In der privaten Krankenversicherung gibt es neben Tarifen mit freier Arztwahl auch andere, meist günstigere Tarife, die das sogenannte Hausarztprinzip (manchmal auch: Primärarztprinzip) beinhalten. Mit dem Hausarztprinzip sollen unnötige Kosten durch voreilige Facharztbesuche verhindert und Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Bei einem Tarif mit Hausarztprinzip muss sich der Versicherte bei Behandlungsbedürftigkeit zunächst zu seinem Hausarzt begeben. Wer dabei als Hausarzt (oder Primärarzt) möglich ist, gibt der Krankenversicherer in seinen Tarifbedingungen vor und verlangt meist auch einen Vermerk des entsprechenden Arztes in den Unterlagen.
Wer sich nicht an das Hausarztprinzip hält, dem wird die Erstattung der Rechnung, wie in den Versicherungsbedingungen angegeben, gekürzt (je nach Tarif ca. 10-25%).
Gegenteil des Hausarztprinzips ist die freie Arztwahl.