Trotzdem werden in der kommenden Legislaturperiode aller Voraussicht nach einige doch beachtliche Änderungen auf die GKV- und PKV-versicherten Menschen zukommen. Die aus Sicht des Verfassers wichtigsten Änderungen sollen in diesem Blogartikel zusammengefasst werden.

Ambulante Versorgung

  • Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten wird von 20 Stunden auf 25 Stunden erhöht.
  • Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Regionen praktizieren, sollen über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden. Dazu soll die hausärztliche Versorgung besser vergütet werden.
  • Die Festzuschüsse beim Zahnersatz für GKV-versicherte Menschen sollen von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden.
  • Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) sollen reformiert werden. Die neue Bundesregierung will ein Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet.

Stationäre Versorgung

  • Als zusätzliche Aufgaben der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser – insbesondere in ländlichen Raum – im Verbund mit Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote, z.B. in der Nachsorge, vorhalten.
  • Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung soll auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden.
  • Zur Verbesserung der Notfallversorgung soll eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen werden. Dazu sollen Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufgebaut werden.

Finanzierung

  • Die sogenannte Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung soll wiederhergestellt werden. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet.
  • Die neue Regierung will eine schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln finanzieren.
  • Selbstständige (und wohl auch Freiberufler) mit geringen Einkünften aus ihrer Tätigkeit sollen entlastet werden: die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge soll von 2.282,75 € auf 1.150,– € reduziert werden.

Fazit

Das Thema Gesundheit war eine große Reibungsfläche in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Die Verhandlungen über die Angleichung von Ärztehonoraren sind nicht, abgesehen von der Erhöhung der Festzuschüsse beim Zahnersatz, in handfeste Ergebnisse gemündet. Hier wird eine Kommission eingesetzt. Darüber hinaus sind einige beachtenswerte Neuerungen in Sicht: die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Selbstständige, die Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots, die Umstellung der Vergütung bei den stationären Leistungen sowie die Verbesserung der Notfallversorgung.

Dennoch sei die Frage gestattet: Woher die finanziellen Mittel der Versprechungen stammen werden. Aus Einsparungen? Umverteilungen? Oder am Ende des Tages vom Beitragszahler?

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