Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Standardtarif ist einer der Sozialtarife der privaten Krankenversicherung.
  • Nur wenn Sie vor dem 01.01.2009 in die PKV eingetreten sind, kommt der Wechsel in den Standardtarif für Sie in Frage.
  • Der Beitrag orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV und darf diesen nicht übersteigen.

Was ist der Standardtarif der PKV?

In der Regel gibt es nur sehr wenige Vorgaben, an die sich private Versicherer halten müssen. Das bedeutet, dass die Tarife je nach Versicherung hinsichtlich Leistung und Beitrag stark schwanken und sehr individuell auf die Versicherten abgestimmt werden können. Anders verhält sich dies mit Sozialtarifen. Diese sind gesetzlich reglementiert und bestimmte Vorgaben erfüllen.

Zu den Sozialtarifen gehören im Rahmen der PKV folgende Tarife:

  • Notlagentarif
  • Basistarif
  • Standardtarif

Diese Tarife entsprechen größtenteils den Leistungen der GKV und sind besonders günstig. Der Standardtarif ist dabei der Vorläufer des Basistarifs, welcher ebenso wie der Notlagentarif im Jahr 2009 eingeführt wurde. Dennoch können sich einige Versicherte auch heute im Standardtarif versichern lassen. Die drei Tarife haben trotz der ähnlichen Leistungen und Monatsbeiträge auch einige Unterschiede, ebenso wie Vor- und Nachteile. Welche Unterschiede zwischen den Tarifen genau bestehen, erfahren Sie im Folgenden.

Wer kann in den Standardtarif der PKV wechseln?

Viele Privatversicherte sind bis heute im Standardtarif versichert und beabsichtigen nicht, in seine neuere Version (den Basistarif) zu wechseln. Das hat zum einen wirtschaftliche Gründe und zum anderen die zahlreichen Bedingungen als Ursache.

Um sich im Standarttarif versichern zu können, gelten folgende Bedingungen:

  • Sie sind seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert.
  • Sie hatten bereits vor dem 01.01.2009 bei Ihrer gegenwärtigen PKV eine Vollversicherung.

Zusätzlich muss eine der folgenden Situationen auf Sie zutreffen:

  • Sie sind mindestens 65 Jahre alt.
  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt und Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen liegt unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV (2022: 58.050 €).
  • Sie sind jünger als 55 Jahre alt und beziehen eine gesetzliche Rente und Ihre Rente untersteigt die Höhe der aktuellen GKV-Beitragsbemessungsgrenze (2022: 58.050 €).

Info: Alle PKV-Verträge, die bis 2012 abgeschlossen wurden, sind Bisex-Tarife. Bisex-Tarife unterschieden nach Geschlecht, weshalb Frauen beispielsweise meist einen höheren Beitrag zahlen müssen. Das liegt daran, dass Schwangerschaften, Geburten und die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen theoretisch mehr Kosten nach sich ziehen. Die neueren Unisex-Tarife hingegen teilen diese Faktoren unter allen Versicherten auf, sodass jeder, unabhängig von seinem Geschlecht, die gleichen Leistungen bei gleichem Beitrag erhält.

Wie hoch sind die Beiträge zum Standardtarif in der PKV?

Die Beiträge im Standardtarif unterliegen ebenso wie im aktuelleren Basistarif einer gesetzlichen Beitragsdeckelung. Der Beitrag ist auf den allgemeinen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (2022: 706,28 Euro monatlich = 14,6% von der BBG). Sollte sich ein Ehepaar versichern, dürfen die monatlichen Beiträge maximal das 1,5fache des Höchstbeitrags darstellen.

Im Basistarif gilt die gleiche Beitragsdeckelung, allerdings zuzüglich des aktuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrags der GKV (2022: 62,88 Euro monatlich = 1,3% von der BBG). Ebenso fällt bei versicherten Ehepaaren die Deckelung beim 1,5fachen Satz weg. Der Beitrag jedes Ehepartners zählt einzeln und damit gilt der doppelte Satz. Damit hätte ein Ehepaar im Basistarif einen maximalen Beitrag in Höhe von 1.538,32 Euro im Monat zu zahlen.

Die genannten Unterschiede tragen größtenteils dazu bei, dass sich Versicherte bei einer Wahlmöglichkeit für den in der Regel günstigeren Standardtarif entscheiden. Immerhin bietet er die gleichen Leistungen wie der Basistarif, hat aber meist geringere Beiträge – vor allem für Ehepaare.

Wie wird der Beitrag zum Standardtarif berechnet?

Wie hoch Ihr persönlicher Beitrag in der PKV ist, wenn Sie sich für den Standardtarif entscheiden, kann Ihnen nur Ihr Versicherer mitteilen. Die Beiträge zum Standardtarif hängen mit vielen Faktoren zusammen, unter anderem:

  • Ihrer Vorversicherung
  • Ihrem Alter

Der Standardtarif ist eine vergleichsweise günstige Alternative für langjährig Versicherte, da sich Alterungsrückstellungen deutlich beitragsreduzierend auswirken. Deshalb liegt der tatsächliche Beitrag nahezu aller Versicherten im Standardtarif deutlich unter dem allgemeinen GKV-Höchstbeitrag.

