in Zusammenarbeit mit einem Vermittler, der die erforderlichen gesetzlichen Bedingungen erfüllt und am Ende für die Beratungsqualität einsteht.

1. Versicherungsvertreter

Der Versicherungsvertreter vertritt eine einzige Versicherungsgesellschaft. Deshalb wird er auch „Einfirmenvertreter“ oder „Ausschließlichkeitsvertreter“ genannt.

Bei einer PKV Beratung erklärt und vermittelt er Ihnen ausschließlich die Produkte der Versicherungsgesellschaft, die er vertritt. Für seine Beratung haftet in der Regel nicht er selbst, sondern die Versicherungsgesellschaft.

Versicherungsvertreter erzielen Ihre Einnahmen hauptsächlich aus dem Neuabschluss einer Versicherung bei der Gesellschaft, die sie vertreten. Das heißt: Wenn durch ihre Vermittlung ein neuer Versicherungsvertrag zustande kommt oder für einen bestehenden Versicherungsvertrag ein Mehrbeitrag entsteht, erhält der Versicherungsvertreter eine Provision. Ansonsten geht er für seine geleistete Arbeit leer aus.

Unterm Strich bedeutet das: Der Versicherungsvertreter präsentiert und vermittelt Ihnen ausschließlich die Produkte einer Versicherungsgesellschaft. Ob es am Markt Produkte anderer Anbieter gibt, die Ihre Wünsche und Bedürfnisse noch besser erfüllen, muss er nicht prüfen. Ist seine Versicherungsgesellschaft zum Beispiel hier im KV-Fux mit einem Produkt vertreten, das zu Ihnen passt, dann wird er dieses innerhalb seines Tarifangebotes prüfen und bei der Vermittlung helfen. Für die erfolgreiche Vermittlung wird er vergütet.

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Versicherungsvertretern:

  • Gebundene Versicherungsvertreter (meist bei der Versicherung angestellt), hier haftet das Unternehmen
  • Ungebundene Versicherungsvertreter, hier haftet der Vertreter selbst für seine Tätigkeit

TIPP: Fragen Sie immer nach dem Status des Vermittlers!

2. Versicherungsmakler private Krankenversicherung

Wie die Versicherungsvertreter, verdienen auch die Versicherungsmakler bei der Beratung rund um die private Krankenversicherung  an der Vermittlung  eines neuen Versicherungsvertrages. Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, nimmt der Makler einen Versicherungsantrag auf und reicht ihn bei der von Ihnen gewählten  Versicherungsgesellschaft ein. Diese vergütet seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit in Form einer Provision.

Beachten Sie: Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass auch die Tätigkeit des Maklers immer mit einer Vermittlungsabsicht verbunden ist. Rein beratende Tätigkeiten, insbesondere im Sinne einer Rechtsberatung, sind ihm nicht erlaubt.

Diese Voraussetzungen muss ein PKV Makler erfüllen:

Wer heute als Versicherungsmakler arbeiten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen und bei der zuständigen IHK eine Zulassung beantragen. Dafür benötigt er eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, mit der Schäden aus einer Pflichtverletzung dem Versicherten gegenüber abgesichert werden. So wie das bei einem Anwalt, Steuerberater oder Architekt auch der Fall ist.

Außerdem muss der Versicherungsmakler seinem Kunden mitteilen, ob eine Versicherungsgesellschaft bei ihm oder er selbst bei einer Versicherungsgesellschaft mit mehr als 10 % beteiligt ist. An diesen Informationen erkennen Sie mögliche Produkt-, Beratungs- und Verkaufsinteressen.

Diese Pflichten hat ein PKV Makler:

Der Versicherungsmakler ist „Auge und Ohr seines Kunden “. Man bezeichnet ihn auch als Sachwalter des Kunden. Sie beauftragen ihn damit, auf dem Markt den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden. Er ist dazu verpflichtet, zu Beginn der PKV Beratung Ihre Wünsche und Bedürfnisse aufzunehmen, sein Wissen einzubringen und die Versicherungsprodukte auf dem Markt daraufhin zu prüfen, ob diese zu Ihnen passen. Dabei muss er laut Gesetz eine hinreichende Anzahl von Produkten verschiedener Versicherungsgesellschaften berücksichtigen.

Ein PKV Makler muss Sie auf Anfrage darüber informieren, welche Versicherungsgesellschaften er vermittelt und welche nicht. Fragen Sie ihn gezielt danach. Seriöse Makler geben diese Auskunft gerne. Es gibt auch Versicherungen, die grundsätzlich nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten bzw. der Makler erhält bei einer Vermittlung keine Abschlussprovision.

