Naturheilverfahren der Naturheilkunde

„Die Naturheilkunde, früher auch Physiatrie genannt, ist eine Heilkunde, die vor allem auf diätetischen und physikalischen Heilmitteln beruht, auf eine naturgemäße Lebensweise besonderen Wert legt und weitgehend auf Arzneimittel verzichtet.“ So definiert Wikipedia den Begriff, und weiter heißt es in dem Online-Lexikon: „Der Begriff Naturheilkunde bezeichnet somit ein Spektrum verschiedener Naturheilverfahren, die sich keiner technologischen Hilfsmittel bedienen und die körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung (Spontanheilung) aktivieren sollen. Dazu bedienen sich diese Verfahren bevorzugt der in der Natur vorkommenden Mittel oder Reize.“

Was sind klassische Naturheilverfahren?

Zu den klassischen Naturheilverfahren zählen demnach: die Phytotherapie, Hydro- und Balneotherapie, Bewegungstherapie, Ernährungs- sowie Ordnungstherapie.

Daneben gelten folgende alternative Medizinmethoden ebenfalls als naturheilkundlich: Aromatherapie, Spagyrik, Homöopathie, Bachblütentherapie, Traditionelle Chinesische Medizin, Traditionelle thailändische Therapie, Ayurvedische Medizin, Antroposophische Medizin.

Übernahme der Naturheilverfahren-Kosten durch die GKV

Die meisten Behandlungsmethoden der Naturheilkunde gehören nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl öffnen sich immer mehr Krankenkassen dafür.

So übernehmen sie mitunter die Kosten einer Akupunktur-Behandlung – etwa bei chronischen Rückenschmerzen – oder auch die Rechnung für Yoga- oder Qi-Gong-Kurse zur Förderung der Entspannung.

Selbst für Homöopathie kommen viele Kassen auf. Daher lohnt es sich, zunächst bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten getragen werden, bevor eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird.

Allerdings schließen die Kassen grundsätzlich eine Behandlung durch einen Heilpraktiker aus. Denn nur die Leistungen von Vertragsärzten werden übernommen.

Wer regelmäßig einen Heilpraktiker aufsucht und ihm mehr Vertrauen schenkt als dem Schulmediziner und die Kosten nicht dauerhaft allein tragen kann oder will, sollte eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung in Betracht ziehen. Dort werden nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch Medikamente und andere Heilmittel übernommen.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung-Policen ersetzen Aufwendungen für Leistungen des Heilpraktikers sowie für die verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel in der Regel zu 50 bis 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags, berichtet der PKV-Verband.

Grundlage für die Erstattung sei das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und mitunter auch das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen.

Die Leistungen der Krankenkasse ziehen die privaten Anbieter vom erstattungsfähigen Betrag ab. Mitunter gibt es auch Erstattungsgrenzen in den Tarifen. Laut PKV-Verband liegt der jährliche Höchsterstattungsbetrag zwischen 250 bis 1.000 Euro. Manche Produkte gibt es ohne Wartezeit, die Norm sind aber bis zu drei Monate. Oft wird eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vereinbart.

Der Schutz ist als eigenständige Versicherung oder als Baustein mit beispielsweise Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung abschließbar. In den eigenständigen Heilpraktiker-Produkten enthalten sind zudem meist Leistungen für Brillen sowie Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Es stehen Versicherungsangebote mit vereinfachter Gesundheitsprüfung zur Verfügung. Der aktuelle Gesundheitszustand ist dabei selbstverständlich entscheidend für den Abschluss. Abhängig von einer Vorerkrankung kann ein Risikoaufschlag erhoben werden oder eine Versicherung wird abgelehnt.

Dennoch ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen extrem wichtig, sonst kann der Versicherer im Ernstfall vom Vertrag zurücktreten.

Welche Leistungen werden nicht übernommen

Häufig nicht übernommen werden Kosten für physiotherapeutische Maßnahmen wie Massagen, Ergotherapie und Krankengymnastik, sowie Psychotherapie. Sollte der Heilpraktiker eine solche Spezialisierung vorweisen und eine entsprechende Behandlung empfehlen, ist es ratsam, sich beim Versicherer die Kostenübernahme absegnen zu lassen.