Übrigens gibt es auch hier eine Selbstbeteiligung für Hilfsmittel und verordneter Medikamente, die bei 360 Euro pro Jahr gedeckelt ist.

Welche Optionen gibt es, wenn auch der Standardtarif zu teuer ist?

Obwohl der Standardtarif bereits zu den günstigen Alternativen gehört, kann es passieren, dass Versicherte die Beiträge dennoch nicht zahlen können. In einem solchen Fall dürfte die PKV jedoch keine Kündigung aussprechen, da die Krankenversicherung eine verpflichtende Versicherung ist. Allerdings kann die private Krankenversicherung die rückständigen Beiträge eintreiben, sie also gerichtlich titulieren lassen und einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Soweit muss es allerdings nicht kommen, wenn der Versicherte rechtzeitig reagiert. In der Regel sind die meisten Versicherungen mit einer vorübergehenden Stundung der Beiträge einverstanden. Sollte der finanzielle Engpass nur wenige Monate dauern, wäre eine Stundung wahrscheinlich die einfachste Lösung für beide Seiten. Allerdings sollten Versicherte bedenken, dass es kein gesetzliches Recht auf eine solche Maßnahme gibt. Hierbei würde der Beitrag für ein paar Monate ausgesetzt und könnte anschließend in Raten oder am Stück zurückgezahlt werden.

gerd

Sollte die finanzielle Situation für eine unbestimmte Zeit unübersichtlich sein und keine positiven Prognosen zulassen, gibt es eine weitere Alternative: den Notlagentarif.
Dieser Notlagentarif wird von allen Versicherungen angeboten, die eine Krankheitskostenvollversicherung in ihrem Sortiment haben und eignet sich für längere finanzielle Engpässe.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Welche Leistungen bietet der Standardtarif?

Viele Versicherte entscheiden sich im Rahmen der PKV-Tarife für einen Standardtarif, sofern eine Wahlmöglichkeit besteht. Dies liegt nicht nur an den meist geringeren Beiträgen, sondern auch an den größtenteils umfangreichen Leistungen. Zu diesem Leistungsumfang gehört beispielsweise Folgendes:

  • Arzthonorare werden bis zum 1,8fachen Satz erstattet
  • Geringe Zuzahlung für Hilfsmittel, Heilmittel und verordnete Medikamente p.a.
  • Übernahme von max. 25 Psychotherapiesitzungen pro Jahr
  • bis zu 65 Prozent Erstattung auf Zahnersatz
  • Inklusive Krankentagegeld ab dem 43. Tag

Die Erstattung der Arzthonorare liegt über dem Einfachsatz von 1,0 und deckt somit auch kompliziertere Eingriffe finanziell besser ab. Außerdem werden Heilmittel, Hilfsmittel und verordnete Arzneien bis zu 1.530 Euro pro Jahr zu 80 Prozent durch die PKV übernommen. Sollten Sie höhere Ausgaben haben, übernimmt die private Krankenversicherung die vollen 100 Prozent.

Im Standardtarif Versicherte haben in der Regel eine automatische Krankentagegeldversicherung und können eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung hinzubuchen.

Was ist der Unterschied zwischen Standardtarif und Basistarif?

Der Basistarif und der Standardtarif im Rahmen der Privaten Krankenversicherung unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der vergleichsweise niedrigen monatlichen Beiträge im Standardtarif.

Auch die Leistungen der beiden Tarife fallen unterschiedlich aus, wie die folgende Tabelle zeigt:

StandardtarifBasistarif
Arzthonorare bis 1,8-fachen SatzArzthonorare bis 1,2-fachen Satz
Bis zu 1.530 € 80 % Kostenzuschuss bei Heil- und Hilfsmitteln, danach 100 % KostenübernahmeVariable Zuzahlungen vergleichbar mit GKV
65 % Erstattung auf Zahnersatz (bei einfacher Ausführung) 50 % Erstattung auf Zahnersatz, Aufstockung durch regelmäßige Vorsorge (nachweispflichtig) möglich

Zusätzlich zu den aufgeführten Unterschieden übernehmen die Krankenversicherer beim Standardtarif bis zu 25 ambulante Psychotherapiesitzungen pro Jahr.