Nach Abschluss seiner Recherchen präsentiert Ihnen der PKV Makler das Ergebnis und zeigt Ihnen Risiken und Möglichkeiten der verschiedenen Versicherungsprodukte auf. Er muss seinen Rat schriftlich begründen und vom Beratungsgespräch eine Dokumentation anfertigen. Die Beratungsdokumentation muss er Ihnen am Ende der Beratung aushändigen.

Tipp:

Bestehen Sie immer auf einer Beratungsdokumentation. Sie verlieren sonst wertvolle Rechte. Nach dem Gesetz soll der Verzicht darauf die absolute Ausnahme sein. In der Praxis wird der Dokumentations-Verzicht von „schwarzen Schafen“ gerne eingesetzt, um die Beratungspflichten und einen möglichen Haftungsanspruch daraus zu umgehen.

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Macht die Provision einen Versicherungsvermittler oder -makler zum Großverdiener?

Provisionen sind heute nach oben gedeckelt. Dennoch zahlen die Unternehmen unterschiedlich hohe Provisionen. Diese hängen meist von der Höhe des Tarifbeitrags ab. Versicherungsvermittler und -makler haften in der Regel bis zu 5 Jahre für ihre Provision. Erst danach ist diese verdient. Kündigt der Kunde vorher seinen Vertrag, zahlt der Vermittler bzw. Makler anteilig die nicht verdiente Provision zurück. Genaugenommen ist eine solche Provision ein Kredit für den Vermittler/Makler, der kontinuierlich durch die Kundenbeiträge getilgt wird.

Vermittler und Makler führen meist mehrere Gespräche mit teils mehreren Kunden, bevor eine Vermittlung zustande kommt. Außerdem müssen sie wie jeder Unternehmer auch ihren Unterhalt bestreiten sowie laufende Betriebskosten, Sozialbeiträge und Steuern zahlen.

3. Versicherungsberater zur PKV

Ein Versicherungsberater rund um die private Krankenversicherung wird – im Gegensatz zum Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter – direkt von Ihnen beauftragt und entlohnt. Das bedeutet: Sie bezahlen für die PKV Beratung ein Honorar, egal ob Sie dem Rat des Beraters folgen oder nicht.

Versicherungsberater dürfen von Versicherungen keine Provisionen oder Courtagen annehmen. Die Beratung in Sachen Krankenversicherung ist somit erfolgsunabhängig.

Pflichten und Aufgaben eines unabhängigen PKV Versicherungsberaters

Versicherungsberater müssen einen Sachkundenachweis erbringen und bei der zuständigen IHK eine Zulassung beantragen. Der Versicherungsberater gehört zu den rechtsberatenden Berufen, wie z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Versicherungsberater sind dazu verpflichtet, ihr Beratungsergebnis zu dokumentieren. Für die Berater-Zulassung muss außerdem eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, mit der Schäden aus Pflichtverletzungen gegenüber den Versicherten abgesichert sind. Außerdem muss jeder Versicherungsberater seinen Kunden mitteilen, ob eine Versicherungsgesellschaft bei ihm oder er selbst bei einer Versicherungsgesellschaft mit mehr als 10 % beteiligt ist. Sie erkennen daran mögliche Interessen, die dazu führen könnten, dass die PKV Beratung nicht mehr vollständig unabhängig ist.

Versicherungsberater sind unter anderem auch für alle außer- oder vorgerichtlichten Angelegenheiten da, die ein Versicherungsmakler Kraft Gesetz nicht erledigen darf.

Ein Beispiel:

Zur Prüfung und Realisierung eines PKV Tarifwechsels innerhalb der eigenen Gesellschaft nach § 204 VVG wird ein Versicherungsberater durch den Auftraggeber beauftragt und vergütet.

Ein Makler darf nur bei den Kunden einen Tarifwechsel vornehmen, die er selbst vermittelt hat oder selbst betreut. Bei Fremdverträgen (Kunden, die nicht in seinem Bestand sind) muss er diese Beratung ablehnen. Das bedeutet auch: Der mit einem PKV Tarifwechsel verbundene Arbeitsaufwand ist beim Makler bereits mit der ursprünglichen Abschluss- bzw. Bestandsprovision für die Vermittlung vergütet worden.

Warum ist das so? Ein Tarifwechsel ist keine Vermittlung. Sie tauschen nur das „Tarifmodell A gegen das Modell B innerhalb Ihrer Gesellschaft“. Versicherungsmakler- und -vertreter erhalten aber nur bei einer Vermittlung eine Abschlussprovison. Ein Versicherungsberater begleitet, betreut und unterstützt Sie in diesem Beispiel bei der Realisierung des Tarifwechsels. Prüfen Sie, bei wem Sie sich in diesem Fall wohler fühlen würden.

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