Bis zum 31. Dezember 2018 hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) Zeit, sämtliche Produktgruppen aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu prüfen und fortzuschreiben. Damit wird regelmäßig die Erstattung von Kosten für lebenserhaltende Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aktualisiert. Und es geht dabei sowohl um die Neuaufnahme von Hilfsmitteln als auch um ihre Streichung. Diesen Vorgang regelt für die gesetzliche Krankenversicherung der Absatz 9 des Paragrafen 139 „Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln“ des Fünften Sozialgesetzbuches.

Die Kostenübernahme von lebenserhaltenden Hilfsmitteln in der privaten Krankenversicherung (PKV) variiert dagegen je nach abgeschlossenem Tarif. Denn dabei ist es entscheidend, ob das jeweilige Hilfsmittel im offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist.

In den Bedingungen der privaten Krankenversicherungen sind die alltäglichen sowie auch die lebenserhaltenden Hilfsmittel meist so definiert: „Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden, um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern oder auszugleichen.“ Grundsätzlich zählen beispielsweise Brillen, Hörgeräte oder Gehhilfen dazu aber auch lebenserhaltende Geräte wie Beatmungs-, Sauerstoff- oder auch Heimdialysegeräte.

Kosten:

So unterschiedlich der Einsatzzweck, so unterschiedlich sind auch die Kosten. Eine Brille kostet ein paar hundert Euro, bei einem Hörgerät dagegen können es bis zu 2.000 Euro sein. Ein Krankenfahrstuhl dagegen kostet, abhängig von Ausstattung und Antrieb, bis zu 4.000 Euro oder bei besonderen Erkrankungen mit be­son­de­ren Ausstattungsmerkmalen noch um ein Vielfaches mehr. Ein Heimdialysegerät kann sogar mehrere zehntausend Euro verschlingen.

PKV – offener und geschlossener Katalog

In der privaten Krankenversicherung werden die Hilfsmittel nach offenem und geschlossenem Katalog unterschieden. Grundsätzlich gilt die offene Formulierung als leistungsstärker. Im offenem Katalog gibt es weniger Einschränkungen und mehr Möglichkeiten, dass der Versicherer ein Hilfsmittel bezahlt. Beim geschlossenen Katalog erstattet der Versicherer nur die Kosten für das Hilfsmittel, welches explizit aufgeführt ist.

Im offenen Hilfsmittelkatalog findet sich beispielsweise der Hirnschrittmacher, die Denkprothese oder die Neuroprothese. Der Hirnschrittmacher kommt bei Patienten zum Einsatz, die beispielsweise an Epilepsie leiden. Das lebenserhaltende Hilfsmittel stimuliert mit gezielten Stromstößen Hirnregionen und fördert dadurch das richtige Schalten von Nervenzellen. Anfälle oder Aussetzer können so unterdrückt werden. Bei Prothesen denkt jeder zuerst an unterstützende Geräte für Beine oder Arme. Doch mittlerweile gibt es Denkprothesen, auch Neuroprothesen genannt. Mit dieser Hilfe können verloren gegangene kognitive Fähigkeiten ein Stück weit wieder hergestellt werden.

Ein weiteres Beispiel aus dem offenen Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenversicherung ist die Defibrillatorweste. Dabei handelt es sich um eine tragbare Kombination aus EKG-Gerät und Defibrillator. Die Weste erkennt Herzprobleme und kann sofort eine Behandlung, einschließlich einer Defibrillation, beginnen. Das EKG zeichnet dabei alle Werte auf. Die Weste wird bei Patienten eingesetzt, die eine Herzerkrankung, etwa eine Herzmuskelentzündung, haben. Einen plötzlichen Herztod kann man damit sehr gut verhindern.

Der geschlossene Hilfsmittelkatalog nennt konkret alle Geräte, deren Kosten erstattet werden. Daher ist meist der offene Hilfskatalog vorzuziehen. Der technische Fortschritt findet dort eher Berücksichtigung. Jedoch gilt es, genau hinzuschauen. Denn bestimmte Formulierungen wie „einfache Ausführung“, aber auch festgelegte Höchstgrenzen in der Erstattung, stellen einen Nachteil für den Versicherten dar.

Hilfsmittel

Hilfsmittel
Produktgruppen Hilfsmittelverzeichnis GKV (nach GKV Spitzenverband)beispielhafte Leistungen aus Hilfsmittelkatalogen der PKV
Adaptionshilfenfür Geh- und Stützapparate einschließlich Liege- und Sitzschalen
ApplikationshilfenKrankenfahrstühle
Bade- und DuschhilfenOrthesen
BandagenProthesen
BestrahlungsgeräteOrthopädische Schuheinlagen
BlindenhilfsmittelMehrkosten für orthopädische Schuhe
EinlagenKompressionsstrümpfe
ElektrostimulationsgeräteElektronische Sprechhilfen
GehhilfenHerzschrittmacher
Hilfsmittel gegen DekubitusBeatmungsgeräte
Hilfsmittel bei TracheostomaSauerstoffgeräte
HörhilfenGeräte zur Schlafapnoebehandlung
Inhalations- und AtemtherapiegeräteÜberwachungsmonitore für Säuglinge
InkontinenzhilfenErnährungspumpen und Insulinpumpen
KommunikationshilfenHörgeräte
Hilfsmittel zur KompressionstherapieBlindenführhunde
Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
Krankenpflegeartikel
Lagerungshilfen
Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
Mobilitätshilfen
Orthesen/Schienen
Prothesen
Sehhilfen
Sitzhilfen
Sprechhilfen
Stehhilfen
Stomaartikel
Schuhe
Therapeutische Bewegungsgeräte
Toilettenhilfen
Haarersatz
Epithesen
Augenprothesen
Brustprothesen
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden
Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Sonstige Pflegehilfsmittel
Verschiedenes

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action

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