Krankmeldung und Private Krankenversicherung

Fieber, Husten, Heiserkeit: Im vergangenen Jahr waren die Deutschen im Schnitt 10,9 Tage krankgeschrieben. Betroffene sollten sich dann schonen, aber unbedingt auch an die Krankmeldung beim Chef denken. Lesen Sie hier, was Arbeitnehmer bei ihrer Krankmeldung beachten müssen und welche Fristen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld wichtig sind.

Generell ist jeder Beschäftigte verpflichtet, den Arbeitgeber sofort darüber zu informieren, wenn er krank und arbeitsunfähig ist. Idealerweise geschieht dies am ersten Krankheitstag schon vor Arbeitsbeginn, damit der Chef reagieren, Personal umdisponieren und Arbeitsabläufe anders organisieren kann. Falls möglich, sollte der Arbeitnehmer auch über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit Auskunft geben.

Krankmeldung per WhatsApp: Ist das erlaubt?

Die Art der Erkrankung geht den Chef nichts an. Es sei denn, es handelt sich um eine ansteckende Krankheit, die möglicherweise die Kolleginnen und Kollegen an der Arbeitsstelle gefährdet. Dazu zählen beispielsweise eine echte Grippe oder eine Infektion mit dem Corona-Virus.

Die Krankmeldung kann formlos erfolgen, beispielsweise per Telefon, E-Mail oder auch über einen Kollegen. Selbst eine Krankmeldung über einen Textdienst wie WhatsApp ist möglich, falls er anerkanntes Kommunikationsmittel in der Firma ist.

Bei falscher Krankmeldung droht eine Abmahnung

Wer der Krankmeldungspflicht verspätet oder gar nicht nachkommt, riskiert eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Das gilt auch, wenn nicht spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in der Firma oder – bei Arbeitslosen – beim Arbeitsamt vorliegt.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wird freitags krank und meldet sich fristgerecht am selben Tag arbeitsunfähig. Kann er nach dem Wochenende noch immer nicht arbeiten, muss er dem Chef am Montag eine Krankschreibung eines Arztes vorlegen. Denn die Drei-Tages-Frist richtet sich nach Kalender-, nicht nach Arbeitstagen. Das Wochenende zählt mit.

Im Arbeitsvertrag kann auch eine kürzere Frist für die Vorlage der AU vereinbart sein. Bei pünktlicher Abgabe zahlt der Chef den Arbeitslohn bis zu 42 Tage ohne Abzug weiter. Reicht der Arbeitnehmer den „gelben Schein“ aber zu spät ein, kann ihn das im schlimmsten Fall die Lohnfortzahlung kosten. Denn ohne AU hat der Chef das Recht, die Zahlung um die Fehlzeiten zu kürzen oder sie ganz zu verweigern. Dies gilt analog fürs Arbeitsamt, das bei Fristverletzung berechtigt ist, Leistungen zu streichen.

Auch bei Folgebescheinigungen vom Arzt gelten enge Fristen. Die AU-Verlängerung muss spätestens am letzten Tag der vorangegangenen Krankschreibung beim Arbeitgeber oder beim Arbeitsamt vorliegen.

Krankmeldung bei der Krankenversicherung: Warum sie so wichtig ist

Zudem sollten Beschäftigte immer daran denken, auch die Krankenversicherung über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Für die Weitergabe der ärztlichen Krankschreibung an den Versicherer gilt eine Frist von sieben Tagen.

Die Einhaltung der Frist ist wichtig für den Fall, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen (42 Kalendertage) andauert. Denn vom 43. Krankheitstag an haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld vom Krankenversicherer. Das Krankengeld beträgt etwa 70 Prozent des Bruttolohns. Zeitgleich endet der Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Wer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb der einwöchigen Frist an die Krankenversicherung weitergibt, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld – und steht im schlimmsten Fall ganz ohne Einkommen da.

Was tun, wenn das Kind krank ist?

Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich arbeitsunfähig zu melden, wenn ihr Kind erkrankt ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Nachwuchs unter zwölf Jahre alt ist. In dem Fall besteht laut Sozialgesetzbuch (SGB) Anspruch auf zehn Tage Pflegezeit pro Elternteil und Kalenderjahr. Alleinerziehende können sich bis zu 20 Arbeitstage freistellen lassen. Ein Recht auf Lohnfortzahlung haben Arbeitnehmer in dieser Zeit jedoch nicht, wohl aber auf Krankengeld vom Krankenversicherer.

Wie bei der gewöhnlichen Krankmeldung muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Ein Attest des Arztes über die Erkrankung des Kindes ist bereits vom ersten Krankheitstag an Pflicht.

Alles über die Private Krankenversicherung erfahren Sie hier.

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