Der Standardtarif (und der resultierende Basistarif) bilden das Äquivalent zu einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer PKV. Aus diesem Grund existieren auch einige Gemeinsamkeiten: Allerdings haben die beiden Tarife nicht nur Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Versorgung:

  • keine Übernahme von alternativmedizinischen Leistungen (bspw. Heilpraktiker)
  • Keine Wahlleistungen im Krankenhaus
  • lediglich medizinische Regelversorgung wird übernommen
  • Rechnung wird immer an Patienten gegeben und von diesem an Versicherung zur Erstattung weiter gereicht / GKV direkte Abrechnung
  • Beitragsdeckelung im Standardtarif, allerdings. zzgl. durchschnittlicher Zusatzbeitrag im Basistarif

Im Allgemeinen sind die Leistungen des Standardtarifs und des daraus entstandenen Basistarifs denk Leistungen im Rahmen einer üblichen gesetzlichen Krankenversicherung sehr ähnlich.

Sozialtarife der PKV: Welcher Tarif ist für wen geeignet?

Beiträge von Bisex-Tarifen sind für Männer günstiger kalkuliert als für Frauen. Frauen müssen dort meist einen Mehrbeitrag aufgrund einer statistisch längeren Lebenserwartung selbst bezahlen, diese werden nicht anteilig auf die Männer übertragen. Aus diesem Grund haben Männer in älteren Standardtarifen in der Regel niedrigere Beiträge als in den neueren Unisex-Basistarifen.

Der ältere Standardtarif kann sich also für Männer lohnen. Da der Basistarif allerdings um mehr Leistungen ergänzt werden kann, ist auch dieser für viele Männer attraktiv. Kontaktieren Sie einfach Ihren privaten Krankenversicherer. Dieser wird sicherlich gern die für Sie passende Alternative heraussuchen.

Kann man vom Standardtarif wieder zurück in den Ursprungstarif wechseln?

Ist der Standardtarif der Ursprungstarif können Sie aus diesem in jeden neueren Tarif wechseln. Ein Wechsel in den Standardtarif aus einem neueren Tarif ist allerdings vielfach nicht mehr möglich. Hier müssen Sie auf jeden Fall Ihre Versichertendauer in der PKV, Ihr Alter und Ihr Einkommen ins Visier nehmen und anhand dieser Faktoren entscheiden.

Tipp: Ein Wechsel aus den neueren Unisex Tarifen in die alten Bisex-Tarife ist nicht möglich. Aus diesem Grund sollten sich Versicherte genau überlegen, ob sie aus dem Standardtarif in eine neuere Alternative wechseln – Einen Rückweg in alte Bisex-Tarife gibt es nicht mehr.

FAQ PKV Standardtarif

Wer kann sich im Standardtarif versichern?

Um sich im Standardtarif versichern zu können, gilt Folgendes:

  • Sie sind seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert.
  • Sie hatten bereits vor dem 01.01.2009 bei Ihrer gegenwärtigen PKV eine Vollversicherung.

Außerdem:

  • Sie sind mindestens 65 Jahre alt.
  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt und Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen liegt unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV (2022: 58.050 €).
  • Sie sind jünger als 55 Jahre alt und beziehen eine gesetzliche Rente, die unter der aktuellen GKV-Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt.

Beinhaltet der Standardtarif der PKV bessere Leistungen als ein Tarif der GKV?

Viele Versicherte entscheiden sich im Rahmen ihrer PKV-Zugehörigkeit irgendwann für einen Standardtarif. Dies liegt nicht nur an den meist geringeren Beiträgen, sondern auch an den größtenteils umfangreicheren Leistungen als in der GKV. Zu diesem Leistungsumfang gehört beispielsweise:

  • Arzthonorare sind bis zum 1,8fachen Satz erstattungsfähig
  • Geringere Zuzahlungen für Heil-, Hilfsmittel und Medikamente
  • 65 Prozent Erstattung auf Zahnersatz
  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag

Er ist eine vergleichsweise günstige Alternative für langjährig Versicherte, da sich in der PKV angesammelte Alterungsrückstellungen deutlich beitragsreduzierend auswirken. Deshalb liegt der tatsächliche Beitrag nahezu aller Versicherten im Standardtarif deutlich unter dem allgemeinen, derzeit gültigen, GKV-Höchstbeitrag.

Leistet die PKV im Falle einer Arbeitsunfähigkeit?

Um eine Lücke aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, sollten Sie sich auf jeden Fall mit einer Krankentagegeldversicherung  absichern. Innerhalb der ersten 6 Wochen nach Eintritt der Einschränkung muss Ihr Arbeitgeber Ihnen das volle Gehalt überweisen. Ab dem 43. Tag springt die PKV ein und leistet 72 Wochen lang eine Ersatzleistung – das Krankentagegeld. In diesem Stadium gelten Sie (noch) als arbeitsunfähig.

Sollte diese Arbeitsunfähigkeit über einen unbestimmten Zeitraum andauern, es also keine Hinweise auf Besserung und eine baldige Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt geben, wird ein Gutachter beauftragt. Dieser prüft die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit. Von der Beauftragung des Gutachters bis zum endgültigen Ergebnis können allerdings mehrere Monate vergehen. Damit keine Lücke nach der 72. Woche entsteht, sichern sich die meisten Personen durch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ab. Sobald die Berufsunfähigkeit bestätigt ist, haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

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