Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung (Krankenhausaufenthalt) einen bei Vertragsabschluss fest vereinbarten Geldbetrag pro Tag (auch für Samstage und Sonntage), das sogenannte Krankenhaustagegeld (KHT).

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung kann grundsätzlich jeder als private Zusatzversicherung abschließen und die KHT-Höhe mit der privaten Krankenversicherung individuell vereinbaren. Diese ist nicht an die Höhe des Einkommens gebunden.

Das Krankenhaustagegeld soll zum Auffangen von Mehraufwänden bei einem Krankenhausaufenthalt dienen, die nicht von anderen Leistungsträgern (zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung) übernommen werden.

Einen kurzen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie hier.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

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